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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 43 Stommeln Bereich: Zwischen Venloer Straße und Cäcilienstraße, im Abschnitt Venloer Straße Haus-Nr. 503 bis 521 und Cäcilienstraße Haus-Nr. 21 bis 29 Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
22.10.2008
Erstellt
13.03.09, 23:18
Aktualisiert
13.03.09, 23:18
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 43 Stommeln
Bereich: Zwischen Venloer Straße und Cäcilienstraße, im Abschnitt 
Venloer Straße Haus-Nr. 503 bis 521 und Cäcilienstraße Haus-Nr. 21 bis 29 
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 43 Stommeln
Bereich: Zwischen Venloer Straße und Cäcilienstraße, im Abschnitt 
Venloer Straße Haus-Nr. 503 bis 521 und Cäcilienstraße Haus-Nr. 21 bis 29 
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss IV-61 foi/wo (Amt/Aktenzeichen) Termin 22.10.2008 ö. S. X Frau Foitzik (Verfasser/in) 17/2008 nö. S. TOP 7 10.10.2008 (Datum) BETREFF: Bebauungsplan Nr. 43 Stommeln Bereich: Zwischen Venloer Straße und Cäcilienstraße, im Abschnitt Venloer Straße Haus-Nr. 503 bis 521 und Cäcilienstraße Haus-Nr. 21 bis 29 Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Bürger/Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: -1- ja nein Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 Stommeln (Bereich: Zwischen Venloer Straße und Cäcilienstraße, im Abschnitt Venloer Straße Haus-Nr. 503 bis 521 und Cäcilienstraße Haus-Nr. 21 bis 29). Ziel der Planung ist die Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung im Sinne der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung dieses Bereiches unter den Aspekten der Konfliktbewältigung in einer Gemengelage sowie der Steuerung von Einzelhandelsbetrieben im Sinne der Zentrenverträglichkeit. Lage und Umfang des Plangeltungsbereiches sind aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich. – Aufstellungsbeschluss ERLÄUTERUNGEN: Die Planung des Bebauungsplanes Nr. 42 Stommeln im Bereich parallel zur Venloer Straße, südlicher Ortseingang Stommeln, die an den jetzt vorgeschlagenen Bereich des Bebauungsplanes Nr. 43 grenzt, führt zusammen mit aufgetretenen Konflikten innerhalb der Gemengelage zum Planungsanlass für den in Rede stehenden Bereich. Der derzeitige Bestand zeichnet sich durch große Grundstücke in der unmittelbaren Nachbarschaft des Bebauungsplanes Nr. 42 Stommeln aus, auf denen durch die vorbereitende (FNP 15.6 Stommeln) und verbindliche Planung (Bebauungsplan Nr. 42 Stommeln) für Vorhaben die Kriterien des § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich) greifen. Vorhanden ist das Areal, auf dem sich derzeit eine Erwerbsgärtnerei befindet, nordwestlich angrenzend das Areal auf dem sich eine KFZ-Werkstatt, daneben ein Lebensmitteldiscounter (nicht großflächig) sowie weitere kleinere Betriebe wie z. B. Fliesenhandel, Bauunternehmer, Wohnbauvermittlung, Elektrotechnik, die diesen Bereich gem. § 34 BauGB prägen. Die gewerblichen Nutzungen entlang der Venloer Straße grenzen ohne schützende Zäsur an die durch Wohnhäuser geprägten Grundstücke an der Cäcilienstraße an. Hier besteht ein Planungsanlass, um auf Basis schalltechnischer Untersuchungen die Belange von Gewerbe- und Wohnbebauung miteinander in Einklang zu bringen. Gleichzeitig sollen im Plangebiet Einzelhandelsnutzungen im Sinne einer Zentrenverträglichkeit gesteuert werden. Der Eigentümer der Erwerbsgärtnerei hat über einen Architekten einen Bebauungsvorschlag für sein Grundstück eingereicht, der in Anlage beigefügt ist. Die Verwaltung schlägt den Aufstellungsbeschluss vor. Der folgende Schritt wird eine erste schalltechnische Einschätzung sein, um einen Rechtsplanentwurf erarbeiten zu können. -2-