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Beschlussvorlage (Durchführung einer Bodenprospektion)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
28.10.2008
Erstellt
04.03.09, 17:12
Aktualisiert
04.03.09, 17:12
Beschlussvorlage (Durchführung einer Bodenprospektion) Beschlussvorlage (Durchführung einer Bodenprospektion)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss II/32.37.64.15 (Amt/Aktenzeichen) Termin 28.10.2008 ö. S. X Frau Jarmer (Verfasser/in) 38/2008 nö. S. TOP 4 25.09.2008 (Datum) BETREFF: Durchführung einer Bodenprospektion VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: x ja nein ja nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: davon: 23.000 € - im Haushalt des laufenden Jahres: 0,00 € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: 2009 Jahr: Jahr: Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: 23.000 € € € ja x nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Der Haushaltsentwurf für 2009 sieht für die Bodenprospektion Mittel in Höhe von 23.000 € vor. Beschlussvorschlag: Der HFA beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung einer Bodenprospektion für ein ca. 400 qm großes Teilstück einer in Geyen gelegenen Parzelle. Die Maßnahme dient der perspektivischen Sicherung eines alternativen Standortes des Gerätehauses für den Löschzug Geyen der Freiwilligen Feuerwehr Pulheim. Der Haushaltsentwurf für 2009 sieht für die Bodenprospektion Mittel in Höhe von 23.000 € vor. ERLÄUTERUNGEN: Das derzeitige Feuerwehrgerätehaus des Löschzuges Geyen ist an verschiedenen Stellen (u.a. Dach, Umkleide- und Sanitärbereich) stark sanierungsbedürftig und wird schon lange nicht mehr den aktuellen Anforderungen an ein Feuerwehrgerätehaus gerecht. Darüber hinaus steht im Jahr 2011 entsprechend dem Brandschutzbedarfsplan der Stadt Pulheim als Ersatzbeschaffung der Kauf eines LF 20/16 an, für welches die derzeitige Fahrzeughalle zu klein ist, so dass über die Sanierungskosten hinaus noch Umbaukosten entstehen würden. Des Weiteren befindet sich der derzeitige Standort mitten in einem Wohngebiet, so dass neben der Lärmbelästigung der Anwohner auch ein reibungsloses Ausrücken der Wehr durch die dortige Parksituation stark eingeschränkt ist. Als Alternative käme ein Standortwechsel mit Neubau in Frage. Das im Einvernehmen mit Wehrleitung und Löschzugführung ausgewählte Grundstück beinhaltet jedoch ein Bodendenkmal, welches nur über eine Bodenprospektion exakt festzustellen ist. Hiernach könnte über eine angemessene Bebauung entschieden werden. Die Verwaltung wird im Jahr 2009 den Rat und seine Gremien um die konkrete Beschlussfassung zur eventuellen Verlagerung des Standortes sowie der Beschaffung des LF 20/16 bitten. Um dem liegenschaftsrechtlichen Verfahren nicht vorzugreifen, wird die Konkretisierung des möglichen Standortes nicht dargestellt.