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Beschlussvorlage (Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kerpen hier: Festlegung der Zahl der Beigeordneten Antrag der CDU-Fraktion vom 23.03.2006 )

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
13 kB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
09.12.10, 14:31
Beschlussvorlage (Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kerpen
hier:	Festlegung der Zahl der Beigeordneten

Antrag der CDU-Fraktion vom 23.03.2006
) Beschlussvorlage (Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kerpen
hier:	Festlegung der Zahl der Beigeordneten

Antrag der CDU-Fraktion vom 23.03.2006
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Antrag der CDU-Fraktion vom 23.03.2006
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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN TOP Amt/Abteilung10. Az.: 10.3 Nz V 122.06 Datum : Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 25.04.2006 Stadtrat X 06.04.2006 Bemerkungen 02.05.2006 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kerpen hier: Festlegung der Zahl der Beigeordneten Antrag der CDU-Fraktion vom 23.03.2006 X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von € Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Maßnahme entstehen x keine Folgekosten. jährlich Folgekosten von € Beschlussentwurf: Der Stadtrat beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, die Festlegung der Zahl der Beigeordneten in der Hauptsatzung der Stadt Kerpen nicht zu ändern. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: Mit Schreiben vom 23.03.2006 beantragt die CDU-Fraktion, in der Hauptsatzung der Stadt Kerpen die Zahl der Beigeordneten nach der Wiederwahl des Ersten Beigeordneten wieder auf einen zu reduzieren. Die Verwaltung ist dagegen der Auffassung, es aus folgenden Gründen bei der Zahl von zwei Beigeordneten zu belassen: Wenngleich zurzeit keine Intention besteht, die Stelle eines zweiten Beigeordneten tatsächlich zu besetzen, sollte sich die Stadt Kerpen dennoch die Option hierauf offen halten. Mit fast 64.000 Einwohnern – entgegen dem Bundestrend mit steigender Tendenz – hat Kerpen als Große kreisangehörige Stadt eine Größenordnung und ein Aufgabenspektrum, das eine Verwaltungsführung mit zwei vom Rat gewählten Beigeordneten durchaus rechtfertigt. Städte in vergleichbarer oder sogar kleinerer Größe wie Kerpen verfügen neben der Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeister über zwei oder mehr Beigeordnete. So sind z.B. in Bergheim, Hürth, Pulheim und Brühl drei sowie in Wesseling zwei Beigeordnete tätig. Darüber hinaus sind nach der Rückführung der Stadtbetriebe Kerpen zum 01.01.2006 in der Stadtverwaltung wieder die gleichen Aufgaben wie vor der Einrichtung der Stadtbetriebe zu erledigen. Zum damaligen Zeitpunkt verfügte die Stadt Kerpen über zwei Beigeordnete, wobei die zusätzliche Stelle des ehemaligen technischen Beigeordneten in 2000/2001 auf Antrag der CDUFraktion - im Übrigen mit der gleichen, oben dargestellten Begründung - eingerichtet und besetzt wurde. Daher schlägt die Verwaltung dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Stadtrat vor, die Festlegung der Zahl der Beigeordneten in der Hauptsatzung der Stadt Kerpen nicht zu ändern. Für den Fall, dass der Stadtrat der Beschlussempfehlung der Verwaltung nicht folgen sollte, ist als Anlage der Entwurf der 9. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kerpen beigefügt, die mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder (= 24) zu beschließen wäre. 9. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kerpen vom Beschlußvorlage V 122.06 Seite 2 Aufgrund von § 7 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW., S. 666 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV.NRW., S. 498) hat der Rat der Stadt Kerpen am 02.05.2006 mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder die folgende 9. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen: Artikel I 1. In der Inhaltsübersicht wird unter § 15 das Wort „Beigeordnete“ durch das „Beigeordneter“ ersetzt. 2. In § 12 Abs. 3 werden die Worte „die Beigeordneten“ durch die Worte „der Beigeordnete“ ersetzt. 3. § 15 – Beigeordnete – wird wie folgt neu gefasst: § 15 – Beigeordneter Es wird ein hauptamtlicher Beigeordneter gewählt, der durch Beschluss des Rates zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters bestellt wird. Artikel II Die 9. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kerpen tritt mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende 9. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kerpen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) die Bürgermeisterin hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Kerpen, Marlies Sieburg Bürgermeisterin Beschlußvorlage V 122.06 Seite 3