Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
39 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Rechnungsprüfungsamt Stadt Erftstadt
14 12 -02
Jahresabschluss 2005 der Stadtwerke Erftstadt
1.
Das Rechnungsprüfungsamt ist zur Durchführung insbesondere nachfolgender
Prüftätigkeiten verpflichtet :
• Prüfungen gem. § 11 der Betriebssatzung / § 103 Gemeindeordnung
• Die Visakontrolle im Bereich der Zahlungsbewegungen im Tagesgeschäft
• Die Prüfung der Vergaben im Tagesgeschäft
• Die Kassenbestandsprüfungen der Sonderkasse
• Die Kassenprüfungen einschl. Jahresabschluss der Sonderkasse
• Die Prüfung der IRP-Buchführung in Abstimmung mit der Darstellung der
Tagesabschlüsse
/
Kassenbestandsfortschreibungen
sowie
des
Jahresabschlusses
1.1 Vergabestelle
Das RPA hält - grundsätzlich - eine Zentralisierung der Vergabeabwicklungen,
zumindest was den Bereich VOB / Eigenbetriebe angeht, durch eine „Vergabe“ oder
„Submissionsstelle“ für sinnvoll. Grund : die Trennung zwischen Vergabe und
Bauabwicklung sowie die Möglichkeit neutraler, zusätzlicher Bieterauswahl fördert
Wettbewerb und wirkt präventiv gegen Korruption
Alternativ wird mit Zustimmung des Rates seit Beginn des Jahres 2005 für eine
Testfase von 2 Jahren folgendes Verfahren bei der Stadt Erftstadt durchgeführt :
Im Bereich der beschränkten Ausschreibungen können Bietervorschläge eines
Eigenbetriebes durch einen jeweils anderen Eigenbetrieb geändert oder ergänzt
werden. Die Bieterauswahl erfolgt somit immer im Mehraugenprinzip.
Das RPA hatte einen Erfahrungsbericht zugesagt:
Der focus des Rechnungsprüfungsamtes war hauptsächlich gerichtet auf die sog.
„beschränkten“
Ausschreibungen
–
die
der
Gesetzgeber
in
den
Verdingungsordnungen aus Vereinfachungsgründen toleriert. Hierbei wird zwar ein
förmliches Vergabeverfahren gem. Verdingungsordnung durchgeführt, d.h.
einheitliches, offizielles Leistungsverzeichnis, einheitliche Vertragsbedingungen,
Submission,
usw., jedoch findet dieser Wettbewerb nur im Rahmen eines
„auserwählten“ Bieterkreises statt. Es kann sich also nicht jeder potenzielle Anbieter
bewerben.
Diese Vorabauswahl ist es, die - durch das Auswahlermessen – besonderer
Transparenz unterworfen sein muss.
•
Das Bieterauswahlverfahren wurde dahingehend geöffnet, dass in den
Eigenbetrieben für die verschiedenen Gewerke inzwischen Bieterlisten mit
einer Vielzahl von möglichen Anbietern gepflegt werden. Bei einer geplanten
beschränkten Ausschreibung werden 5 (oder mehr) dieser potentiellen
-14- Jahresbericht 2005 Stadtwerke
Rechnungsprüfungsamt Stadt Erftstadt
14 12 -02
Anbieter einem jeweils anderen städt. Eigenbetrieb als Vorschlag vorgelegt.
Der befragte Eigenbetrieb kann nunmehr dem Vorschlag zustimmen, oder –
aus der beigefügten Bieterliste - andere potentielle Anbieter beifügen /
austauschen.
Das
Verfahren
funktioniert
grundsätzlich,
vom
abweichenden
Vorschlagsrecht wird, zumindest hin und wieder, Gebrauch gemacht, das RPA
wird diese Ergänzungen auch forcieren, sollte das Verfahren fortgesetzt
werden. Eine Beispielliste für den hier geprüften Eigenbetrieb ist
beigefügt.
Für eine Zentralisierung spricht allerdings vor wie nach:
• Einheitliche Vorgehensweise garantiert
• Fachwissen gebündelt
• Prävention gegen mögliche Vorteilsnahmen durch die Trennung
Sachbearbeitung / Bauüberwachung von den vergabeseitigen Vorbereitungen
/ Entscheidungen, unabhängig von der Art der Vergabe / Ausschreibung
Die Betriebsleitungen sprechen sich mit dem Argument, eine Zentralisierung sei ein
unnötiger bürokratischer Aufwand, einstimmig dagegen aus. Eine gesetzliche
Verpflichtung zur Zentralisierung gibt es nicht. Allerdings berichten verschiedene
Behörden durchaus von positiven Erfahrungen mit dieser Einrichtung. Voraussetzung
war allerdings jeweils die Verlagerung von Personal in die Vergabestelle.
