Daten
Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
28.10.2008
Erstellt
04.03.09, 17:12
Aktualisiert
04.03.09, 17:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
II/32.37.64.15
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
28.10.2008
ö. S.
X
Frau Jarmer
(Verfasser/in)
38/2008
nö. S. TOP
4
25.09.2008
(Datum)
BETREFF:
Durchführung einer Bodenprospektion
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
x
ja
nein
ja
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher
Personalkosten) gesamt:
davon:
23.000 €
- im Haushalt des laufenden Jahres:
0,00 €
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr: 2009
Jahr:
Jahr:
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
23.000 €
€
€
ja
x
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Der Haushaltsentwurf für 2009 sieht für die Bodenprospektion
Mittel in Höhe von 23.000 € vor.
Beschlussvorschlag:
Der HFA beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung einer
Bodenprospektion für ein ca. 400 qm großes Teilstück einer in Geyen
gelegenen Parzelle. Die Maßnahme dient der perspektivischen
Sicherung eines alternativen Standortes des Gerätehauses für den
Löschzug Geyen der Freiwilligen Feuerwehr Pulheim.
Der Haushaltsentwurf für 2009 sieht für die Bodenprospektion Mittel
in Höhe von 23.000 € vor.
ERLÄUTERUNGEN:
Das derzeitige Feuerwehrgerätehaus des Löschzuges Geyen ist an
verschiedenen Stellen (u.a. Dach, Umkleide- und Sanitärbereich)
stark sanierungsbedürftig und wird schon lange nicht mehr den
aktuellen Anforderungen an ein Feuerwehrgerätehaus gerecht.
Darüber hinaus steht im Jahr 2011 entsprechend dem
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Pulheim als Ersatzbeschaffung der
Kauf eines LF 20/16 an, für welches die derzeitige Fahrzeughalle zu
klein ist, so dass über die Sanierungskosten hinaus noch
Umbaukosten entstehen würden.
Des Weiteren befindet sich der derzeitige Standort mitten in einem
Wohngebiet, so dass neben der Lärmbelästigung der Anwohner auch
ein reibungsloses Ausrücken der Wehr durch die dortige
Parksituation stark eingeschränkt ist.
Als Alternative käme ein Standortwechsel mit Neubau in Frage.
Das im Einvernehmen mit Wehrleitung und Löschzugführung
ausgewählte Grundstück beinhaltet jedoch ein Bodendenkmal,
welches nur über eine Bodenprospektion exakt festzustellen ist.
Hiernach könnte über eine angemessene Bebauung entschieden
werden.
Die Verwaltung wird im Jahr 2009 den Rat und seine Gremien um die
konkrete Beschlussfassung zur eventuellen Verlagerung des
Standortes sowie der Beschaffung des LF 20/16 bitten.
Um dem liegenschaftsrechtlichen Verfahren nicht vorzugreifen, wird
die Konkretisierung des möglichen Standortes nicht dargestellt.