Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 804/2006 1. Ergänzung
Az.:
Amt: - 70 BeschlAusf.: - Datum: 30.10.2007
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
09.05.2007
Rat
19.06.2007
Betriebsausschuss Straßen
15.11.2007
Rat
18.12.2007
Betrifft:
Bemerkungen
Neufassung der Satzung über die Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Erftstadt
zum 01.01.2008
V 803/2006
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Mittel stehen zur Verfügung: Gebührenhaushalt
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 30.10.2007
Beschlussentwurf:
Die als Anlage 4 beigefügte Neufassung der Satzung über die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren ab 01.01.2008 wird beschlossen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 19.06.2007 beschlossen, dass der Frontmetermaßstab zur
Abrechnung der Straßenreinigungsgebühren bestehen bleiben soll. Mit der Neufassung der
Straßenreinigunggebührensatzung zum 01.01.2008 ist eine Gebührenanpassung an die
Kostenentwicklung seit der 8. Änderung zum 01.01.2006 V8/0951 aus haushaltsrechtlichen
Gründen erforderlich.
Bei den Straßenreinigungsgebühren handelt es sich um eine kostenrechende Einrichtung mit
Gebührenkalkulation.
Kostensteigerungen ergeben sie im Bereich der Deponiegebühren durch den Rhein-Erft-Kreis und
durch die Neuausschreibung der Straßenreinigung und des Winterdienstes.
Die Straßenreinigungsgebühren steigen für die Straßen die dem Anliegerverkehr dienen auf 1,12 €
je Frontmeter im Jahr und für die Straßen die dem überörtlichen Verkehr dienen auf 0,93 € je
Frontmeter im Jahr.
Die Winterdienstgebühren werden dieses Jahr entsprechend der Rechtssprechung sowie laut
Mustersatzung des Städte und Gemeindebundes NRW zum ersten Mal separat ausgewiesen. Für
die Straßen die dem Anliegerverkehr dienen werden auf 1,97 € je Frontmeter im Jahr festgesetzt
und für die Straßen die dem überörtlichen Verkehr dienen werden auf 1,65 € je Frontmeter im Jahr
festgesetzt.
(Bösche)
-2-