Da das Auswahlverfahren zumindest im Bereich der beschränkten Ausschreibungen
auf eine transparentere Basis gestellt wurde, und das RPA grundsätzlich bei
Vergaben ab 2.000 € eine Vorabprüfung durchführt und dabei sämtliche
Vergleichsunterlagen nachvollzieht und dabei in vielen Fällen Hilfestellung leistet
oder auch bereits im Vorfeld fehlerhafte oder lückenhafte Vergaben stoppt, ist die
derzeitige Lösung - zumindest aus wirtschaftlicher Sicht – unter Zugrundelegung
der stadteigenen Vergaberichtlinien letztlich ein noch tragbarer Kompromiss.
2.
Prüfung der Vergaben gem. § 103 Abs. 1 Pkt.6 der Gemeindeordnung
In 2005 unterlagen die Vergabe von Aufträgen ab 2.000,00 €, sowie sämtliche
Schlussrechnungen für Baumaßnahmen / investive Maßnahmen einschl. der
Zahlungsanordnungen an die Sonderkasse , der Visakontrolle. Dies entspricht den
gesetzlichen Grundlagen und den Regelungen der Rechnungsprüfung /
Dienstanweisungen für die allgemeine Verwaltung 2005.
Durch diese Praxis im Rahmen des Tagesgeschäftes werden Fehler bereits im
Vorfeld festgestellt und können korrigiert werden. Spätere Beanstandungen
können dadurch in vielen Fällen vermieden werden.
Im Rahmen dieser Prüftätigkeit und der Visakontrolle erfolgten u.a. Beratungen und
teilweise Mithilfen durch das RPA auch im Bereich der Auftragsvergaben (VOL /
VOB); hier insbesondere bei der formellen Abwicklung beschränkter und öffentlicher
Ausschreibungen :
-14- Jahresbericht 2005 Stadtwerke
Rechnungsprüfungsamt Stadt Erftstadt
14 12 -02
•
•
•
•
•
•
•
Vorkalkulation erstellen;
genaue Definition der erforderlichen Leistungen;
Definition der Leistungseinheiten;
Aufbau einer Ausschreibung;
Wahl des Vergabeverfahrens, Durchführung und Abwicklung;
Auftragsvergabe vorbereiten und durchführen;
Leistungskontrolle, Abnahme, Zahlungen, Prüfen der Rechnung.
In Reparatur- und Sanierungsfällen im unteren Auftragssegment werden meistens
der Stadt oder den Eigenbetrieben bekannte Firmen beauftragt. Dabei werden
entweder Preisanfragen durchgeführt oder es wird auf kürzlich erfolgte
Ausschreibungen zurückgegriffen und deren Einheitspreise übernommen und
vereinbart. In vielen Fällen sind bei plötzlich erforderlich werdenden Reparaturen in
Schulen oder Kindergärten keine zeitaufwendigen Preisvergleiche möglich, um den
Betriebsablauf nicht zu unterbrechen oder zu stören bzw. Unfallgefahren sofort zu
beseitigen. Hier hat es sich bewährt, dass auf ortsansässige bzw. in der näheren
Umgebung vorhandene Handwerksbetriebe zurückgegriffen werden kann. Für
verschiedene Gewerke bestehen auch entsprechende Wartungsverträge.
Bei größeren Reparaturen oder Sanierungen werden, wie mit den Wertgrenzen
festgeschrieben, bis = < € 7.500,00 / € 15.000,00 ( Baunebengewerbe/
Bauhauptgewerbe ) eine Preisanfrage bei mindestens drei Anbietern gemacht,
darüber hinaus wird eine beschränkte Ausschreibung erstellt. Ab € 30.000,00 (€
50.000,00 bei Bauhauptgewerbe) werden öffentliche Ausschreibungen durchgeführt.
So weit die Überprüfung der Ausgaben gezeigt hat, dass bestimmte Beschaffungen
in Umfang, Gleichartigkeit und Jährlichkeit sich wiederholen, wird mit den
Fachämtern eine entsprechende Ausschreibungsverpflichtung vereinbart.
