Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
26 kB
Datum
20.06.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt
Herrn StV
Uwe Wegner
Kolibristraße 33
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Ordnungsamt
Bonner Str. 9-11
Frau Bongard
0 22 35 / 409-815
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Ihre Anfrage vom 04.04.2006
Rat
Betrifft:
Datum
13.10.2008
F 330/2006
20.06.2006
Anfrage bzgl. "Ruhender Verkehr / Politessen"
Da mittlerweile verschiedene Vorlagen und Anfragen zur Thematik „Überwachung des
ruhenden Straßenverkehrs“ gestellt wurden, ist es nur zu verständlich, dass Sie verwirrt
sind und Ihnen einige Dinge unklar sind. Widersprüchliches kann den oben erwähnten
Vorlagen und Antworten zu den Anfragen allerdings nicht entnommen werden. Um nun für
die Zukunft weitere Verständnisprobleme auszuräumen, stelle ich nachfolgend in
Zusammenfassung Ihrer Fragen 1-4 und 8-9 nochmals in teilweiser Wiederholung zu der
Anfrage F 175/2006 die Situation dar:
Der Finanz- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 10.03.2005 beschlossen, die
Zahl der beschäftigten Politessen von 3 auf 5 Mitarbeiterinnen mit je 20 Wochenstunden
anzuheben. Zu dieser Zeit waren im Stellenplan 2005 insgesamt 2 Vollzeitstellen
ausgewiesen, welche mit 3 Mitarbeiterinnen mit je 20 Wochenstunden besetzt waren.
Mithin gab es zu dieser Zeit eine freie Halbtagsstelle. Eine dieser 3 Mitarbeiterinnen hatte
einen bis zum 31.08.2005 befristeten Arbeitsvertrag.
Mit V 8/0555 wurde der Bürgermeister ermächtigt als Ausnahme vom Einstellungsstopp 2
Mitarbeiter/innen für die Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs mit je 20
Wochenstunden einzustellen. Diese Vorlage bezog sich zum einen auf das bis zum
31.08.2005 befristete Arbeitsverhältnis und auf die noch weitere 4. freie Stelle (vgl. obige
Erläuterungen).
Das bis zum 31.08.2005 befristete Arbeitsverhältnis wurde mit der bis dahin beschäftigten
Mitarbeiterin nicht verlängert, so dass zum 01.09.2005 eine Stelle im Stellenplan nicht
besetzt war. Zum 01.09.2005 wurde die Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs
mithin mit 2 Mitarbeiterinnen mit je 20 Wochenstunden wahrgenommen.
Die vakante Vollzeitstelle wurde zum 01.12.2005 mit zwei neuen Mitarbeiterinnen mit je 20
Wochenstunden besetzt, so dass zum 01.12.2005 alle im Stellenplan zur Verfügung
stehenden Stellen besetzt waren.
Im Entwurf des Stellenplanes 2006 ist nunmehr entsprechend der Beschlusslage aus 2005
eine weitere Halbtagsstelle für eine Politesse eingestellt worden. Sobald die Genehmigung
für den kommenden Haushaltsplan vorliegt, kann auch der Stellenplan umgesetzt und
nach der Ermächtigung des Bürgermeisters auf Ausnahme des Einstellungsstopps eine 5.
Politesse mit 20 Wochenstunden eingestellt werden.
Unterschiedliche Aussagen zu stellenplanmäßigen Voraussetzungen, wie von Ihnen
offenbar in V 8/0555 und F 175/2006 heraus gelesen, wurden nicht getätigt.
Zu Frage 5:
Aus der Beantwortung zu F 175/2006 geht mit keinem Wort hervor, dass Kontrollen bzw.
Sonderaktionen nach wie vor kaum möglich sind.
Zu Frage 6:
Ich verweise auf die Beantwortung zu F 175/2006 zu Fragen 3,4 und 5: Werden die im
Angestelltenverhältnis tätigen Außendienstmitarbeiter/innen und Politessen nach 21 Uhr,
am Wochenende (samstags ab 13 Uhr) oder an Feiertagen eingesetzt, müssen für diesen
Dienst Überstunden angeordnet werden.
Zu Frage 7:
Sie beklagen, dass in der Willy-Brandt-Straße nach wie vor Übertretungen im Bereich des
ruhenden Straßenverkehrs stattfinden, obwohl dort Überwachungen seitens des
Ordnungsamtes stattfinden und titulieren dieses als Dissens.
Wenn alle Kontrollen des Ordnungsamtes im Bereich der Überwachung des ruhenden
Straßenverkehrs dazu führen würden, dass weder in der Willy-Brandt-Straße noch im
übrigen Stadtgebiet Erftstadts nie mehr Übertretungen im Bereich des ruhenden
Straßenverkehrs stattfinden würden, würde ein Aufgabenbereich im Ordnungsamt
entfallen und man müsste über eine Neustrukturierung der ordnungsbehördlichen
Aufgaben nachdenken.
In Vertretung
(Erner)
1. Beigeordneter
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