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Beschlussvorlage (3. Anlage zur Beschlussvorlage 629/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
72 kB
Datum
08.03.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (3. Anlage zur Beschlussvorlage 629/2006)

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Inhalt der Datei

Stadtverwaltung Stadtverwaltuna . Postfach . Holzdamm 2565 10 . 50359 . 50374 Erftstadt Erftstadt Der Bürgermeister Herrn Rainer Klink Haus Buschfeld 5 50374 Erftstadt Dienststelle Telefax 02235/409-341 Sauordnungsamt als UDS Holzdamm 10 Namenänderung Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Herr Overhoff o 22 35 I 409-337 Mein Zeichen Ihr Zeichen 63-3243-1 Datum 13.11.2006 Haus Buschfeld Hier: Ihre e-mail vom 06.10.2006-11-13 Sehr geehrter Herr Klink, zunächst muss ich mich für die späte Beantwortung Ihres Schreibens entschuldigen. Eine grundsätzliche Beteiligung im denkmalrechtlichen Verfahren erfolgt nicht. Lediglich bei der Unterschutzstellung, also vor dem Erlass eines (belastenden) Verwaltungsaktes, erhalten die Eigentümer die Möglichkeit etwaige Hinderungsgründe darzulegen. Zu berücksichtigen sind dabei aber nur Einwendungen, die ernsthafte und objektive Zweifel an der Denkmalwürdigkeit des Objektes darlegen. Ähnlich ist es bei der Umbenennung zu sehen. Nur objektive Entscheidungsgründe, die zwingend einer Bennennung als Schloss nahe legen, können zu einer Änderung führen, nicht jedoch das persönliche Empfinden einzelner Betroffener. Die Stadt Erftstadt als Untere Denkmalbehörde schlägt dem Ausschuss für Stadtentwicklung bisher die Beibehaltung der Bezeichnung "Haus Buschfeld" vor. Dann käme es nicht zu einem beteiligungspflichtigen belastenden Verwaltungsakt und eine mit großem Aufwand zu betreibende Diskussion wäre sinnlos geworden. Sollte jedoch der Ausschuss in seiner Sitzung am 05.12.2006 dennoch zu dem Ergebnis kommen, den Namen in "Schloss Buschfeld" zu ändern, der Landeskonservator auch dazu sein Benehmen herstellen und sich die Umbenennung auf die gesamte Anlage beziehen so würde selbstverständlich ein Anhörungsverfahren nach Verwaltungsverfahrensgesetz NR W durchgeführt werden in dem Sie und Ihre Miteigentümer Ihre objektiven Hinderungsgründe vorbringen könnten. Derzeit halte ich wie oben erläutert diesen Schritt für verfrüht. Grüßen . ,,/ liten: montags-freitags von 08.00-12.00 cIonnerst8gs eußerdem von 14.00-16.00 Ordnungl8ll1l und Sozialernt donnerstags von 14.00-18.00 SozieIernt mittw0ch8 genzt8gig und doMersl8gs vonnilt8gs geschlO888l1 Rentenebteilung mittwochs nur nach Vereinberung Uhr Uhr Uhr Beuordnung..mt montegs 08.00-12.00 und 14.00 bis 16.00 Uhr doM8rsI8gs 08.00-12.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr Konten der SI8dtk8sse: Kreiasp8/1<88s8 KOIn0191000100 (BLZ 370 502 99) Reilleil8f1b8nk Erft818dt eG'1000001011 (BLZ 370 694 72) Postgiroemt KOln 3&461-504 (BLZ 370100 50) e-mail: beuordnungs8m1@etflsladl.de Busverbindungen: Linien 920, 979, 990 RIIIhIIus Ubler Halteslelle Libler EKZ Heus Gen_ Helleslelle Le. Merkt