Etwaige geringfügige Mängel bei der Vorgangsbearbeitung ( z.B. fehlende Aufmaße,
Prüfvermerke auf Angeboten) wurden unmittelbar abgeklärt und erledigt.
2.1
Honorarschlussrechnung Sanierung Pumpwerk Blessem
Die vorgelegte Schlussrechnung des Ingenieurbüros Sch. vom 10.05.2005 mit einer
Endsumme von € 7.367,65 wurde - vor Auszahlung -überprüft.
B
Die Abrechnung wurde nicht nach § 52 HOAI vorgenommen, sie wurde nicht
aufgeteilt nach Leistungsphasen 1 - 4 und 5 - 9, wie in § 52 Absatz 2 vorgeschrieben.
Die anrechenbaren Kosten für Leistungsphase 1 - 4 beliefen sich, wie im Angebot
dargestellt, auf € 30.000,00 ( laut Kostenberechnung / Kostenschätzung ). Für
Leistungsphase 5-9 betrugen die anrechenbaren Kosten € 48.291,53 netto, laut
Kostenfeststellung ( = Addition Netto-Schlussrechnungssummen aller Gewerke ).
In der Schlussrechnung des Ingenieurbüros waren als anrechenbare Kosten für alle
Leistungsphasen ( 1-9 ) die Nettosumme von € 48.291,53 gewählt worden. Dies
bedeutet ein höheres Honorar für den ersten Bereich, die Leistungsphasen 1 - 4. Die
örtliche Bauleitung wurde richtig berechnet ( € 48.291,58 x 2,65 % = € 1.279,73 ). Auf
-14- Jahresbericht 2005 Stadtwerke
Rechnungsprüfungsamt Stadt Erftstadt
14 12 -02
die Gesamtsumme der drei einzelnen Teilbeträge wurde laut Vereinbarung noch ein
Umbauzuschlag von 25 % hinzugerechnet.
Alte Berechnung:
€
€
€
€+
€
€+
€
3.801,42
1.279,73
5.081,14
1.270,28
6.351,43
1.016,23
7.367,65
korrigierte Berechnung:
€
1.086,40
Lph 1 – 8
€
2.221,61
örtliche Bauleitung
€
1.279,73
€
4.587,74
+ 25 % Umbauzuschlag € +
1.146,94
€
5.734,68
+ 16 % Umsatzsteuer
€+
917,55
Brutto-Endbetrag
€
6.652,23
Lph 1 – 3
Lph 5 – 8
Die Minderung der Schlussrechnung zur ursprünglichen Berechnung betrug €
715,42.
Nach der Korrektur durch das RPA wurde nur der verminderte Schlussrechnungsbetrag an das Ingenieurbüro ausgezahlt.
2.2 Nebenangebote bei Ausschreibungen
Von der Möglichkeit von Nebenangeboten wird nach Auffassung des RPA zu wenig
Gebrauch gemacht :
Bei den öffentlichen und beschränkten Ausschreibungen werden bisher laut
Vertragsbedingungen in der Regel ( bis auf sehr wenige Ausnahmen ) keine
Nebenangebote zugelassen.
H
Das RPA regt an, in möglichst vielen Ausschreibungen Nebenangebote
zuzulassen, damit Alternativen zur ausgewählten Bauleistung angeboten werden
und somit Möglichkeiten zur Senkung der Baukosten entstehen.
Unabhängig davon wird ergänzend auf Ausführungsbestimmungen zum Runderlass
des Finanzministeriums vom 18.12.2003 hingewiesen, wonach eine „unterlassene
Anforderung von Nebenangeboten / Änderungsvorschlägen“ für VOB / VOL –
Leistungen bei diesbezüglichen Zuwendungen an die Kommune sogar zu deren
Widerruf führen kann.
3. Prüfung der Sonderkasse Stadtwerke
Bei der Kassenbestandsaufnahme sowie der Kassenprüfung werden die
Geldbewegungen der Stadtwerke miterfasst. Die unvermutete Kassenprüfung
erfolgte wegen der verzögerten Fertigstellung der Jahresabschlussarbeiten in zwei
Teilprüfungen :vom 02.05. bis 25.05.2005 sowie vom 01.08. bis 04.08.2005.
