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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 173/2008)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
8,5 kB
Datum
16.12.2008
Erstellt
21.01.09, 15:41
Aktualisiert
21.01.09, 15:41
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 173/2008)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim 1. Änderungsatzung vom … der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Pulheim (Vergnügungssteuersatzung) vom 26.06.2008 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) - in der aktuell gültigen Fassung - und der §§ 1 bis 3 und § 20 Abs. 2 Buchst. b des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610) - in der aktuell gültigen Fassung - hat der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am … folgende 1. Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung vom 26.06.2008 beschlossen: § 1 Änderungen Art. 2 § 7a Abs. 2 Nr. 1a, 1b, 2a, 2b und Abs. 3 erhält folgende Fassung: (2) Im Falle des Abs. 1 beträgt die Steuer je Kalendermonat und Apparat 1. für Apparate mit Gewinnmöglichkeit a) in Spielhallen mindestens 150 Euro, b) in Gaststätten und an sonstigen Aufstellorten mindestens 50 Euro, 2. für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit a) in Spielhallen mindestens 35 Euro, b) in Gaststätten und an sonstigen Aufstellorten mindestens 25 Euro, (3) für Apparate, mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen und/oder Tiere dargestellt werden oder die die Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder pornographische und die Würde des Menschen verletzende Praktiken zum Gegenstand haben mindestens 400 Euro. § 2 Inkrafttreten Artikel 2 § 7a Abs. 2 Nr. 1a, 1b, 2a, 2b und Abs. 3 dieser 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer vom 26.06.2008 tritt zum 01.01.2009 in Kraft.