Daten
Kommune
Kerpen
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Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
09.12.10, 14:31
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
TOP
Amt/Abteilung: 20
Az.:20.1/Zi
V 123.06
Datum :
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
25.04.2006
Stadtrat
X
04.04.2006
Bemerkungen
02.05.2006
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2006/2007
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von €
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Maßnahme entstehen
x
keine Folgekosten.
jährlich Folgekosten von €
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat weist die Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2006/2007 zurück.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Begründung:
Herr Wilhelm Baars hat mit Schreiben vom 25.03.2006 Einwendungen gegen den Entwurf der
Haushaltssatzung 2006/2007 eingelegt.
Zu seinen Feststellungen zum Haushalt sowie Maßnahmen, die rein politisch entschieden werden,
wird nicht Stellung genommen.
Der Haushalt 2006/2007 wurde auf der Basis des beschlossenen Haushaltssicherungskonzept
2005, welches auch von der Aufsichtsbehörde genehmigt wurde, erstellt. Hierbei wurden die
Grundsätze einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung berücksichtigt.
Das strukturelle Defizit 2006 beträgt nach dem Haushaltsplanentwurf 4,4 Mio. Euro und im Jahre
2007 4,7 Mio. Euro. Scheinbar hat Herr Baars den Vorbericht falsch gelesen bzw. interpretiert.
Bei der Kalkulation der Zinsen für die neu auf zunehmenden Darlehen wurde ein Durchschnittszins
von 4,0 % zugrunde gelegt, der zurzeit noch unter dem 10-jährigen Zinssatz liegt. Im Übrigen ist
der Zinssatz abhängig von der Zinsbindungsfrist.
Bei der Stadt wurde bereits eine Aufgabenanalyse zum Zwecke von Personalkosteneinsparungen
durchgeführt. Für die ehemaligen Stadtbetriebe soll diese Aufgabenanalyse ebenfalls durchgeführt
werden.
Bei der Anschaffung von Fahrzeugen werden Wirtschaftlichkeitsberechnungen gemacht und
geprüft, ob Leasing oder Kauf günstiger ist. Da bisher ein Kauf wirtschaftlicher war, wurden die
Fahrzeuge gekauft. Außerdem werden überwiegend Jahreswagen oder Vorführgeräte angeschafft
(siehe Feuerwehrfahrzeug).
Das Gebäudemanagement ist stetig bemüht die leer stehenden Mietwohnungen zu vermieten.
Die Einwendungen des Herrn Baars sind beigefügt.
Beschlußvorlage V 123.06
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