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Bürgerantrag (Anregungen von Herrn Schlömer bzgl. Verbesserung der Verkehrssicherheit in Erfstadt-Gymnich )

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
23.10.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 501/2007 Az.: 6500-24 Amt: - 65 BeschlAusf.: - -65- Datum: 13.09.2007 Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin Bemerkungen 23.10.2007 Anregungen von Herrn Schlömer bzgl. Verbesserung der Verkehrssicherheit in Erfstadt-Gymnich Finanzielle Auswirkungen: Kosten sind nicht im Wirtschaftsplan eingestellt Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 13.09.2007 Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1) Aufgrund der vorhandenen Bebauung und den Hecken auf den privaten Gärten ist die Übersichtlichkeit in den beiden genannten Kreuzungsbereichen eingeschränkt. Diese verminderten Sichtverhältnisse und die geltende Tempo 30 Regelung verlangen von den Autofahrern eine entsprechend vorsichtige Fahrweise. Im Kreuzungsbereich Kohlstraße/Haagstraße wird ein Teil der Autofahrer, die aus Richtung Gymnicher Hauptstraße kommen, aufgrund der durchlaufenden Straßenrinne bzgl. der geltenden „rechts vor links“ – Vorfahrtsregelung verunsichert. Hier halte ich eine Aufbringung von Blockmarkierungen auf die Fahrbahn für angebracht, auch wenn Sie keine rechtliche Bedeutung beinhalten und nur eine Verdeutlichung der Verkehrsregelung darstellt. Zu 2) An der Balkhausener Straße besteht auf der linken Seite stadtauswärts ein älterer Fußweg, der teilweise durch Wurzelschäden o.ä. einen höheren Unterhaltungsaufwand nötig macht. Eine Sanierung des Weges ist bereits vorgesehen. Für einen zusätzlichen, breiteren Fußweg auf der Schlossseite wären zum Teil ein größerer Grunderwerb zu tätigen. Über die Brücke besteht ein Notweg, eine Verbreiterung wäre nur auf Kosten der Fahrbahn möglich. Auch ist eine Querschnittsänderung der Brücke aufgrund des vorhandenen Denkmalschutzes nicht durchführbar. Ggf. wäre der Bau einer separaten Rad- und Fußgängerbrücke denkbar, die Kosten würden sich auf ca. 40.000 € belaufen. Eine Verlängerung hinter der Brücke würde erhebliche Mittel verschlingen. Der Weg in südöstliche Richtung hinter der Johannisbrücke ist im Besitz des Erftverbandes und des Erftkreises. Hier soll im Zuge der Renaturierung der Erft ein neues Wegekonzept erstellt werden. In diesem Zusammenhang beabsichtige ich den Wunsch des Petenten, sowie den analogen Antrag A 454/2007 von Herrn StV Morgen dem Kreis vorzutragen. Zu 3) (s. Pkt. 2) Ein befestigter Geh – und Radweg ist in Planung. Zu 4) Die Brücke gehört dem Kreis, über die Brücke besteht ein Notweg. Eine Verbreiterung wäre nur auf Kosten der Fahrbahn oder einer Brückenerweiterung möglich. Die beantragte Verlängerung hinter der Brücke würde erhebliche Mittel verschlingen. Da die Verbindung zwischen Gymnich und Stadtgrenze nicht zu einem Überörtlichen Geh- und Radwegenetz gehört, wie die Kaiserroute an der Erft, ist mit einem Ausbau des Weges durch den Rhein-Erft-Kreis nicht zu rechnen. Zur Anfrage 1) Alle Brücken in Erftstadt werden einmal jährlich kontrolliert und bei Notwendigkeit vom jeweiligen Verkehrssicherungspflichtigen und unterhalten. Zur Anfrage 2) Das Eingreifen der Ordnungsbehörde auf einem Privatgrundstück ist sehr eingeschränkt. Es müsste schon eine unmittelbare Gefährdung vorliegen (z.B. gefüllte Altöltanks; Rattenplage infolge Essensresten, etc.) (Bösche) -2-