Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
51 kB
Datum
27.02.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zum A 508/2007
Anlegung eines Radweges an der Gemeindeverbindungsstraße (GV ) zwischen Bliesheim
und Friesheim
Die Anlegung von Radfahrspuren auf der GV 9 im Abschnitt zwischen dem Donatushäuschen
und dem Ortseingang Bliesheim ist mit geringen Mitteln möglich. Aufgrund der vorhandenen
geringen Fahrbahnbreite in Höhe der Auffahrrampen zur Brücke ist allerdings nur die
Anlegung von jeweils einer Radfahrspur möglich. Deshalb schlage ich vor, für den jeweils
aufwärts fahrenden Radfahrer eine Radfahrspur in der Breite von jeweils 1,25 m anzulegen.
Erfahrungsgemäß braucht der Radfahrer, der bergauf fährt aufgrund seines Schwenkbereiches
mehr Lichtraumprofil als der abwärts fahrende Radfahrer. Um eine Mindestrestfahrbahnbreite
von 5,00m (lt. den Empfehlungen fiir die Anlage von Erschließungsanlagen, EAE 85/95) für
den Kfz-Verkehr (Begegnungsfall PkwlPkw) zu gewährleisten, muss die nördliche Fahrbahn
an der Rampe aus Richtung Friesheim in einer Länge von ca. 70 m um 0,75 m verbreitert
werden.
Auf dem Brückenbauwerk selber hat die Fahrbahn genügend Breite (ca.7,50m) um beidseitige
Radfahrspuren anlegen zu können.
Für die Anlegung der Radfahrspuren und die notwendige Verbreiterung der Fahrbahn in
einem Teilbereich sind Mittel in Höhe von ca. 10.000,00 Euro notwendig.
Die Umsetzung der Maßnahme sollte nach Fertigstellung des noch auszubauenden Radweges
in Höhe der Kiesgrube Esser erfolgen. Da der Zeitpunkt fiir den Ausbau dieses Radweges zur
Zeit noch nicht feststeht, werde ich die notwendigen Mittel für die Anlegung der
Radfahrspuren auf der GV 9 im Abschnitt zwischen dem Donatushäuschen und dem
Ortseingang Bliesheim entsprechend der Zeitabfolge im Wirtschaftsplan 2009 des
Eigenbetriebes Straßen einzustellen.
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