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Dringlichkeitsentscheidung (Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Leistung von Zahlungen an Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
9,7 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Dringlichkeitsentscheidung (Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Leistung von Zahlungen an Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister D 564/2007 Amt: 51 Az.: 513 Datum: 26.10.2007 Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 18.12.2007 Bemerkungen TOP Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Leistung von Zahlungen an Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: Die Vorlage V 563/2007 wird gem. § 60 (1) S. 1 Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Die Mittel werden in der 47. Kalenderwoche 2007 benötigt. Der Rat tagt erst am 18.12.2007 in der 51. Kalenderwoche. Es sind noch Zahlungen an Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge für den Monat Dezember 2007 zu leisten. Desweiteren sind dem Rhein-Erft-Kreis die Kosten der geleisteten Krankenhilfe für Asylbewerber ( Abrechnung 3. Quartal und ein Abschlag auf das 4. Quartal 2007 ) zu erstatten. DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage D 564/2007 wird zugestimmt. Erftstadt, den 09.11.2007 (Bösche) Bürgermeister (Zerres) Stadtverordneter