Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,9 kB
Datum
21.03.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 72/2006
Az.: 65.4 - 3633
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65.4 Datum: 11.01.2006
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
22.02.2006
Rat
21.03.2006
Betrifft:
Bemerkungen
Abweichungssatzung zur Abrechnung von Erschließungsbeiträgen an der Ottostraße
in E.- Gymnich
Finanzielle Auswirkungen:
Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen auf der Einnahmeseite
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 11.01.2006
Beschlussentwurf:
Zur Abrechnung von Erschließungsbeiträgen an der Ottostraße in E.- Gymnich wird anliegende
Abweichungssatzung beschlossen.
Begründung:
Die Ottostraße in E.- Gymnich wurde als niveaugleiche Mischfläche ohne separate Gehwege
ausgebaut.
Da die Ottostraße vor Inkrafttreten der jetzt gültigen Erschließungsbeitragssatzung der Stadt
Erftstadt vom 13.04.2005 endgültig ausgebaut und fertiggestellt wurde, ist laut einschlägiger
Rechtssprechung, auf die Fertigstellungsmerkmale nach den Vorgaben der bis dahin geltenden
Altsatzung abzustellen.
Gemäß der Erschließungsbeitragssatzung vom 10.10.1988 stellte der Ausbau ohne separate
Gehwege eine Abweichung von der Normalausstattung dar. Nach der Rechtsprechung des
Oberverwaltungsgerichts Münster ist eine solche Abweichung als Satzung zu beschließen und in
der für Satzungen vorgeschriebenen Form öffentlich bekannt zu machen.
Für Erschließungsanlagen, die nach Inkrafttreten der jetzt gültigen Erschließungsbeitragssatzung
in Form einer Verkehrsmischfläche endgültig ausgebaut werden, ist eine solche
Abweichungssatzung nicht mehr erforderlich.
(Bösche)