Weiterhin wurden vom 25.10. – 28.10.2005 unvermutet die Buchungen des Monats
März 2005 (Rohrnetzkolonne) und Monat April (restliche Betriebszweige) nach den
Auszügen der Geschäftskonten in der kaufmännischen Buchführung und den
Büchern der Stadtkasse (Tagesabschlüsse mit Kassenbestandsfortschreibung,
-14- Jahresbericht 2005 Stadtwerke
Rechnungsprüfungsamt Stadt Erftstadt
14 12 -02
Summenfortschreibung und Schwebepostenaufstellung zur Sonderkasse 498)
überprüft.
Art der Prüfung
Prüfzeitraum
Unvermutete Prüfung Kasse / Sonderkasse
02.05. bis 25.05.2005
Dito
Dito
Kasse / Sonderkasse
Prüfung Buchführung IRP - Stadtwerke
01.08. bis 04.08.2005
25.10. bis 28.10.2005
Die Prüfung erfolgt unter der Vorgabe, dass die Aufgaben der Sonderkasse der
Stadtwerke an die Stadtkasse (als Einheitskasse) übertragen wurden. Die
Stadtwerke haben ab dem 01.01.2003 in der kaufm. Buchhaltung (also nicht
Verbrauchsabrechnung / Personenkonten)
„IRP“ eingeführt. Die einzelnen
Einnahmen und Ausgaben werden kassenmäßig nicht zum Soll gestellt ; es erfolgen
Einzel-Ist-Buchungen aufgrund der Einzelposten in den Bankauszügen bzw.
Kassenanordnungen auf zugeordneten Verwahr- und Vorschusskonten bei der
Stadtkasse.
Restanten (Personenkonten) werden aus dem Großrechner(alt)verfahren gemahnt.
Die Prüfung von Vollstreckungsmaßnahmen erfolgt regelmäßig im Rahmen der
Kassenprüfung.
Die Verpflichtung zur Prüfung ergibt sich aus § 103 Abs. 1 GO und der
Betriebsatzung der Stadtwerke Erftstadt.
Entsprechend § 38 Nr. 2 GemKVO erfolgten Stichproben.
Prüfungsumfang
In den Betriebszweigen Wasser, Abwasser, Hallenbad, Freibad, Heizkraftwerk,
Rohrnetzabteilung und Städtische Dienste soweit diesen Geschäftskonten
zugeordnet sind, wurde geprüft, ob die Bewegungen nach den Auszügen der
Geschäftskonten in der kaufm. Buchführung und den Büchern der Stadtkasse
(Sonderkasse) erfasst sind und ob die Salden der Bankkonten zum Ende des
Abrechnungszeitraumes (31.03.2005) bzw. (30.04.2005) mit den Angaben der
kaufm. Buchführung und der Bestandsfortschreibung der Sonderkasse
übereinstimmen und die ordnungsgemäße Fortschreibung der Geldanlagen erfolgt.
Die Prüfung ist als ergänzende Kassenprüfung anzusehen. Die richtige Zuordnung
der einzelnen Buchungen innerhalb der kaufm. Buchführung (Kostenstellen) wurde
nicht geprüft.
Abstimmung Saldo Bankkonten (keine Konten im Bereich Heizzentrale u.
Freibäder)
Betriebszweig Wasser
Konto Postbank Köln Nr. 14xx xx-xxx
-14- Jahresbericht 2005 Stadtwerke
Rechnungsprüfungsamt Stadt Erftstadt
14 12 -02
Abstimmung nach Bewegungen April 2005
Neuer Saldo
Auszug 67
29.04.05
+7.018,65
Alter Saldo
Auszug 50
01.04.05
+59.037,31
Bewegung lt. Kontoauszüge
52.018,66
Bewegung lt. Sachkonto IRP
52.018,66
Die Prüfung hat ergeben, dass die Buchungen auf den IRP-Konten der Stadtwerke
ordnungsgemäß erfolgt sind.
Kontoauszug Nr. 67
Stand 29.04.2005
+7.018,65
Schwebepostenaufst. GKZ 498 TA 02.05.2005
+5.430,85
Eine Übereinstimmung von Kontoauszug und Schwebepostenaufstellung vom
02.05.2005 ist nicht möglich, da der Auszug Nr. 67 erst später gebucht wurde.
Die Verzögerung resultiert aus der tageweise versetzten Buchführung zwischen IRP
und Sachbuch B der Stadtkasse. Im Ergebnis sind die Buchungen richtig erfolgt.
