Daten
Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
16.12.2008
Erstellt
21.01.09, 15:41
Aktualisiert
21.01.09, 15:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
IV 601.01
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
02.12.2008
X
16.12.2008
X
Herr Enders
(Verfasser/in)
170/2008
nö. S. TOP
19.11.2008
(Datum)
BETREFF:
Neufassung der Entwässerungssatzung
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim folgende
Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt den Neuerlass der Entwässerungssatzung gem. der beigefügten Anlage
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ERLÄUTERUNGEN:
Vorbemerkung:
Die Stadt Pulheim betreibt die Abwasserbeseitigung als hoheitliche Aufgabe. Ob und in welcher
Art und Weise die Abwasserbeseitigungsanlagen zu benutzen sind, regelt die Entwässerungssatzung. Zurzeit gilt die Entwässerungssatzung vom 23.12.1999 in der Fassung der 1.,2. und
3. Änderungssatzung.
Die jüngste Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes NRW erfordert die Einführung der
gesplitteten Kanalbenutzungsgebühr. Dies wiederum erfordert den Neuerlass der Satzungen mit
Abwasseranlagen- und Gebührenbezug. Gegenstand dieser Vorlage ist der Neuerlass der
Entwässerungssatzung.
Die Stadt Pulheim wird in dem Umstellungsprozess von der Fa. Dr. Pecher AG beraten. Dieses
Beratungsverhältnis umfasst auch die Erstellung eines Entwässerungssatzungsentwurfs.
Die von der Dr. Pecher AG vorgeschlagene Satzungsfasssung basiert auftragsgemäß auf der
Mustersatzung des nordrhein-westfälischen Städte- und Gemeindebundes. Dort enthaltene Regelungen zur Veranlagung getrennter Abwassergebühren wurden in die vorhandene Satzung übernommen. Sonstige Regelungen wurden auf ihre Vereinbarkeit mit der aktuellen Rechtsprechung
geprüft und im erforderlichen Umfang geändert. Der Satzungsentwurf wurde letztlich zur abschließenden rechtlichen Prüfung der Rechtsanwaltskanzlei Baumeister in Münster zugeleitet, die
weitere Änderungen vorgenommen hat.
Das Ergebnis war Gegenstand verwaltungsinterner Beratungen. Im Hinblick auf sonstige Neuregelungen der Mustersatzung wurden weitere Änderungen und Ergänzungen vorgenommen. Der nunmehr vorliegende Satzungsentwurf entspricht den rechtlichen Anforderungen der gesplitteten Kanalbenutzungsgebühr und den aktuellen abwasserbetrieblichen Anforderungen.
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