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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 29/2009)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
28 kB
Datum
27.01.2009
Erstellt
03.03.09, 14:34
Aktualisiert
03.03.09, 14:34
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 29/2009) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 29/2009)

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Inhalt der Datei

Anlage zur Vorlage 29/2009 DER BÜRGERMEISTER Stadt Pulheim – Postfach 1345 – 50241 Pulheim Rathaus Alte Kölner Straße 26 Amt / Abt. Telefon 02238-808Telefax 02238-808E-Mail: Auskunft erteilt: Geschäftszeichen Datum An den Landrat des Rhein-Erft-Kreises Herrn Werner Stump Willy-Brand-Platz 1 50126 Bergheim Amt f. Stadtfinanzen 205 479 hans.esser@pulheim.de Herr Esser III/20 Entwurf Kreishaushalt für das Jahr 2009 Stellungnahme zum Entwurf der Haushaltssatzung und ihrer Anlagen Sehr geehrter Herr Landrat, gemäß Ihrem Schreiben vom 15.12.2008, hier eingegangen am 22.12.2008, wird zum vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung und ihrer Anlagen für das Jahr 2009 nachstehend wie folgt Stellung genommen. Nettoabschreibungen/Ausgleichsrücklage Es wird erwartet, dass der Rhein-Erft-Kreis den Aufwand für die Netto-Abschreibungen in Höhe von 5,64 Mio. € als Defizit ausweist und zum Ausgleich die Ausgleichsrücklage heranzieht. Dies würde für den Haushaltsentwurf 2009 bedeuten, dass sich das ausgewiesene Defizit von rd. 4,7 Mio. € um rd. 0,94 Mio. € erhöht und im vollen Umfang aus der Ausgleichsrücklage zu decken ist. Im Ergebnis könnte hierdurch die Kreisumlage um 0,94 Mio. € = 0,18 % reduziert werden. Begründet wird dies damit, dass die Kommunen des Rhein-Erft-Kreises für das Vermögen in der Vergangenheit bereits erhebliche Zahlungen für Schuldendienstleistungen (Tilgung und Zinsen) geleistet haben. Der Einsatz der Ausgleichsrücklage hat keine Auswirkungen auf den Finanzplan (Liquidität), da Abschreibungen lediglich Aufwand, jedoch keine Auszahlungen darstellen. Nach dem Ergebnisplan sind bei vorstehender Verfahrensweise in den Jahren 2010 bis 2012 weitere Kreisumlagereduzierungen in Höhe von rd. 2,26 Mio. € (0,43 %), 3,80 Mio. € (0,73 %) 5,64 Mio. € (1,07 %) möglich. Darüber hinaus ist für das Jahr 2012 ein Überschuss von -2Besuchszeiten: Montag – Donnerstag 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16 Uhr, Donnerstag zusätzlich 16.00 – 18.00 Uhr, Freitag 8.30 – 12.00 Uhr Sie können Wartezeiten vermeiden, wenn Sie einen Termin vereinbaren. Zusätzliche Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes: Dienstag 16.00 -18.00 Uhr, Donnerstag 18.00 – 19.00 Uhr Bankverbindungen: Kreissparkasse Köln 0157000018, BLZ 37050299 Commerzbank Pulheim 370001000, BLZ 37040044 Dresdner Bank Pulheim 0500450000, BLZ 37080040 Postbank Köln 0024881 509, BLZ 37010050 Raiffeisenbank Brauweiler-Sinthern 1008080018, BLZ 37062365 Volksbank Erft e.G. 6010400013, BLZ 37069252 -2- rd. 1,76 Mio. € (0,33 %) ausgewiesen worden, der ebenfalls zur Reduzierung der Kreisumlage einzusetzen ist. Entwurf Gemeindefinanzierungsgesetz 2009 (GFG 2009), 2. Proberechnung Der Rhein-Erft-Kreis erhält nach der 2. Proberechnung zum GFG 2009 höhere Kreisschlüsselzuweisungen (rd. 1,046 Mio. €), eine höhere Schulpauschale (rd. 0,216 Mio. €) und durch erhöhte Umlagegrundlagen eine höhere Kreisumlage (rd. 0,975 Mio. €). Die Gesamtverbesserung von rd. 2,237 Mio. € könnte ebenfalls zur Senkung des Kreisumlagesatzes (rd. 0,42 %) und nicht zur Reduzierung des Entnahmebetrages aus der Ausgleichsrücklage verwendet werden. Nach aktueller Information der Kämmerei des Rhein-Erft-Kreises sind inzwischen Verschlechterungen gegenüber der Entwurfsfassung eingetreten. Die veranschlagte Gewinnausschüttung der Kreissparkasse Köln von rd. 1,153 Mio. € kann nicht mehr erwartet werden. Darüber hinaus steigt der Anteil des Rhein-Erft-Kreises an den Aufwendungen der Sach- und Dienstleistungen der ARGE um 0,277 Mio. €, sodass sich die Verschlechterung auf insgesamt rd. 1,43 Mio. € beläuft. Insoweit verbleibt noch eine Verbesserung von rd. 0,8 Mio. € (2,237 Mio. € ./. 1,430 Mio. € = rd. 0,8 Mio. €). Seniorenakademie Die Stadt Pulheim kritisiert die geplante Schaffung einer Seniorenakademie. Hierdurch wird ein Konkurrenzunternehmen zur bestehenden Volkshochschule geschaffen. Die im Entwurf des Kreishaushaltes 2009 ausgewiesene Haushaltsbelastung von 75.000 € für das Haushaltsjahr 2009 und die jährliche Bezuschussung ab dem Jahre 2009 von jeweils 4.000 € sollte vermieden werden. Die vier Volkshochschulleiter des Rhein-Erft-Kreises haben zu dieser Thematik eine gemeinsame Stellungnahme erarbeitet, die als Anlage beigefügt ist. Vorstehende Hinweise und Empfehlungen bitte ich zum Gegenstand der Beratungen über den Entwurf des Kreishaushaltes 2009 zu machen und hoffe aus Sicht der Stadt Pulheim auf ein positives Ergebnis. Mit freundlichen Grüßen (Dr. Karl August Morisse) Anlage