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Anfrage (Anfrage bzgl. "Ruhender Verkehr / Politessen")

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
26 kB
Datum
20.06.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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. Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt Herrn StV Uwe Wegner Kolibristraße 33 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Ordnungsamt Bonner Str. 9-11 Frau Bongard 0 22 35 / 409-815 Mein Zeichen Ihr Zeichen Ihre Anfrage vom 04.04.2006 Rat Betrifft: Datum 13.10.2008 F 330/2006 20.06.2006 Anfrage bzgl. "Ruhender Verkehr / Politessen" Da mittlerweile verschiedene Vorlagen und Anfragen zur Thematik „Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs“ gestellt wurden, ist es nur zu verständlich, dass Sie verwirrt sind und Ihnen einige Dinge unklar sind. Widersprüchliches kann den oben erwähnten Vorlagen und Antworten zu den Anfragen allerdings nicht entnommen werden. Um nun für die Zukunft weitere Verständnisprobleme auszuräumen, stelle ich nachfolgend in Zusammenfassung Ihrer Fragen 1-4 und 8-9 nochmals in teilweiser Wiederholung zu der Anfrage F 175/2006 die Situation dar: Der Finanz- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 10.03.2005 beschlossen, die Zahl der beschäftigten Politessen von 3 auf 5 Mitarbeiterinnen mit je 20 Wochenstunden anzuheben. Zu dieser Zeit waren im Stellenplan 2005 insgesamt 2 Vollzeitstellen ausgewiesen, welche mit 3 Mitarbeiterinnen mit je 20 Wochenstunden besetzt waren. Mithin gab es zu dieser Zeit eine freie Halbtagsstelle. Eine dieser 3 Mitarbeiterinnen hatte einen bis zum 31.08.2005 befristeten Arbeitsvertrag. Mit V 8/0555 wurde der Bürgermeister ermächtigt als Ausnahme vom Einstellungsstopp 2 Mitarbeiter/innen für die Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs mit je 20 Wochenstunden einzustellen. Diese Vorlage bezog sich zum einen auf das bis zum 31.08.2005 befristete Arbeitsverhältnis und auf die noch weitere 4. freie Stelle (vgl. obige Erläuterungen). Das bis zum 31.08.2005 befristete Arbeitsverhältnis wurde mit der bis dahin beschäftigten Mitarbeiterin nicht verlängert, so dass zum 01.09.2005 eine Stelle im Stellenplan nicht besetzt war. Zum 01.09.2005 wurde die Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs mithin mit 2 Mitarbeiterinnen mit je 20 Wochenstunden wahrgenommen. Die vakante Vollzeitstelle wurde zum 01.12.2005 mit zwei neuen Mitarbeiterinnen mit je 20 Wochenstunden besetzt, so dass zum 01.12.2005 alle im Stellenplan zur Verfügung stehenden Stellen besetzt waren. Im Entwurf des Stellenplanes 2006 ist nunmehr entsprechend der Beschlusslage aus 2005 eine weitere Halbtagsstelle für eine Politesse eingestellt worden. Sobald die Genehmigung für den kommenden Haushaltsplan vorliegt, kann auch der Stellenplan umgesetzt und nach der Ermächtigung des Bürgermeisters auf Ausnahme des Einstellungsstopps eine 5. Politesse mit 20 Wochenstunden eingestellt werden. Unterschiedliche Aussagen zu stellenplanmäßigen Voraussetzungen, wie von Ihnen offenbar in V 8/0555 und F 175/2006 heraus gelesen, wurden nicht getätigt. Zu Frage 5: Aus der Beantwortung zu F 175/2006 geht mit keinem Wort hervor, dass Kontrollen bzw. Sonderaktionen nach wie vor kaum möglich sind. Zu Frage 6: Ich verweise auf die Beantwortung zu F 175/2006 zu Fragen 3,4 und 5: Werden die im Angestelltenverhältnis tätigen Außendienstmitarbeiter/innen und Politessen nach 21 Uhr, am Wochenende (samstags ab 13 Uhr) oder an Feiertagen eingesetzt, müssen für diesen Dienst Überstunden angeordnet werden. Zu Frage 7: Sie beklagen, dass in der Willy-Brandt-Straße nach wie vor Übertretungen im Bereich des ruhenden Straßenverkehrs stattfinden, obwohl dort Überwachungen seitens des Ordnungsamtes stattfinden und titulieren dieses als Dissens. Wenn alle Kontrollen des Ordnungsamtes im Bereich der Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs dazu führen würden, dass weder in der Willy-Brandt-Straße noch im übrigen Stadtgebiet Erftstadts nie mehr Übertretungen im Bereich des ruhenden Straßenverkehrs stattfinden würden, würde ein Aufgabenbereich im Ordnungsamt entfallen und man müsste über eine Neustrukturierung der ordnungsbehördlichen Aufgaben nachdenken. In Vertretung (Erner) 1. Beigeordneter -2-