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Antrag (Anlage 1)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
51 kB
Datum
27.02.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Anlage 1)

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Inhalt der Datei

Anlage 1 zum A 508/2007 Anlegung eines Radweges an der Gemeindeverbindungsstraße (GV ) zwischen Bliesheim und Friesheim Die Anlegung von Radfahrspuren auf der GV 9 im Abschnitt zwischen dem Donatushäuschen und dem Ortseingang Bliesheim ist mit geringen Mitteln möglich. Aufgrund der vorhandenen geringen Fahrbahnbreite in Höhe der Auffahrrampen zur Brücke ist allerdings nur die Anlegung von jeweils einer Radfahrspur möglich. Deshalb schlage ich vor, für den jeweils aufwärts fahrenden Radfahrer eine Radfahrspur in der Breite von jeweils 1,25 m anzulegen. Erfahrungsgemäß braucht der Radfahrer, der bergauf fährt aufgrund seines Schwenkbereiches mehr Lichtraumprofil als der abwärts fahrende Radfahrer. Um eine Mindestrestfahrbahnbreite von 5,00m (lt. den Empfehlungen fiir die Anlage von Erschließungsanlagen, EAE 85/95) für den Kfz-Verkehr (Begegnungsfall PkwlPkw) zu gewährleisten, muss die nördliche Fahrbahn an der Rampe aus Richtung Friesheim in einer Länge von ca. 70 m um 0,75 m verbreitert werden. Auf dem Brückenbauwerk selber hat die Fahrbahn genügend Breite (ca.7,50m) um beidseitige Radfahrspuren anlegen zu können. Für die Anlegung der Radfahrspuren und die notwendige Verbreiterung der Fahrbahn in einem Teilbereich sind Mittel in Höhe von ca. 10.000,00 Euro notwendig. Die Umsetzung der Maßnahme sollte nach Fertigstellung des noch auszubauenden Radweges in Höhe der Kiesgrube Esser erfolgen. Da der Zeitpunkt fiir den Ausbau dieses Radweges zur Zeit noch nicht feststeht, werde ich die notwendigen Mittel für die Anlegung der Radfahrspuren auf der GV 9 im Abschnitt zwischen dem Donatushäuschen und dem Ortseingang Bliesheim entsprechend der Zeitabfolge im Wirtschaftsplan 2009 des Eigenbetriebes Straßen einzustellen. -