Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
28.02.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 658/2006
Az.:
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 08.09.2006
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
22.11.2006
Jugendhilfeausschuss
28.02.2007
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag von Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses bzgl. Benennung von
möglichen "Jugendtreffpunkten" in Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 08.09.2006
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Freizeitverhalten von Jugendlichen zielt insbesondere in der wärmeren Jahreszeit und an
Wochenenden darauf ab, sich in größerer Zahl an aus ihrer Sicht geeigneten Treffpunkten zu
versammeln um gemeinsam Freizeit zu verbringen.
Wenn diese Treffpunkte in unmittelbarer Nähe von Wohnbebauung liegen, kommt es (siehe
Mirgelskaul) immer wieder zu erheblichen Konflikten mit der Anwohnerschaft.
Um dem aktuellen Freizeitverhalten von Jugendlichen gerecht zu werden, ist es notwendig eine
entsprechende Infrastruktur zu schaffen, in der Treffpunkte so ausgestaltet sind, dass die
Jugendlichen ihrem Wunsch sich auch in größerer Zahl treffen zu können nachgehen können und
die Anwohnerschaft so wenig wie möglich durch Lärm, Verkehr etc. belastet wird.
Die Verwaltung bemüht sich in Kooperation mit den Ortsvorstehern zu ermitteln, ob und wo es in
den größeren Stadtteilen den o.a. Erfordernissen entsprechende Grundstücke gibt, die als
Jugendtreffpunkte ausgebaut werden können.
In einem weiteren Schritt wird dann Mobilé die Jugendlichen ansprechen um mit ihnen
gemeinsam die Eignung und mögliche Gestaltung der jeweiligen Treffpunkte zu
besprechen und erarbeiten.
Eine derartige Anregung ist aus dem JHA heraus bereits vor geraumer Zeit an die
Ortsvorsteher herangetragen worden.
Die Ortsvorsteher beschäftigen sich mit dem Thema in ihrer nächsten Sitzung am 24.11.2006.
Dieser Antrag wurde diesbezüglich an die Ortsvorsteher weitergeleitet.
Da die Ortsvorsteher nach den JHA-Sitzung tagen, schlägt die Verwaltung vor, den Antrag zu
vertagen und mit dem Ergebnis der Ortsvorsteherbesprechung zu beraten.
(Bösche)
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