Daten
Kommune
Pulheim
Größe
8,5 kB
Datum
16.12.2008
Erstellt
21.01.09, 15:41
Aktualisiert
21.01.09, 15:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
1. Änderungsatzung vom … der Satzung
über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Pulheim
(Vergnügungssteuersatzung) vom 26.06.2008
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) - in der aktuell
gültigen Fassung - und der §§ 1 bis 3 und § 20 Abs. 2 Buchst. b des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S.
712/SGV NRW 610) - in der aktuell gültigen Fassung - hat der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am … folgende 1. Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung vom
26.06.2008 beschlossen:
§ 1 Änderungen
Art. 2 § 7a Abs. 2 Nr. 1a, 1b, 2a, 2b und Abs. 3 erhält folgende Fassung:
(2) Im Falle des Abs. 1 beträgt die Steuer je Kalendermonat und Apparat
1. für Apparate mit Gewinnmöglichkeit
a) in Spielhallen
mindestens 150 Euro,
b) in Gaststätten und an sonstigen Aufstellorten
mindestens 50 Euro,
2. für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit
a) in Spielhallen
mindestens 35 Euro,
b) in Gaststätten und an sonstigen Aufstellorten
mindestens 25 Euro,
(3) für Apparate, mit denen Gewalttätigkeiten gegen
Menschen und/oder Tiere dargestellt werden oder
die die Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges
oder pornographische und die Würde des Menschen
verletzende Praktiken zum Gegenstand haben
mindestens 400 Euro.
§ 2 Inkrafttreten
Artikel 2 § 7a Abs. 2 Nr. 1a, 1b, 2a, 2b und Abs. 3 dieser 1. Änderung der Satzung über die
Erhebung von Vergnügungssteuer vom 26.06.2008 tritt zum 01.01.2009 in Kraft.