Daten
Kommune
Pulheim
Größe
19 kB
Datum
22.10.2008
Erstellt
13.03.09, 23:18
Aktualisiert
13.03.09, 23:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
IV-61-br
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
22.10.2008
ö. S.
X
Herr Brozio
(Verfasser/in)
32/2008
nö. S. TOP
6
24.09.2008
(Datum)
BETREFF:
Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 15.7 Brauweiler
Bereich: Nördlicher Ortsrand von Brauweiler, Gemarkung Brauweiler, Flur 11
Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
siehe UPA 28.02.2008, TOP I.7, Niederschrift S. 562
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
ja
nein
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
mit der vorgelegten Teilbereichsänderung Nr. 15.7 - Ortsteil Brauweiler des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim und der vorgelegten Begründung, durchzuführen.
ERLÄUTERUNGEN:
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim hat am 20.02.2008 die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB für den Entwurf der Teilbereichsänderung Nr. 15.7 Ortsteil Brauweiler des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim beschlossen.
Die Unterrichtung der Bürger fand in der Zeit vom 02.04.2008 bis 23.04.2008 einschließlich statt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 14.03.2008
um Stellungnahme zu dem städtebaulichen Entwurf gebeten. Eingegangene Stellungnahmen mit
Hinweisen sind nachfolgend aufgelistet und in Anlage beigefügt.
Eingabensteller
Inhalt
T5:
Landesbetrieb
Straßenbau
NRW
Grundsätzlich keine Bedenken.
1. Leistungsfähigkeit des bestehenden Knotenpunkts L 213 /
K 10 / K 25 ist nachzuweisen.
Bemerkung der Verwaltung
zu 1:
Abstimmung zwischen Kreis und
Fachamt der Stadt Pulheim erfolgt.
2. Anbaubeschränkungszone von
40 m entlang der L 213.
zu 2:
Die geplante Bebauung ist mehr als
40 m von der L 213 entfernt.
T7:
Stadtwerke Köln
GmbH
Grundsätzlich keine Bedenken.
.
1. In die Begründung des Bebauungsplans ist auf folgenden Sachverhalt hinzuweisen:
Im Fall einer geothermischen Nutzung ist eine Durchteufung des oberen Grundwasserstockwerkes in der
Wasserschutzzone III nicht zulässig.
zu 1:
Hinweis wird in die Begründung des
Bebauungsplans Nr. 94 Brauweiler
aufgenommen.
T9:
RWE RheinRuhr Netzservice
Grundsätzlich keine Bedenken.
1. Zuwegung zu Standort von Trafostation im direkt angrenzenden
BP 78 Brauweiler soll im BP festgesetzt werden, da der Standort z. Z.
nicht ausreichend anfahrbar ist.
zu 1:
Im BP 78 Brauweiler ist eine Fläche,
über die ein Anfahren möglich ist,
vorhanden.
T11:
RWE Power
1. Bodenkarte des Landes NRW
weist in einem Teil des Plangebiets
Böden auf, die humoses Bodenmaterial enthalten.
zu 1:
Hinweis wird im Entwurf des Bebauungsplans Nr. 94 Brauweiler aufgenommen.
Die Anfrage gemäß § 32 (1) Landesplanungsgesetz (LPlG) erfolgte mit Schreiben vom
07.07.2008. Seitens der Bezirksregierung ist mit Schreiben vom 09.10.2008 (siehe Anlage) bestätigt worden, dass keine landesplanerischen Bedenken gegen die Flächennutzungsplanänderung
bestehen.
Die Verwaltung schlägt zur Weiterführung des Planverfahrens die Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB vor.