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Beschlussvorlage (Unterbringung von Wohnungslosen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
78 kB
Datum
01.02.2011
Erstellt
21.01.11, 18:40
Aktualisiert
01.02.11, 08:41
Beschlussvorlage (Unterbringung von Wohnungslosen) Beschlussvorlage (Unterbringung von Wohnungslosen) Beschlussvorlage (Unterbringung von Wohnungslosen)

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 21.1 / Allgemeines TOP Ordnungswesen Drs.-Nr.: 32.11 Sachbearbeiter/in: Wolfgang Beriere Datum : Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss X Termin 01.02.2011 Öffentlicher Teil 19.01.2011 Bemerkungen Nichtöffentlicher Teil Unterbringung von Wohnungslosen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Objekte Friedensring 33, 50171 Kerpen und Stiftstraße 52, 50171 Kerpen für die Unterbringung von Wohnungslosen zu nutzen Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Beriere Schlößer Knopp Mitzeichnung Amt 20 Amt Kämmerer Erster Bürgermeisterin Büro des Beigeordneter Rates Sieburg Seidenpfennig Begründung: Wohnungslose Familien und obdachlose Personen werden zurzeit durch das Ordnungsamt in insgesamt vier angemieteten Objekten und zwei städtischen Gebäuden untergebracht. Von der Stadt angemietete Wohnungen, die die Erftland inzwischen an Privatinvestoren verkauft hat: - Auf dem Gassenfeld 24, Balkhausen, Auf dem Gassenfeld 26, Balkhausen, Adenauer Straße 26, Horrem, - Kreuzbachweg 8, Balkhausen, steht durch die Erftland noch zum Verkauf an. Städtische Unterbringungsmöglichkeiten: - Zum Wolfsberg 8, Horrem Erftstraße 109, Sindorf Diese Unterkünfte verfügen bei einer normalen Belegung über eine Kapazität von 40 Personen. Diese mögliche Belegungszahl kann in absoluten Not- und Ausnahmefällen kurzfristig auf 60 bis 70 Personen erhöht werden. Die angemieteten Wohnungen dienen in erster Linie der Unterbringung von Familien, bzw. die Wohnung Adenauer Straße 26 für alleinstehende Frauen. Im Objekt Zum Wolfsberg werden überwiegend männliche Einzelpersonen untergebracht, wobei die aktuell gestiegene Zahl der Wohnungslosen auch zur Unterbringung von Familien notwendig wird. Im städtischen Wohnhaus Erftstraße ist seit vielen Jahren eine 8-köpfige Familie untergebracht. Aktuell beherbergt Kerpen 31 wohnungslose Personen (Stand 14.01.2011). Im November 2010 gab es in Kerpen 19 wohnungslose Personen. Die Unterbringungskapazitäten für Familien ist zur Zeit ausgeschöpft, da die Wohnungen auf dem Gassenfeld bis zum Abschluss der Renovierungund Entrümpelungsarbeiten nicht nutzbar sind. Der Eigentümer der Wohnungen Auf dem Gassenfeld 24 und 26 führt in den Gebäuden derzeit Modernisierungsmaßnahmen durch, so dass hier kurzfristig auch mit erheblichen Mieterhöhungen gerechnet werden muss. Zudem hat der Eigentümer bereits signalisiert, dass er die Wohnungen nach Möglichkeit einer „normalen“ Vermietung zuführen möchte. Auch bei einem Verkauf des Objektes Kreuzbachweg 8 ist mit einer beachtlichen Mieterhöhung durch Renovierungsmaßnahmen zu rechnen. Der Verkauf der Erftlandwohnungen stellt die Stadt Kerpen vor das Problem, erforderliche und bezahlbare Unterbringungsmöglichkeiten langfristig zu sichern. So war zunächst angedacht, das angemietete Objekt Kreuzbachweg 8 zu kaufen. Der Kaufpreis soll 59.000 € zzgl. Unterhaltungskosten betragen. Darüber hinaus wäre noch der Einbau einer neuen Heizungsanlage mit Kosten in Höhe von 15.000 € erforderlich. Sinnvoller und auch wirtschaftlicher erscheint jedoch die Nutzung der aktuell leerstehenden stadteigenen