Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
21.11.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 551/2007
Az.: - 40 -
Amt: - 40 BeschlAusf.: - - 40 - Datum: 23.10.2007
Beratungsfolge
Sportausschuss
Betrifft:
Termin
21.11.2007
Bemerkungen
Änderung der Zuschussrichtlinien für sporttreibende Vereine in Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel müssen im Rahmen der Haushaltplanberatungen zur Verfügung gestellt werden.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 23.10.2007
Beschlussentwurf:
Die Zuschussrichtlinien für sporttreibende Vereine in Erftstadt werden bzgl. Punkt 11 wie folgt
modifiziert und ergänzt.
11. Die Teilnahme an Deutschen oder internationalen Meisterschaften wird auf Antrag des
Sportvereins alternativ wie folgt bezuschusst:
11.1 Erftstädter Sportvereine erhalten einen Zuschuss von 6,40 € pro Tag und aktivem Teilnehmer
einschließlich Anreise- und Abreisetag. Der Nachweis ist in Form einer Starterkarte bzw. einer
Ergebnisliste zu erbringen. Anträge sind bis spätestens 01.11. zu stellen. Später eingehende
Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.
11.2 Für die Teilnahme an Meisterschaften erhalten Erftstädter Sportvereine folgende
Höchstbeträge als Zuschuss:
Deutsche Meisterschaften:
Internationale Meisterschaften innerhalb Europas:
Internationale Meisterschaften außerhalb Europas:
250,00 €
500,00 €
1.000,00 €.
Der Nachweis ist in Form einer Starterkarte bzw. einer Ergebnisliste zu erbringen. Anträge sind bis
spätestens 01.11. zu stellen. Später eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.
Die entsprechenden Teilnahme- und Kostennachweise sind vom Antragsteller vor der Auszahlung
zu erbringen. Unabhängig von der o. g. Staffelung ist eine Bezuschussung maximal i. H. v. 25 %
der nachgewiesenen Kosten möglich.
Die Ausschlusskriterien des Punktes 6 der Richtlinien gelten in den nach Punkt 11.2
bezuschussten Fällen nicht.
Begründung:
Die Bezuschussung von besonderen förderungswürdigen sportlichen Wettkampfteilnahmen ist
bislang nur durch Einzelbeschluss des Sportausschusses möglich. Um flexibler und
unbürokratischer handeln zu können und den betreffenden Sportlerinnen und Sportlern
Planungssicherheit zu bieten, hat der Sportausschuss in seiner Sitzung am 02.05.2007
beschlossen, die Verwaltung möge einen Vorschlag zur Verbesserung der bisherigen
Zuschusspraxis vorlegen. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen sollte ein Betrag i. H. v.
5.000,00 € zur Verfügung gestellt werden.
In Vertretung
(Erner)
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