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Beschlussvorlage (Begründung zu FNP 15 7 Bw)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
19 kB
Datum
22.10.2008
Erstellt
13.03.09, 23:19
Aktualisiert
13.03.09, 23:19
Beschlussvorlage (Begründung zu FNP 15 7 Bw) Beschlussvorlage (Begründung zu FNP 15 7 Bw) Beschlussvorlage (Begründung zu FNP 15 7 Bw) Beschlussvorlage (Begründung zu FNP 15 7 Bw) Beschlussvorlage (Begründung zu FNP 15 7 Bw)

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Inhalt der Datei

STADT PULHEIM - RHEIN-ERFT-KREIS - FLÄCHENNUTZUNGSPLAN TEILÄNDERUNG NR. 15.7 BRAUWEILER Entwurf der B E G R Ü N D U N G zur Teiländerung Nr. 15.7 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim im Bereich des nördlichen Ortsrand Brauweilers. Änderung der Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche / Grünfläche“. 1. Allgemeines und Lage des Änderungsbereiches Mit der Änderung 15.7 des Flächennutzungsplans sollen für eine ca. 58.000 m² große, bislang überwiegend landwirtschaftlich genutzte Fläche, die vorbereitenden planungsrechtlichen Vorraussetzungen für ein Wohngebiet und eine Grünfläche geschaffen werden. Das Plangebiet befindet sich im Norden des Ortsteils Brauweiler, im Übergang zur freien Landschaft. Es grenzt im Norden an die L 213 nach Glessen an. Im Westen befinden sich Ackerflächen. Südlich schließt die Wohnbebauung der Vom-Stein-Straße an. Im Osten sind das Wohngebiet des Königseer Wegs sowie ein Lebensmitteldiscounter vorhanden. 2. Planungsrechtliche Situation und derzeitige Nutzung Die z. Zt. gültige Fassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim besteht aus einer Teilgenehmigung aus dem Jahre 1979 in Verbindung mit der 1. Änderung aus dem Jahre 1982 sowie weiteren Teiländerungen. Der Änderungsbereich ist derzeit im Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Der Regionalplan weist für einen großen Teil der Fläche „allgemeinen Siedlungsbereich“ aus. Zur Abstimmung mit landesplanerischen Belangen wurde mit Schreiben vom 16.05.2008 auf dem Dienstweg bei der Bezirksregierung gemäß § 32 (1) Landesplanungsgesetz (LPIG) die Anfrage gestellt, inwieweit landesplanerische Bedenken gegen die geplante Flächennutzungsplanänderung erhoben werden. Mit Schreiben vom 09.10.2008 wurde die Anpassung der Teiländerung Nr. 15.7 Brauweiler an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung bestätigt. Der überwiegende Teil des Plangebietes wird bislang landwirtschaftlich als Acker genutzt. Darüber hinaus besteht am westlichen Rand ein Grünzug anstelle der alten Glessener Straße sowie die als Spielstraße genutzte Restfläche der alten Glessener Straße. Nördlich der Ackerfläche finden sich ein Wirtschaftsweg, ein Graben sowie die Begrünung entlang der L 213. Seite 1 von 5 T415.doc 3. Ziel und Zweck der Planung Zur Schaffung der vorbereitenden planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 94 Brauweiler soll die Änderung 15.7 des Flächennutzungsplanes durchgeführt werden. Ziel der Änderung ist die Ausweisung von "Wohnbaufläche" bzw. "Grünfläche" anstelle der bisherigen Darstellung "Fläche für die Landwirtschaft". Mit dem dieser Darstellung entsprechenden Bebauungsplan Nr. 94 Brauweiler sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung geschaffen werden. Die Darstellung "Grünfläche" in der FNP-Änderung berücksichtigt das dem Bebauungsplan zugrunde liegende städtebauliche Konzept, welches die Anlage einer umfangreichen Grünfläche als Fortsetzung der Ortsrandbegrünung des östlich angrenzenden Bebauungsplanes Nr. 78 Brauweiler beinhaltet. Diese Ortsrandbegrünung soll in den vorhandenen Grünzug entlang der L 213 sowie die anstelle der alten Glessener Straße im Westen vorhandene Begrünung über gehen. Die Notwendigkeit der Entwicklung dieses neuen Baugebiets resultiert aus der bestehenden und prognostizierten Nachfrage nach Einfamilienhausgrundstücken in Brauweiler. Demgegenüber steht die fehlende Entwicklung größerer Baugebiete in diesem Ortsteil in den letzten Jahren und das Nicht-Vorhandensein umfangreicher Potentiale für eine Innenentwicklung oder Nachverdichtung. 