Konto Kreissparkasse Köln Kto. 19xxxxxxx
Abstimmung nach Bewegungen April 2005
Neuer Saldo
Auszug 84
29.04.05
+ 57.554,71
Alter Saldo
Auszug 64
31.03.05
+118.269,76
Bewegung lt. Kontenauszüge
60.715,05
Bewegung lt. Sachkonto IRP
60.715,05
Die Prüfung hat ergeben, dass die Buchungen auf den IRP-Konten der Stadtwerke
ordnungsgemäß erfolgt sind.
Kontoauszug Nr. 84
Stand 29.04.2005
Schwebepostenaufst. GKZ 498 TA 02.05.2005
+ 57.554,71
+ 2.463,11
Eine Übereinstimmung von Kontoauszug und Schwebepostenaufstellung vom
02.05.2005 ist nicht möglich, da der Auszug Nr. 84 erst später gebucht wurde.
Die Verzögerung resultiert aus der tageweise versetzten Buchführung zwischen IRP
und Sachbuch B der Stadtkasse. Im Ergebnis sind die Buchungen richtig erfolgt.
Die Wasserleitungserneuerungsrücklage betrug zum Zeitpunkt der Prüfung (Oktober
2005) 7.182,17 € einschließlich Zinsen 2004.
-14- Jahresbericht 2005 Stadtwerke
Rechnungsprüfungsamt Stadt Erftstadt
14 12 -02
Betriebszweig Abwasser
Konto VR-Bank, Rhein-Erft e.G. 10xxxxxxxx
Abstimmung nach Bewegungen April 2005
Neuer Saldo
Ausz. 83
29.04.05
-733.654,79
Alter Saldo
Ausz. 63
31.03.05
-173.005,32
Bewegung lt. Kontenauszüge
560.649,47
Bewegung lt. Sachkonto IRP
560.649,46
Differenz
0,01
Die Prüfung hat ergeben, dass die Buchungen auf den IRP-Konten der Stadtwerke
ordnungsgemäß erfolgt sind.
Die Differenz von einem Cent resultiert aus einer falschen Aufteilung des Betrages
von 3.248,31 € im Azg. Nr. 63. Aufgeteilt in 2.402,87 € u. 845,45 € = 3.248,32 €.
Kontoauszug Nr. 83
Stand 29.04.2005
-733.654,79
Schwebepostenaufst. GKZ 498 TA 02.05.2005
-429.476,13
Eine Übereinstimmung von Kontoauszug und Schwebepostenaufstellung vom
02.05.2005 ist nicht möglich, da der Auszug Nr. 83 erst später gebucht wurde.
Die Verzögerung resultiert aus der tageweise versetzten Buchführung zwischen IRP
und Sachbuch B der Stadtkasse. Im Ergebnis sind die Buchungen richtig erfolgt.
Betriebszweig Hallenbad
Konto VR-Bank, Rhein-Erft e.G. 10xxxxxxxx
Abstimmung nach Bewegungen April 2005
Neuer Saldo
Ausz. 65
29.04.05
-624.136,80
Alter Saldo
Ausz. 51
31.03.05
-743.948,93
Bewegung lt. Kontenauszüge
119.812,13
Bewegung lt. Sachkonto IRP
119.812,13
Die Prüfung hat ergeben, dass die Buchungen auf den IRP-Konten der Stadtwerke
ordnungsgemäß erfolgt sind.
-14- Jahresbericht 2005 Stadtwerke
Rechnungsprüfungsamt Stadt Erftstadt
14 12 -02
Kontoauszug Nr. 65
Stand 29.04.2005
-624.136,80
Schwebepostenaufst. GKZ 498 TA 02.05.2005
-703.603,80
Eine Übereinstimmung von Kontoauszug und Schwebepostenaufstellung ist nicht
möglich, da die Auszüge 64/65 erst später gebucht wurden.
Die Verzögerung resultiert aus der tageweise versetzten Buchführung zwischen IRP
und Sachbuch B der Stadtkasse. Im Ergebnis sind die Buchungen richtig erfolgt.
