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Beschlussvorlage (Regionale 2010 Landeszuwendung zur Förderung von Maßnahmen des Aktionsprogrammes zur naturnahen Entwicklung der Gewässer 2. Ordnung NRW hier: Umsetzung des Konzeptes zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern (KNEF) Pulheimer Bach)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
27.01.2009
Erstellt
03.03.09, 14:34
Aktualisiert
03.03.09, 14:34
Beschlussvorlage (Regionale 2010
Landeszuwendung zur Förderung von Maßnahmen des Aktionsprogrammes zur naturnahen Entwicklung der Gewässer 2. Ordnung NRW

hier:	Umsetzung des Konzeptes zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern
     	(KNEF) Pulheimer Bach) Beschlussvorlage (Regionale 2010
Landeszuwendung zur Förderung von Maßnahmen des Aktionsprogrammes zur naturnahen Entwicklung der Gewässer 2. Ordnung NRW

hier:	Umsetzung des Konzeptes zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern
     	(KNEF) Pulheimer Bach)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss IV/60/67.10.01 (Amt/Aktenzeichen) Termin 27.01.2009 ö. S. X Frau Eisbrüggen (Verfasser/in) 17/2009 nö. S. TOP 12.01.2009 (Datum) BETREFF: Regionale 2010 Landeszuwendung zur Förderung von Maßnahmen des Aktionsprogrammes zur naturnahen Entwicklung der Gewässer 2. Ordnung NRW hier: Umsetzung des Konzeptes zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern (KNEF) Pulheimer Bach VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: x ja ja Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: nein x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: x ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Haupt- und Finanzausschuß beschließt, einen Teil vom Sperrvermerk des Haushaltsjahres 2008 für den Investitionszuschuß an den Unterhaltungsverband Pulheimer Bach in Höhe von 9.215,-- € (Produkt Konto 010 002 00110000 78 1300) aufzuheben. ERLÄUTERUNGEN: -1- Auf Antrag ist dem Unterhaltungsverband Pulheimer Bach die bisher bewilligte Landeszuweisung um 55.014,99 € zur Umsetzung des KNEF Pulheimer Bach – Planung und Renaturierung des Pulheimer Baches erhöht worden. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben haben sich um 68.768,74 € erhöht. Demzufolge können 9.215,-- € (67 % - Anteil der Stadt Pulheim) der mit Sperrvermerk versehenen Haushaltsmittel aus dem Jahre 2008, deren Übertragung als Haushaltsrest in das Jahr 2009 beantragt wurde, freigegeben werden. -2-