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Beschlussvorlage (Änderung der Zuschussrichtlinien für sporttreibende Vereine in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
21.11.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Änderung der Zuschussrichtlinien für sporttreibende Vereine in Erftstadt) Beschlussvorlage (Änderung der Zuschussrichtlinien für sporttreibende Vereine in Erftstadt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 551/2007 Az.: - 40 - Amt: - 40 BeschlAusf.: - - 40 - Datum: 23.10.2007 Beratungsfolge Sportausschuss Betrifft: Termin 21.11.2007 Bemerkungen Änderung der Zuschussrichtlinien für sporttreibende Vereine in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Mittel müssen im Rahmen der Haushaltplanberatungen zur Verfügung gestellt werden. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 23.10.2007 Beschlussentwurf: Die Zuschussrichtlinien für sporttreibende Vereine in Erftstadt werden bzgl. Punkt 11 wie folgt modifiziert und ergänzt. 11. Die Teilnahme an Deutschen oder internationalen Meisterschaften wird auf Antrag des Sportvereins alternativ wie folgt bezuschusst: 11.1 Erftstädter Sportvereine erhalten einen Zuschuss von 6,40 € pro Tag und aktivem Teilnehmer einschließlich Anreise- und Abreisetag. Der Nachweis ist in Form einer Starterkarte bzw. einer Ergebnisliste zu erbringen. Anträge sind bis spätestens 01.11. zu stellen. Später eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt. 11.2 Für die Teilnahme an Meisterschaften erhalten Erftstädter Sportvereine folgende Höchstbeträge als Zuschuss: Deutsche Meisterschaften: Internationale Meisterschaften innerhalb Europas: Internationale Meisterschaften außerhalb Europas: 250,00 € 500,00 € 1.000,00 €. Der Nachweis ist in Form einer Starterkarte bzw. einer Ergebnisliste zu erbringen. Anträge sind bis spätestens 01.11. zu stellen. Später eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt. Die entsprechenden Teilnahme- und Kostennachweise sind vom Antragsteller vor der Auszahlung zu erbringen. Unabhängig von der o. g. Staffelung ist eine Bezuschussung maximal i. H. v. 25 % der nachgewiesenen Kosten möglich. Die Ausschlusskriterien des Punktes 6 der Richtlinien gelten in den nach Punkt 11.2 bezuschussten Fällen nicht. Begründung: Die Bezuschussung von besonderen förderungswürdigen sportlichen Wettkampfteilnahmen ist bislang nur durch Einzelbeschluss des Sportausschusses möglich. Um flexibler und unbürokratischer handeln zu können und den betreffenden Sportlerinnen und Sportlern Planungssicherheit zu bieten, hat der Sportausschuss in seiner Sitzung am 02.05.2007 beschlossen, die Verwaltung möge einen Vorschlag zur Verbesserung der bisherigen Zuschusspraxis vorlegen. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen sollte ein Betrag i. H. v. 5.000,00 € zur Verfügung gestellt werden. In Vertretung (Erner) -2-