Wohnungen - Friedensring 33, im ehemaligen Gemeindehaus Mödrath, 50171 Kerpen Stiftsstraße 52, 50171 Kerpen Bei der Wohnung im Gemeindehaus Mödrath handelt es sich um eine ca. 126 m² große 4-ZimmerWohnung im 1. OG mit separatem Eingang. Die Wohnung ist großzügig geschnitten und würde Beschlussvorlage 32.11 Seite 2 sich ideal zur Unterbringung von einzelnen oder alleinerziehenden weiblichen Wohnungslosen eignen. Zudem ist auch die Nähe zum Rathaus sehr vorteilhaft. Die Wohnung würde auch sofort für Unterbringungen zur Verfügung stehen, Renovierungskosten würden nicht anfallen. Bei dem Objekt in der Stiftsstraße 52 handelt sich um eine Wohnung und ein Ladenlokal. Dieses erstreckt sich auf 2 Etagen mit jeweils eigenen Eingängen. Im oberen Bereich befindet sich eine ca. 120 m² große Wohnung und im unteren Teil ein ca. 98 m² großes Ladenlokal. Auch dieses Objekt eignet sich im 1. OG hervorragend zur Unterbringung von obdachlosen Familien und Einzelpersonen. Im EG könnte der 24-Stunden-Notraum eingerichtet werden. Wenn zudem noch das Ladenlokal mit einfachen finanziellen Mitteln umgebaut würde, wäre im unteren Bereich ebenfalls noch eine Unterbringungsmöglichkeit für eine weitere Familie gegeben. Die Nutzung des Ladenlokals ist jedoch zurzeit optional und muss nicht kurzfristig umgesetzt werden. Das Ladenlokal steht bereits seit Dezember 2007 leer, die Wohnung im 1 OG seit Juli 2009. Laut eines Beschlusses vom 04.05.2010 sollte das gesamte Objekt für einen Preis in Höhe von 195.000 € verkauft werden. Hierzu wurde u. a. auch ein Immobilienmakler beauftragt. Aufgrund der Lage und des Gesamtzustandes gestaltet sich ein Verkauf allerdings sehr schwierig. Um einen entsprechenden Standard herzurichten, und zur Erzielung eines angemessenen Mietzins sind in beiden leerstehenden Wohnungen erhebliche Renovierungs- und Umbaukosten notwendig. Bei der Wohnung Friedensring 33 sind nach Aussage der Erftland, die dieses Objekt bisher verwaltet hat, Renovierungskosten i. H. v. mind. 30.000 € erforderlich. Für die Unterbringung von wohnungslosen Personen kann auf Renovierungsarbeiten und Schönheitsreparaturen verzichtet werden. Hier wäre lediglich der Austausch von Schlössern erforderlich (Kosten ca. 300 €). Sofern mittelfristig auch eine Nutzung des Ladenlokals in der Stiftsstraße in Betracht kommt, betragen laut Mitteilung der Abteilung Hochbau die Kosten für Umbaumaßnahmen etwa 10.000 €. Bei einer möglichen Nutzung dieser beiden Objekte zur Unterbringung von wohnungslosen Personen kann im Gegenzug auf die Fortsetzung der Mietverhältnisse der Wohnungen Auf dem Gassenfeld 24 und 26 sofort verzichtet werden. Bei der Wohnung Adenauer Straße, Horrem kann versucht werden, die dort untergebrachte Person zur Selbstanmietung zu bewegen. Der Mietvertrag des Hauses Kreuzbachweg 8, Balkhausen muss zunächst fortgesetzt werden, da dort eine 8 köpfige Familie untergebracht ist. Mittelfristig könnte jedoch auch dieser Mietvertrag bei Nutzung der städtischen Wohnung gekündigt werden. Bei Wegfall aller vier angemieteten Wohnungen können diese Mieten, die derzeit insgesamt rund 15.000 € pro Jahr betragen, eingespart werden. Mit den beiden städtischen Wohnungen können die Kapazitäten der angemieteten Wohnungen problemlos aufgefangen werden. Die bisherigen Mieteinnahmen der Objekte Stiftsstraße (Wohnung und Ladenlokal) und Friedensring betrugen bislang ca. 20.000 € pro Jahr. Es wird vorgeschlagen, die Wohnung Stiftsstraße 52 und Friedensring 33 für die Unterbringung von Wohnungslosen zu nutzen. Beschlussvorlage 32.11 Seite 3