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Beschlussvorlage (2. Anlage zur Beschlussvorlage 629/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
95 kB
Datum
08.03.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (2. Anlage zur Beschlussvorlage 629/2006) Beschlussvorlage (2. Anlage zur Beschlussvorlage 629/2006)

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Inhalt der Datei

»> "Rainer Klink" <Rainer-Klink@T-Qnline.de> 06.10.2006 22:05 >>> an: Stadt Erftstadt: - BOrgermeister - Bauordnungsamt / Untere Denkmalbehörde nachrichtlich: Hausverwaltung Döhl, Bonn Blo!t '...... Sehr geehrter Herr Bösche, sehr geehrter Herr Overhoff, sehr geehrter Herr Zurmann, ich wende mich an die Stadt Erftstadt im Hinblick auf eine evtl. vorgesehene "Haus Buschfeld" in "Schloss Buschfeld". Umwidmung des Denkmals Der Presse haben einige Eigentümer der Wohnanlage Haus Buschfeld entnommen, dass die Stadt Erftstadt bzw. die politischen Gremien der Stadt aktuell über einen Antrag unserer Nachbarn, Familie Hendel, Eigentümer des Herrenhauses von Haus Buschfeld, zu entscheiden haben, die Bezeichnung für das Denkmal von "Haus Buschfeld" in "Schloss Buschfeld" zu ändern bzw. umzuwidmen. Nach den uns vorliegenden Informationen ist in der Denkmalliste der Stadt Erftstadt unter der Ifd. Nr. 16 das Objekt "Haus Buschfeld mit MOhle" eingetragen. Bei der Darstellung des Denkmals/Objektes ist sowohl das Herrenhaus, aber auch die ehemalige Burganlage (heutige Wohnanlage) beschrieben. Eine formale Trennung zwischen dem Herrenhaus einerseits. und der ehemaligen Burganlage andererseits liegt an hand der Eintragung in der Denkmalliste somit nicht vor. Von der durch die Fam. Hendel beantragten Namensänderung für das gesamte Denkmal wären daher - sofern die Stadt dem Antrag folgt nach unserer Auffassung auch die ehem. Burganlage (heutige Wohnanlage) und somit alle Eigentümer der 'Wohnanlage Haus Buschfeld 2-24" betroffen. - Da nach meiner Einschätzung alle Eigentümer eine Meinung zu der beantragten Namensänderung des Denkmals haben, beantrage ich hiermit als Vorsitzender des Eigentümerbeirates der Wohnanlage Haus Buschfeld 2-24 (ehem. Wasserburg,insgesamt 38 Wohnungen/Eigentümer) nach den einschlägigen Gesetzen und Verwaltungsvorschriften des Landes NRW, dass die Eigentümergemeinschaft der Wohnanlage Haus Buschfeld 2-24 (Wasserburg) vor Entscheidung durch die Gremien der Stadt bzw. die Stadtverwaltung über eine mögliche Änderung der Bezeichnung des Denkmals angehört wird. Alle Bewohner unserer Wohnanlage wären. von einer Änderung der Bezeichnung des Denkmals betroffen (z.B. Imageänderung von "Haus" zu "Schloss", Änderung der Adresse bzw. der postalischen Anschrift, dadurch Änderungsaufwand durch Mitteilungen an Geschäftspartner, Versicherungen, Verwandschaft, Freundeskreis etc.). Eine Obergreifende Meinungsbildung der Eigentümer hat bisher nicht stattgefunden. Einige Eigentümer stehen einer Änderung positiv gegen Ober, andere reagieren bisher eher zurückhaltend. Wie auch immer: Nach meiner Einschätzung sollte die Eigentümergemeinschaft Haus Buschfeld 2-24 vor einer Entscheidung - auch im Sinne einer insgesamt anzustrebenden mehrheitsfähigen und durch viele mitgetragene Entscheidung - angehört werden. Über "unsere Köpfe hinweg" sollte die Angelegenheit nicht entschieden werden. Ich bitte die Stadt Erftstadt im Hinblick auf die beantragte Anhörung gem. VerwVG um Kontaktaufnahme mit der für uns zuständigen Hausverwaltung Fa. Döhl, Godesberger Allee 157, 53175 Bonn Bad Godesberg, Ansprechpartnerin Frau Kühn, Tel.: 0228/909066-0. - Vorsorglich weise ich daraufhin, dass zur Einholung eines Votums aller Eigentümer zur beantragten Änderung der Bezeichnung des Denkmales ein Zeitfenster von mind. 3-4 Wochen eingeplant werden sollte. Dies ergibt sich aus den notwendigen administrativen Schritten (Information aller Eigentümer durch die Hausverwaltung, Einholen und Auswertung der Stellungnahmen, Information der Stadt Erftstadt über das Gesamtvotum ("mehrheitliche Zustimmung bzw. Ablehnung zur beantragten Namensänderung") durch die Hausverwaltung. Ich rege weiter an, dass bei Ihnen vorhandene Informationen zu den Vorteilen einer Änderung der Bezeichnung des Denkmals in "Schloss Buschfeld" (z.B. Antrag der Fam. Hendel) an die Eigentümergemeinschaft übersandt werden, damit man sich hier von der Angelegenheit ein besseres Bild machen kann und nicht nur auf die Informationen durch die Presse angewiesen ist. Ich bitte um Ihre Rückantwort zu diesem Antrag. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Rainer Klink Haus Buschfeld 5 (Wasserburg) 50374 Erftstadt Tel.: 02235/463076