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Beschlussvorlage (4. Anlage zur Beschlussvorlage 629/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
9,3 kB
Datum
08.03.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (4. Anlage zur Beschlussvorlage 629/2006)

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Inhalt der Datei

Anlage 4 zur Vorlage 629 / 2006 Die Antragsteller haben inzwischen Ihren Antrag bezüglich des Änderungswunsches der Eintragung des Objektes „Haus Buschfeld“ abgeändert. Sie schlagen nunmehr eine Beibehaltung der Bezeichnung „Haus Buschfeld“ für das Gesamtobjekt vor, aufgegliedert in die Bauteile „Schloss“, „Vorburg“ und „Mühle“. Damit würden die Bedenken der Unteren Denkmalbehörde zumindest hinsichtlich Quellenkontinuität und Verankerung in der Bevölkerung ausgeräumt sein. (sh. Absatz 2 der Ursprungsvorlage). Auch wenn seitens der Unteren Denkmalbehörde weiterhin keine Notwendigkeit für eine Umbenennung gesehen wird, sind ihre denkmalrechtlichen Bedenken gegen eine solche angestrebte Präzisierung der Eintragung minimiert. Die Eintragung würde dann lauten: Haus Buschfeld (allgemeiner Eintragungstext für das Gesamtdenkmal) Bestehend aus den Bauteilen: 1. Schloss (Eintragungstext) 2. Vorburg (Eintragungstext) und 3. Mühle (Eintragungstext) Die offizielle postalische Anschrift und die Liegenschaftsbezeichnung könnten beibehalten werden. Eine Änderung für die übrigen Bauteile ergäbe sich nicht, sodass auch eine weitere Beteiligung dritter nicht erforderlich wäre. Die Benehmensherstellung zu dieser Eintragungsvariante ist beim Landeskonservator angefragt.