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Beschlussvorlage (Abweichungssatzung zur Abrechnung von Erschließungsbeiträgen an der Elisabeth- Jansen- Straße in E.- Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
21.03.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Abweichungssatzung zur Abrechnung von Erschließungsbeiträgen an der Elisabeth- Jansen- Straße in E.- Lechenich) Beschlussvorlage (Abweichungssatzung zur Abrechnung von Erschließungsbeiträgen an der Elisabeth- Jansen- Straße in E.- Lechenich)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 75/2006 Az.: 65.4 - 3422 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65.4 Datum: 12.01.2006 Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 22.02.2006 Rat 21.03.2006 Betrifft: Bemerkungen Abweichungssatzung zur Abrechnung von Erschließungsbeiträgen an der ElisabethJansen- Straße in E.- Lechenich Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen auf der Einnahmeseite Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 12.01.2006 Beschlussentwurf: Zur Abrechnung von Erschließungsbeiträgen an der Elisabeth- Jansen- Straße in E.- Lechenich wird anliegende Abweichungssatzung beschlossen. Begründung: Die Elisabeth- Jansen- Straße in E.- Lechenich wurde als niveaugleiche Mischfläche ohne separate Gehwege ausgebaut. Da die Elisabeth Jansen Straße vor Inkrafttreten der jetzt gültigen Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Erftstadt vom 13.04.2005 endgültig ausgebaut und fertiggestellt wurde, ist laut einschlägiger Rechtssprechung, auf die Fertigstellungsmerkmale nach den Vorgaben der bis dahin geltenden Altsatzung abzustellen. Gemäß der Erschließungsbeitragssatzung vom 10.10.1988 stellte der Ausbau ohne separate Gehwege eine Abweichung von der Normalausstattung dar. Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Münster ist eine solche Abweichung als Satzung zu beschließen und in der für Satzungen vorgeschriebenen Form öffentlich bekannt zu machen. Für Erschließungsanlagen, die nach Inkrafttreten der jetzt gültigen Erschließungsbeitragssatzung in Form einer Verkehrsmischfläche endgültig ausgebaut werden, ist eine solche Abweichungssatzung nicht mehr erforderlich. (Bösche) -2-