4. Umweltbericht Einleitung Im Rahmen des Umweltberichtes für die Flächennutzungsplanänderung 15.7 Brauweiler können nur die Umweltbelange thematisiert werden, die zum jetzigen Zeitpunkt auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung möglich und sinnvoll sind. Im § 2 Abs. 4 Satz 5 BauGB ist geregelt, dass bei Plänen, die zu einer Planungshierarchie gehören, Mehrfachprüfungen vermieden werden sollen (Abschichtungsregelung). Im Rahmen des zeitgleich durchgeführten Bebauungsplanverfahrens (Bebauungsplan Nr. 94 Brauweiler) wird ein umfangreicher Umweltbericht erstellt, da auf dieser Planungsebene erheblich detailliertere Angaben zu dem geplanten Eingriff vorliegen und deshalb die Umweltauswirkungen auf das Plangebiet besser und genauer beschrieben und bewertet werden können. Bei der Umweltprüfung wird neben einer Bestandsaufnahme des Umweltzustandes des Plangebiets eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung (hinsichtlich der relevanten Schutzgüter) erstellt. Außerdem werden Überlegungen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich möglicher nachteiliger Folgen der Planung angestellt. Wesentliche Teile des Umweltberichts sind auch Angaben über die wichtigsten Merkmale der bei der Umweltprüfung verwandten Verfahren bzw. Angaben über Schwierigkeiten bei der Ermittlung der Daten sowie geplante Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen der Planung (Monitoring). Seite 2 von 5 T415.doc Kurzdarstellung der Ziele und Inhalte der Flächennutzungsplanänderung Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim stellt das Plangebiet bislang als Fläche für die Landwirtschaft dar. Mit der Änderung 15.7 soll für einen ca. 43.000 m² großen Bereich „Wohnbaufläche" und für ca. 15.000 m² „Grünfläche" dargestellt werden, um die vorbereitenden bauleitplanerischen Vorraussetzungen für die parallel durchgeführte Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 94 Brauweiler zu schaffen. Für das Plangebiet ist die Errichtung einer Einfamilienhausbebauung mit ca. 90 Wohneinheiten und Vorhaltefläche für einen Kindergarten vorgesehen. Die Erschließung soll über die Verlängerung der Erfurter Straße von Osten her erfolgen. Durch die Anlage einer umfangreichen Grünfläche am nördlichen Rand des Plangebiets besteht die Möglichkeit der Anlage einer sinnvollen Ortsrandbegrünung, so dass ein gestalterisch vertretbarer Übergang vom Bebauten zum Außenbereich möglich ist. Die Grünfläche stellt dabei die Fortsetzung der im östlich angrenzen Bebauungsplan Nr. 78 Brauweiler vorhandenen Grünfläche dar. Beschreibung der Umwelt Bei dem überplanten Gebiet handelt es sich im Wesentlichen um Ackerflächen. Im Norden des Plangebiets sind ein Wirtschaftsweg, die Brauweiler Ronne sowie eine Begrünung mit Bäumen und Sträuchern entlang der L 213 vorhanden. Im Westen besteht anstelle der alten Glessener Straße ein Grünzug mit umfangreichem Strauch- und Baumbestand. Hinweise auf weitere geschützte oder schutzwürdige Objekte bzw. Flächen (z. B. Naturschutzgebiete, Gebiete des europäischen Netzes „Natura 2000“) bestehen nicht. Im Zusammenhang mit der Aufstellung des östlich angrenzenden Bebauungsplanes Nr. 78 Brauweiler ist im Jahr 2003 eine archäologische Bewertung der o. g. Ackerflächen durchgeführt worden. Auf den Flächen konnten 5 'vorgeschichtliche', 7 römische und 3 frühmittelalterliche Keramikscherben beobachtet werden. