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Antrag (Antrag bzgl. Bericht über die Eigenanteile der freien Träger von Kindertagesstätten)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
17.05.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 334/2006 Az.: 51 12/10 Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 06.04.2006 Den beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Jugendhilfeauschuss Betrifft: Termin 17.05.2006 Bemerkungen Antrag bzgl. Bericht über die Eigenanteile der freien Träger von Kindertagesstätten Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 25.04.2006 Stellungnahme der Verwaltung: Höhe des Eigenanteils der Träger: Städtische Trägerschaft Kirchliche Träger Arme Träger Elterninitiativen 21% 20% 9% 4% Höhe des Anteils in den benachbarten Kommunen: Grundsätzlich ist die Höhe des Trägeranteils in § 18 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) gesetzlich geregelt und verbindlich. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass von Seiten des Jugendamtes ein freiwilliger Zuschuss zum Trägeranteil gezahlt wird. Eine Umfrage bei den benachbarten Kommunen, Brühl, Kerpen, Frechen und Hürth hat ergeben: Brühl zahlt keine freiwilligen Zuschüsse Kerpen bezuschusst 7 Einrichtungen von freien Trägern, eine Elterninitiative, 3 evangelische und 3 katholische Einrichtungen mit freiwilligen Leistungen. Die freiwilligen Zuschüsse sind unterschiedlich in einzeln ausgehandelten Verträgen geregelt. Die Gesamtsumme beträgt 108.000,- € pro Jahr. Frechen übernimmt die Trägeranteile von 3 armen Trägern ( 4%,7% und 9%) und einem kirchlichen Träger (20%) für eine Gruppe in einer viergruppigen Einrichtung. Hürth übernimmt jeweils die Häfte des Trägeranteils von zwei Einrichtungen der AWO (Trägeranteil 9%) und zwei Elterninitiativen (Trägeranteil 4%). Höhe der städtischen Kosten für einen Kindergartenplatz bei städtischen Einrichtungen und freien Trägern Die Kosten beziehen sich auf die kameralen Zahlen der Haushaltsplanung. Zahlen im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung über den BAB können durch Stellenvakanzen bei -20- nicht geliefert werden. Die Betriebskosten einer Kindertagesstätte sind im wesentlichen abhängig von der Höhe der Eigenanteile der jeweiligen Träger, der Tatsache, ob es sich um reine Kindergartengruppen oder Tagesstättengruppen handelt und der Frage, ob die Leitung freigestellt ist. Die durchschnittlichen Kosten eines Platzes werden am Beispiel der Kindertagesstätte Dirmerzheim verdeutlicht: Durchschnittliche Jahresbetriebskosten pro Platz 4.500,-- € Abzgl. Elternbeitrag, gesetzlich kalkuliert mit 19% 855,-- € Diese Einnahmen stehen je zur Hälfte dem Land und dem JA zu 427,50 €. Kosten einer städt. Einrichtung: Trägeranteil Landeszuschuss JA-Zuschuss Elternbeitrag Insgesamt 21% 30% 30% 19% 945,00 € 1.350,00 € 1.350,00 € 855,00 € 4.500,00 € Städtische Kosten 1.867,50 €. Kosten einer konfessionellen Einrichtung: Trägeranteil Landeszuschuss JA-Zuschuss Elternbeitrag Insgesamt 20% 30,5% 30,5% 19% 900,00 € 1.372,50 € 1.372,50 € 855,00 € 4.500,00 € Städtische Kosten 945,00 €. Kosten einer Einrichtung eines armen Trägers (ASB) Trägeranteil Landeszuschuss JA-Zuschuss Elternbeitrag Insgesamt 9% 30% 42% 19% 405,00 € 1.350,00 € 1.890,00 € 855,00 € 4.500,00 € Städtische Kosten 1.462,50 € -2- Kosten einer Einrichtung einer Elterninitiative: Trägeranteil Landeszuschuss JA-Zuschuss Elternbeitrag Insgesamt 4% 30% 47% 19% 180,00 € 1.350,00 € 2.115,00 € 855,00 € 4.500,00 € Städtische Kosten 1.687,50 € An den Mehrkosten des Jugendamtes zur Finanzierung der armen Träger beteiligt sich das Land i.H.v. 7% der gesamten Landesmittel zu den Betriebkosten. Zurzeit beträgt dieser Zuschuss 69.500,- €. In Vertretung (Erner) -3-