Betriebszweig Rohrnetzabteilung
VR-Bank, Rhein-Erft e.G. 10xxxxxxxx
Abstimmung nach Bewegungen März 2005
Neuer Saldo
Ausz. 36
31.03.05
+535.833,33
Alter Saldo
Ausz. 26
02.03.05
+451.994,97
Bewegung lt. Kontenauszüge
83.838,36
Bewegung lt. Sachkonto IRP
83.838,36
Die Prüfung hat ergeben, dass die Buchungen auf den IRP-Konten der Stadtwerke
ordnungsgemäß erfolgt sind.
Kontoauszug Nr. 36
Stand 31.03.2005
+535.833,33
Schwebepostenaufst. GKZ 498 TA 01.04.2005
+535.639,68
Eine Übereinstimmung von Kontoauszug und Schwebepostenaufstellung vom
01.04.2005 ist nicht möglich, da der Auszug Nr. 36 erst später gebucht wurde.
Die Verzögerung resultiert aus der tageweise versetzten Buchführung zwischen IRP
und Sachbuch B der Stadtkasse. Im Ergebnis sind die Buchungen richtig erfolgt.
Betriebszweig Städt. Dienste
VR-Bank, Rhein-Erft e.G. 10xxxxxxxx
Abstimmung nach Bewegungen April 2005
Neuer Saldo
Ausz. 57
28.04.05
+360.460,87
Alter Saldo
Ausz. 45
31.03.05
+406.912,79
Bewegung lt. Kontenauszüge
-14- Jahresbericht 2005 Stadtwerke
46.451,92
Rechnungsprüfungsamt Stadt Erftstadt
14 12 -02
Bewegung lt. Sachkonto IRP
46.451,92
Die Prüfung hat ergeben, dass die Buchungen auf den IRP-Konten der Stadtwerke
ordnungsgemäß erfolgt sind.
Kontoauszug Nr. 57
Stand 28.04.2005
+360.460,87
Schwebepostenaufst. GKZ 498 TA 02.05.2005
+360.709,52
Eine Übereinstimmung von Kontoauszug und Schwebepostenaufstellung vom
02.05.2005 ist nicht möglich, da der Auszug Nr. 57 erst später gebucht wurde.
Die Verzögerung resultiert aus der tageweise versetzten Buchführung zwischen IRP
und Sachbuch B der Stadtkasse. Im Ergebnis sind die Buchungen richtig erfolgt.
Hinweise für die Stadtwerke
Verrechnungskonten
Hallenbad
<-->
Freibad
Hallenbad
Soll
4.516,72 Haben
75.008,00
Freibad
Haben
4.516,72
75.008,00
Verrechnungskonten
Hallenbad
<-->
Soll
Heizkraftwerk
Hallenbad
Soll
32.871,27 Haben
12.760,00
Fernwärme
Haben
32.871,27
12.760,00
-14- Jahresbericht 2005 Stadtwerke
Soll
Rechnungsprüfungsamt Stadt Erftstadt
14 12 -02
Ergebnis Prüfung Sonderkasse:
•
Die Buchführung der bei der Stadtkasse geführten Sonderkasse GKZ
498 stimmt hinsichtlich
•
•
•
Saldo Bankkontostände
ausgewiesener Schwebeposten in den zu
Tagesabschlüssen
Buchungsbestand gemäß Summenfortschreibung
Grunde
gelegten
mit Fortschreibungen der Debitoren-/ Kreditorenbestände des IRPBuchungs-systems
des
Eigenbetriebs
Stadtwerke
mit
der
Einschränkung überein, dass mehrere Tage in einem Tagesabschluss
nacherfasst wurden. Danach war die Übereinstimmung zwischen Konto
und Kontogegenbuch Kasse wiederhergestellt.
•
Die Buchungen auf den IRP-Konten der Stadtwerke sind nach Abgleich mit
den Bankkonten für die Betriebszweige Wasser, Abwasser, Hallenbad,
Rohrnetzabteilung und Städt. Dienste im Prüfzeitraum vollständig erfasst.
H
Für den Betriebszweig Rohrnetzkolonne war im Oktober der Monat April 2005
buchungsmäßig noch nicht erfasst. Daher musste der Monat März geprüft
werden. Die Erfassung ist zeitnah durchzuführen.
4. Bei den Prüfungen wurden im Ergebnis schwerwiegende Verstöße nicht
festgestellt; die o.g. Hinweise / Beanstandungen sind ausgeräumt bzw.
werden künftig beachtet.
Erftstadt, den 30.08.2006
gez.
( Walter )
Leiter Rechnungsprüfungsamt