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Die Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile umfasst die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB benannten Schutzgüter. Untersucht werden die Auswirkungen auf die im Folgenden genannten Schutzgüter. Innerhalb der Fachgesetze sind für diese Schutzgüter allgemeine Grundsätze und Ziele formuliert, die im Rahmen der Prüfung berücksichtigt werden bzw. Beurteilungskriterien bieten. • Schutzgut Mensch Eine Vermeidung und Verminderung sowie ein Ausgleich der Umweltauswirkungen wird durch die Anlage einer umfangreichen Grünfläche im nördlichen Teil des Plangebiets bewirkt. Die Anbindung des Baugebiets für den Autoverkehr ausschließlich an die Erfurter Straße trägt zur Verminderung des neu entstehenden Verkehrs bei, weil dadurch Durchgangsverkehr, der negative Auswirkungen auch auf umgebende Baugebiete haben würde, verhindert wird. Insgesamt ergeben sich keine erheblichen Beeinträchtigungen hinsichtlich Lärm, Geruch und Schadstoffen sowie der Funktion Erholung infolge der zusätzlichen Bebauung am Ortsrand. Seite 3 von 5 T415.doc • Schutzgut Tiere und Pflanzen sowie die biologische Vielfalt Durch die Anlage einer umfangreichen Grünfläche im nördlichen Teil des Plangebiets sowie den Erhalt der Grünstreifen entlang der L 213 sowie im Westen der Fläche anstelle der alten Glessener Straße wird eine Vermeidung und Verminderung sowie ein Ausgleich der Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen bewirkt. Gleichzeitig kann mit der Anlage von Hausgärten zur biologischen Vielfalt in dem Gebiet beigetragen werden. Insgesamt ergeben sich keine erheblichen Beeinträchtigungen durch den Verlust von potentiellen Biotopflächen infolge der Versiegelung durch Gebäude und Verkehrsflächen. • Schutzgut Boden Die Beeinträchtigungen des Schutzguts Boden durch Bodenversiegelung, Bodenumlagerung und Verdichtung werden durch die Festsetzung einer Grundflächenzahl von 0.4 im Bebauungsplan begrenzt. • Schutzgut Wasser Eine Vermeidung und Verminderung sowie ein Ausgleich der Umweltauswirkungen wird durch die Einleitung des Niederschlagswassers der Dachflächen, der Straßen und privaten Erschließungsflächen gemäß § 51a LWG in eine zentrale Regenversickerungsanlage bewirkt. Darüber hinaus soll eine in die im nördlichen Teil des Plangebiets gelegene Grünfläche integrierte Filterstrecke angelegt werden. Das gesamte Gebiet liegt innerhalb der Wasserschutzzone III B der Wassergewinnungsanlage Weiler. Insgesamt ergibt sich keine erhebliche Beeinträchtigung infolge der Versickerung bzw. Ableitung von anfallendem Niederschlagswasser. • Schutzgut Klima und Luft Insgesamt ergibt sich keine erhebliche Beeinträchtigung infolge zusätzlicher Versiegelung und Emissionen, da mit dem Erhalt von Gehölzpflanzungen in dem Plangebiet, der Anlage der umfangreichen Grünfläche im nördlichen Teil des Plangebiets sowie der Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen außerhalb die negativen Auswirkungen des Vorhabens auf Klima und Luft deutlich verringert werden. • Schutzgut Landschaft Das Plangebiet liegt in einer wenig strukturierten und wenig abwechslungsreichen Landschaft. Vielmehr dominiert die intensive landwirtschaftliche Nutzung den Raum. Insgesamt ergibt sich keine erhebliche Beeinträchtigung infolge der zusätzlichen Bebauung am Ortsrand. Seite 4 von 5 T415.doc • Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Unter Kultur- und sonstigen Sachgütern sind Güter zu verstehen, die Objekte von gesellschaftlicher Bedeutung als architektonisch wertvolle Bauten oder archäologische Schätze darstellen und deren Nutzbarkeit durch das Vorhaben eingeschränkt werden könnte. Innerhalb des Plangebiets sind solche Güter (z. B. Denkmäler) nicht vorhanden. Im Bebauungsplan erfolgt ein Hinweis zum Schutz eventuell auftretender Bodendenkmäler. Insgesamt ergibt sich keine Beeinträchtigung infolge der zusätzlichen Bebauung am Ortsrand. Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand sind keine Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern erkennbar. Zusammenfassung Die Änderung 15.7 des Flächennutzungsplans sieht eine an die örtlichen Gegebenheiten angepasste Erweiterung des Siedlungsbereichs von Brauweiler vor. Insgesamt ist nach derzeitigem Stand nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen der Umweltschutzgüter zu rechnen. Auf die Ausführungen im Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 94 Brauweiler wird hingewiesen. Pulheim, den 23.09.2008 Planungsabteilung Seite 5 von 5 T415.doc