Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,2 kB
Datum
17.01.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 512/2007
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 21.09.2007
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
23.10.2007
17.01.2008
Antrag bzgl. Verbesserung der Verkehrssituation am Ahremer Kreisel (B 265n)
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 21.09.2007
Stellungnahme der Verwaltung:
Bei dem „Ahremer Kreisel“ (Kreuzungsbereich B 265n/ L 162/ K 44) handelt es sich um einen
Kreisverkehr, der ausserhalb der geschlossenen Ortschaft liegt. Grundsätzlich werden bei solchen
Kreisverkehren die Fußgänger und Radfahrer, die auf einem selbstständigen Weg um den
Kreisverkehr geführt werden, bei Querung der einzelnen Straßenäste vorfahrtsmäßig
untergeordnet. Beim „Ahremer Kreisel“ wurden zur Verdeutlichung der geltenden
Vorfahrtsregelung entsprechende Verkehrszeichen (VZ Nr. 205) für den Fußgänger und Radfahrer
aufgestellt und zusätzliche Dreiecksmarkierungen (Haifischzähne) auf den Bodenbelag
aufgetragen.
Mit dem Baulastträger und der Kreispolizeibehörde werde ich über mögliche Maßnahmen, die der
Sicherung des querenden Radfahrers dienen, sprechen und dem Ausschuss über das Ergebnis
informieren.
(Bösche)