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Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim Teilbereichsänderung Nr. 15.7 Brauweiler Bereich: Nördlicher Ortsrand von Brauweiler, Gemarkung Brauweiler, Flur 11 Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB siehe UPA 28.02.2008, TOP I.7, Niederschrift S. 562)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
19 kB
Datum
22.10.2008
Erstellt
13.03.09, 23:18
Aktualisiert
13.03.09, 23:18
Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 15.7 Brauweiler
Bereich: Nördlicher Ortsrand von Brauweiler, Gemarkung Brauweiler, Flur 11
Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
siehe UPA 28.02.2008, TOP I.7, Niederschrift S. 562) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 15.7 Brauweiler
Bereich: Nördlicher Ortsrand von Brauweiler, Gemarkung Brauweiler, Flur 11
Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
siehe UPA 28.02.2008, TOP I.7, Niederschrift S. 562) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 15.7 Brauweiler
Bereich: Nördlicher Ortsrand von Brauweiler, Gemarkung Brauweiler, Flur 11
Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
siehe UPA 28.02.2008, TOP I.7, Niederschrift S. 562)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss IV-61-br (Amt/Aktenzeichen) Termin 22.10.2008 ö. S. X Herr Brozio (Verfasser/in) 32/2008 nö. S. TOP 6 24.09.2008 (Datum) BETREFF: Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim Teilbereichsänderung Nr. 15.7 Brauweiler Bereich: Nördlicher Ortsrand von Brauweiler, Gemarkung Brauweiler, Flur 11 Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB siehe UPA 28.02.2008, TOP I.7, Niederschrift S. 562 VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: ja nein BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB mit der vorgelegten Teilbereichsänderung Nr. 15.7 - Ortsteil Brauweiler des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim und der vorgelegten Begründung, durchzuführen. ERLÄUTERUNGEN: Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim hat am 20.02.2008 die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB für den Entwurf der Teilbereichsänderung Nr. 15.7 Ortsteil Brauweiler des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim beschlossen. Die Unterrichtung der Bürger fand in der Zeit vom 02.04.2008 bis 23.04.2008 einschließlich statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 14.03.2008 um Stellungnahme zu dem städtebaulichen Entwurf gebeten. Eingegangene Stellungnahmen mit Hinweisen sind nachfolgend aufgelistet und in Anlage beigefügt. Eingabensteller Inhalt T5: Landesbetrieb Straßenbau NRW Grundsätzlich keine Bedenken. 1. Leistungsfähigkeit des bestehenden Knotenpunkts L 213 / K 10 / K 25 ist nachzuweisen. Bemerkung der Verwaltung zu 1: Abstimmung zwischen Kreis und Fachamt der Stadt Pulheim erfolgt. 2. Anbaubeschränkungszone von 40 m entlang der L 213. zu 2: Die geplante Bebauung ist mehr als 40 m von der L 213 entfernt. T7: Stadtwerke Köln GmbH Grundsätzlich keine Bedenken. . 1. In die Begründung des Bebauungsplans ist auf folgenden Sachverhalt hinzuweisen: Im Fall einer geothermischen Nutzung ist eine Durchteufung des oberen Grundwasserstockwerkes in der Wasserschutzzone III nicht zulässig. zu 1: Hinweis wird in die Begründung des Bebauungsplans Nr. 94 Brauweiler aufgenommen. T9: RWE RheinRuhr Netzservice Grundsätzlich keine Bedenken. 1. Zuwegung zu Standort von Trafostation im direkt angrenzenden BP 78 Brauweiler soll im BP festgesetzt werden, da der Standort z. Z. nicht ausreichend anfahrbar ist. zu 1: Im BP 78 Brauweiler ist eine Fläche, über die ein Anfahren möglich ist, vorhanden. T11: RWE Power 1. Bodenkarte des Landes NRW weist in einem Teil des Plangebiets Böden auf, die humoses Bodenmaterial enthalten. zu 1: Hinweis wird im Entwurf des Bebauungsplans Nr. 94 Brauweiler aufgenommen. Die Anfrage gemäß § 32 (1) Landesplanungsgesetz (LPlG) erfolgte mit Schreiben vom 07.07.2008. Seitens der Bezirksregierung ist mit Schreiben vom 09.10.2008 (siehe Anlage) bestätigt worden, dass keine landesplanerischen Bedenken gegen die Flächennutzungsplanänderung bestehen. Die Verwaltung schlägt zur Weiterführung des Planverfahrens die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB vor.