Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
23.10.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 501/2007
Az.: 6500-24
Amt: - 65 BeschlAusf.: - -65- Datum: 13.09.2007
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
23.10.2007
Anregungen von Herrn Schlömer bzgl. Verbesserung der Verkehrssicherheit in
Erfstadt-Gymnich
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten sind nicht im Wirtschaftsplan eingestellt
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 13.09.2007
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu 1)
Aufgrund der vorhandenen Bebauung und den Hecken auf den privaten Gärten ist die
Übersichtlichkeit in den beiden genannten Kreuzungsbereichen eingeschränkt. Diese verminderten
Sichtverhältnisse und die geltende Tempo 30 Regelung verlangen von den Autofahrern eine
entsprechend vorsichtige Fahrweise.
Im Kreuzungsbereich Kohlstraße/Haagstraße wird ein Teil der Autofahrer, die aus Richtung
Gymnicher Hauptstraße kommen, aufgrund der durchlaufenden Straßenrinne bzgl. der geltenden
„rechts vor links“ – Vorfahrtsregelung verunsichert. Hier halte ich eine Aufbringung von
Blockmarkierungen auf die Fahrbahn für angebracht, auch wenn Sie keine rechtliche Bedeutung
beinhalten und nur eine Verdeutlichung der Verkehrsregelung darstellt.
Zu 2)
An der Balkhausener Straße besteht auf der linken Seite stadtauswärts ein älterer Fußweg, der
teilweise durch Wurzelschäden o.ä. einen höheren Unterhaltungsaufwand nötig macht. Eine
Sanierung des Weges ist bereits vorgesehen.
Für einen zusätzlichen, breiteren Fußweg auf der Schlossseite wären zum Teil ein größerer
Grunderwerb zu tätigen. Über die Brücke besteht ein Notweg, eine Verbreiterung wäre nur auf
Kosten der Fahrbahn möglich. Auch ist eine Querschnittsänderung der Brücke aufgrund des
vorhandenen Denkmalschutzes nicht durchführbar. Ggf. wäre der Bau einer separaten Rad- und
Fußgängerbrücke denkbar, die Kosten würden sich auf ca. 40.000 € belaufen.
Eine Verlängerung hinter der Brücke würde erhebliche Mittel verschlingen.
Der Weg in südöstliche Richtung hinter der Johannisbrücke ist im Besitz des Erftverbandes und
des Erftkreises. Hier soll im Zuge der Renaturierung der Erft ein neues Wegekonzept erstellt
werden. In diesem Zusammenhang beabsichtige ich den Wunsch des Petenten, sowie den
analogen Antrag A 454/2007 von Herrn StV Morgen dem Kreis vorzutragen.
Zu 3)
(s. Pkt. 2)
Ein befestigter Geh – und Radweg ist in Planung.
Zu 4)
Die Brücke gehört dem Kreis, über die Brücke besteht ein Notweg. Eine Verbreiterung wäre nur
auf Kosten der Fahrbahn oder einer Brückenerweiterung möglich. Die beantragte Verlängerung
hinter der Brücke würde erhebliche Mittel verschlingen. Da die Verbindung zwischen Gymnich und
Stadtgrenze nicht zu einem Überörtlichen Geh- und Radwegenetz gehört, wie die Kaiserroute an
der Erft, ist mit einem Ausbau des Weges durch den Rhein-Erft-Kreis nicht zu rechnen.
Zur Anfrage 1)
Alle Brücken in Erftstadt werden einmal jährlich kontrolliert und bei Notwendigkeit vom jeweiligen
Verkehrssicherungspflichtigen und unterhalten.
Zur Anfrage 2)
Das Eingreifen der Ordnungsbehörde auf einem Privatgrundstück ist sehr eingeschränkt. Es
müsste schon eine unmittelbare Gefährdung vorliegen (z.B. gefüllte Altöltanks; Rattenplage infolge
Essensresten, etc.)
(Bösche)
-2-