Daten
Kommune
Kerpen
Größe
78 kB
Datum
01.02.2011
Erstellt
21.01.11, 18:40
Aktualisiert
01.02.11, 08:41
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 21.1 / Allgemeines
TOP
Ordnungswesen
Drs.-Nr.: 32.11
Sachbearbeiter/in: Wolfgang Beriere
Datum :
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
X
Termin
01.02.2011
Öffentlicher Teil
19.01.2011
Bemerkungen
Nichtöffentlicher Teil
Unterbringung von Wohnungslosen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Objekte Friedensring 33, 50171 Kerpen und
Stiftstraße 52, 50171 Kerpen für die Unterbringung von Wohnungslosen zu nutzen
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Beriere
Schlößer
Knopp
Mitzeichnung Amt 20
Amt
Kämmerer
Erster
Bürgermeisterin Büro des
Beigeordneter
Rates
Sieburg
Seidenpfennig
Begründung:
Wohnungslose Familien und obdachlose Personen werden zurzeit durch das Ordnungsamt in
insgesamt vier angemieteten Objekten und zwei städtischen Gebäuden untergebracht.
Von der Stadt angemietete Wohnungen, die die Erftland inzwischen an Privatinvestoren verkauft
hat:
-
Auf dem Gassenfeld 24, Balkhausen,
Auf dem Gassenfeld 26, Balkhausen,
Adenauer Straße 26, Horrem,
-
Kreuzbachweg 8, Balkhausen, steht durch die Erftland noch zum Verkauf an.
Städtische Unterbringungsmöglichkeiten:
-
Zum Wolfsberg 8, Horrem
Erftstraße 109, Sindorf
Diese Unterkünfte verfügen bei einer normalen Belegung über eine Kapazität von 40 Personen.
Diese mögliche Belegungszahl kann in absoluten Not- und Ausnahmefällen kurzfristig auf 60 bis
70 Personen erhöht werden.
Die angemieteten Wohnungen dienen in erster Linie der Unterbringung von Familien, bzw. die
Wohnung Adenauer Straße 26 für alleinstehende Frauen.
Im Objekt Zum Wolfsberg werden überwiegend männliche Einzelpersonen untergebracht, wobei
die aktuell gestiegene Zahl der Wohnungslosen auch zur Unterbringung von Familien notwendig
wird. Im städtischen Wohnhaus Erftstraße ist seit vielen Jahren eine 8-köpfige Familie
untergebracht.
Aktuell beherbergt Kerpen 31 wohnungslose Personen (Stand 14.01.2011). Im November 2010
gab es in Kerpen 19 wohnungslose Personen. Die Unterbringungskapazitäten für Familien ist zur
Zeit ausgeschöpft, da die Wohnungen auf dem Gassenfeld bis zum Abschluss der Renovierungund Entrümpelungsarbeiten nicht nutzbar sind.
Der Eigentümer der Wohnungen Auf dem Gassenfeld 24 und 26 führt in den Gebäuden derzeit
Modernisierungsmaßnahmen durch, so dass hier kurzfristig auch mit erheblichen Mieterhöhungen
gerechnet werden muss. Zudem hat der Eigentümer bereits signalisiert, dass er die Wohnungen
nach Möglichkeit einer „normalen“ Vermietung zuführen möchte. Auch bei einem Verkauf des
Objektes Kreuzbachweg 8 ist mit einer beachtlichen Mieterhöhung durch
Renovierungsmaßnahmen zu rechnen.
Der Verkauf der Erftlandwohnungen stellt die Stadt Kerpen vor das Problem, erforderliche und
bezahlbare Unterbringungsmöglichkeiten langfristig zu sichern. So war zunächst angedacht, das
angemietete Objekt Kreuzbachweg 8 zu kaufen. Der Kaufpreis soll 59.000 € zzgl.
Unterhaltungskosten betragen. Darüber hinaus wäre noch der Einbau einer neuen
Heizungsanlage mit Kosten in Höhe von 15.000 € erforderlich.
