Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,4 kB
Datum
08.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 503/2007
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - -65- Datum: 14.09.2007
Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Termin
23.10.2007
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
17.01.2008
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
08.04.2008
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. Abtrennung des Gehweges entlang der Merowingerstraße zwischen den
Straßen Am Kruggenberg und Kallenhofstraße
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 14.09.2007
Stellungnahme der Verwaltung:
Der östliche Gehweg entlang der Merowingerstraße (L 163) im Abschnitt zwischen Kruggenberg
und Kallenhofstraße konnte nach der Umbaumaßnahme für den Radfahrer freigegeben werden.
Eine Weiterführung ist aufgrund der vorhandenen Breite des Gehweges (ca.1,40m) nicht möglich.
Um dieses dem Radfahrer deutlich zu machen, werde ich hier das entsprechende
Verkehrszeichen Nr.239 (Gehweg) aufstellen lassen.
Das Aufstellen von Stahlpollern auf dem o.g. Gehweg zur Verhinderung der Befahrung von
Kraftfahrzeugen würde die Benutzung des Gehweges einschränken. Zur Prüfung, ob hier dennoch
eine Möglichkeit besteht, den Gehweg gegen das unerlaubte Befahren durch Kraftfahrzeuge
abzusichern, werde ich mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW (Baulastträger der Landesstraße
L 163) einen Ortstermin durchführen. Während dieses Ortstermins soll gleichzeitig geprüft werden,
ob auf der Merowingerstraße die Anlegung von beidseitigen Radfahrspuren in der Verlängerung
Richtung Liblar möglich ist.
(Bösche)