Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
17.05.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 334/2006
Az.: 51 12/10
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 06.04.2006
Den beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen leite ich an die zuständigen Ausschüsse
weiter.
Beratungsfolge
Jugendhilfeauschuss
Betrifft:
Termin
17.05.2006
Bemerkungen
Antrag bzgl. Bericht über die Eigenanteile der freien Träger von Kindertagesstätten
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 25.04.2006
Stellungnahme der Verwaltung:
Höhe des Eigenanteils der Träger:
Städtische Trägerschaft
Kirchliche Träger
Arme Träger
Elterninitiativen
21%
20%
9%
4%
Höhe des Anteils in den benachbarten Kommunen:
Grundsätzlich ist die Höhe des Trägeranteils in § 18 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für
Kinder (GTK) gesetzlich geregelt und verbindlich. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass von
Seiten des Jugendamtes ein freiwilliger Zuschuss zum Trägeranteil gezahlt wird.
Eine Umfrage bei den benachbarten Kommunen, Brühl, Kerpen, Frechen und Hürth hat ergeben:
Brühl
zahlt keine freiwilligen Zuschüsse
Kerpen
bezuschusst 7 Einrichtungen von freien Trägern, eine Elterninitiative, 3 evangelische und 3
katholische Einrichtungen mit freiwilligen Leistungen. Die freiwilligen Zuschüsse sind
unterschiedlich in einzeln ausgehandelten Verträgen geregelt. Die Gesamtsumme beträgt
108.000,- € pro Jahr.
Frechen
übernimmt die Trägeranteile von 3 armen Trägern ( 4%,7% und 9%) und einem kirchlichen
Träger (20%) für eine Gruppe in einer viergruppigen Einrichtung.
Hürth
übernimmt jeweils die Häfte des Trägeranteils von zwei Einrichtungen der AWO (Trägeranteil 9%)
und zwei Elterninitiativen (Trägeranteil 4%).
Höhe der städtischen Kosten für einen Kindergartenplatz bei städtischen Einrichtungen und
freien Trägern
Die Kosten beziehen sich auf die kameralen Zahlen der Haushaltsplanung.
Zahlen im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung über den BAB können durch
Stellenvakanzen bei -20- nicht geliefert werden.
Die Betriebskosten einer Kindertagesstätte sind im wesentlichen abhängig von der Höhe der
Eigenanteile der jeweiligen Träger, der Tatsache, ob es sich um reine Kindergartengruppen oder
Tagesstättengruppen handelt und der Frage, ob die Leitung freigestellt ist.
Die durchschnittlichen Kosten eines Platzes werden am Beispiel der Kindertagesstätte
Dirmerzheim verdeutlicht:
Durchschnittliche Jahresbetriebskosten pro Platz
4.500,-- €
Abzgl. Elternbeitrag, gesetzlich kalkuliert mit 19%
855,-- €
Diese Einnahmen stehen je zur Hälfte dem Land und dem JA zu 427,50 €.
Kosten einer städt. Einrichtung:
Trägeranteil
Landeszuschuss
JA-Zuschuss
Elternbeitrag
Insgesamt
21%
30%
30%
19%
945,00 €
1.350,00 €
1.350,00 €
855,00 €
4.500,00 €
Städtische Kosten
1.867,50 €.
Kosten einer konfessionellen Einrichtung:
Trägeranteil
Landeszuschuss
JA-Zuschuss
Elternbeitrag
Insgesamt
20%
30,5%
30,5%
19%
900,00 €
1.372,50 €
1.372,50 €
855,00 €
4.500,00 €
Städtische Kosten
945,00 €.
Kosten einer Einrichtung eines armen Trägers (ASB)
Trägeranteil
Landeszuschuss
JA-Zuschuss
Elternbeitrag
Insgesamt
9%
30%
42%
19%
405,00 €
1.350,00 €
1.890,00 €
855,00 €
4.500,00 €
Städtische Kosten
1.462,50 €
-2-
Kosten einer Einrichtung einer Elterninitiative:
Trägeranteil
Landeszuschuss
JA-Zuschuss
Elternbeitrag
Insgesamt
4%
30%
47%
19%
180,00 €
1.350,00 €
2.115,00 €
855,00 €
4.500,00 €
Städtische Kosten
1.687,50 €
An den Mehrkosten des Jugendamtes zur Finanzierung der armen Träger beteiligt sich das Land
i.H.v. 7% der gesamten Landesmittel zu den Betriebkosten. Zurzeit beträgt dieser Zuschuss
69.500,- €.
In Vertretung
(Erner)
-3-