Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
53 kB
Datum
08.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zum A 503/2007
Abtrennung des Gehweges durch Poller entlang der Merowingerstraße
zwischen den Straßen Kruggenberg und Kallenhofstraße
im Abschnitt
Am 29.11.2007 habe ich mit Vertretern des Landesbetriebes Straßenbau vor Ort erläutert, ob
die beantragte Abgrenzung des Gehweges von der Fahrbahn durch eine Aufstellung von
Pollern zulässig ist. Ein Einbau von starren Pollern am Fahrbahnrand (Mindestabstand 50 cm)
engt den Querschnitt des Gehweges soweit ein, da::tdie derzeit erlaubte Mitnutzung von
Radfahrern nicht mehr ratsam erscheint. Im Einmündungsbereich
der Kreisstraße K 45 wird
der Gehweg häufig von Fahrzeugen überfahren. Hier werde ich ca. 30 cm hinter dem
Bordstein im Abstand von ca. 2,00m bewegliche Abgrenzungsstäbe einbauen. Ein
Federgelenk am Fuß richtet diese Poller nach einem Anstoß immer wieder von alleine auf.
Der normale Mindestabstand vom Fahrbahnrand kann hierdurch verringert werden.
Gleichwohl ist ein Befahren des Gehweges an dieser Stelle nicht mehr möglich.
Weitere Poller sind wegen der privaten Grundstückszufahrten nur sehr eingeschränkt möglich.
Zur Entspannung der Parksituation und gleichzeitiger Gewährleistung des Verkehrsflusses
der Merowingerstraße schlage ich vor, auf dem westlichen Gehweg in den Bereichen mit
einer ausreichenden Gehwegbreite ein halbhüftiges Parken anzuordnen.
auf
Das Markieren von beidseitigen Radfahrspuren auf der Merowingerstraße im Abschnitt
zwischen "Kallenhofstraße" und "Am Wachberg" ist aufgrund der zu geringen
Fahrbahnbreite nicht möglich. Durch den Ankauf eines Grundstückstreifens neben der
westlichen Fahrbahnseite wäre eine entsprechende Verbreiterung der Fahrbahn und das
Anlegen von beidseitigen Radfahrspuren möglich. Die vorhandene provisorische
Verkehrsberuhigungsmaßnahme
müsste hierbei jedoch entfernt werden. Wegen der dann zu
erwartenden höheren Geschwindigkeit der Fahrzeuge kann ich diese Maßnahme nicht
emfpehlen.