Sinnvoller und auch wirtschaftlicher erscheint jedoch die Nutzung der aktuell leerstehenden
stadteigenen Wohnungen
-
Friedensring 33, im ehemaligen Gemeindehaus Mödrath, 50171 Kerpen
Stiftsstraße 52, 50171 Kerpen
Bei der Wohnung im Gemeindehaus Mödrath handelt es sich um eine ca. 126 m² große 4-ZimmerWohnung im 1. OG mit separatem Eingang. Die Wohnung ist großzügig geschnitten und würde
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sich ideal zur Unterbringung von einzelnen oder alleinerziehenden weiblichen Wohnungslosen
eignen. Zudem ist auch die Nähe zum Rathaus sehr vorteilhaft. Die Wohnung würde auch sofort
für Unterbringungen zur Verfügung stehen, Renovierungskosten würden nicht anfallen.
Bei dem Objekt in der Stiftsstraße 52 handelt sich um eine Wohnung und ein Ladenlokal. Dieses
erstreckt sich auf 2 Etagen mit jeweils eigenen Eingängen. Im oberen Bereich befindet sich eine
ca. 120 m² große Wohnung und im unteren Teil ein ca. 98 m² großes Ladenlokal. Auch dieses
Objekt eignet sich im 1. OG hervorragend zur Unterbringung von obdachlosen Familien und
Einzelpersonen. Im EG könnte der 24-Stunden-Notraum eingerichtet werden. Wenn zudem noch
das Ladenlokal mit einfachen finanziellen Mitteln umgebaut würde, wäre im unteren Bereich
ebenfalls noch eine Unterbringungsmöglichkeit für eine weitere Familie gegeben. Die Nutzung des
Ladenlokals ist jedoch zurzeit optional und muss nicht kurzfristig umgesetzt werden.
Das Ladenlokal steht bereits seit Dezember 2007 leer, die Wohnung im 1 OG seit Juli 2009.
Laut eines Beschlusses vom 04.05.2010 sollte das gesamte Objekt für einen Preis in Höhe von
195.000 € verkauft werden. Hierzu wurde u. a. auch ein Immobilienmakler beauftragt. Aufgrund der
Lage und des Gesamtzustandes gestaltet sich ein Verkauf allerdings sehr schwierig.
Um einen entsprechenden Standard herzurichten, und zur Erzielung eines angemessenen
Mietzins sind in beiden leerstehenden Wohnungen erhebliche Renovierungs- und Umbaukosten
notwendig. Bei der Wohnung Friedensring 33 sind nach Aussage der Erftland, die dieses Objekt
bisher verwaltet hat, Renovierungskosten i. H. v. mind. 30.000 € erforderlich.
Für die Unterbringung von wohnungslosen Personen kann auf Renovierungsarbeiten und
Schönheitsreparaturen verzichtet werden. Hier wäre lediglich der Austausch von Schlössern
erforderlich (Kosten ca. 300 €). Sofern mittelfristig auch eine Nutzung des Ladenlokals in der
Stiftsstraße in Betracht kommt, betragen laut Mitteilung der Abteilung Hochbau die Kosten für
Umbaumaßnahmen etwa 10.000 €.
Bei einer möglichen Nutzung dieser beiden Objekte zur Unterbringung von wohnungslosen
Personen kann im Gegenzug auf die Fortsetzung der Mietverhältnisse der Wohnungen Auf dem
Gassenfeld 24 und 26 sofort verzichtet werden. Bei der Wohnung Adenauer Straße, Horrem kann
versucht werden, die dort untergebrachte Person zur Selbstanmietung zu bewegen. Der
Mietvertrag des Hauses Kreuzbachweg 8, Balkhausen muss zunächst fortgesetzt werden, da dort
eine 8 köpfige Familie untergebracht ist. Mittelfristig könnte jedoch auch dieser Mietvertrag bei
Nutzung der städtischen Wohnung gekündigt werden.
Bei Wegfall aller vier angemieteten Wohnungen können diese Mieten, die derzeit insgesamt rund
15.000 € pro Jahr betragen, eingespart werden. Mit den beiden städtischen Wohnungen können
die Kapazitäten der angemieteten Wohnungen problemlos aufgefangen werden.
Die bisherigen Mieteinnahmen der Objekte Stiftsstraße (Wohnung und Ladenlokal) und
Friedensring betrugen bislang ca. 20.000 € pro Jahr.
Es wird vorgeschlagen, die Wohnung Stiftsstraße 52 und Friedensring 33 für die Unterbringung
von Wohnungslosen zu nutzen.
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