Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Neufassung der Satzung über die Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Erftstadt zum 01.01.2008 V 803/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Neufassung der Satzung über die Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Erftstadt zum 01.01.2008
V 803/2006) Beschlussvorlage (Neufassung der Satzung über die Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Erftstadt zum 01.01.2008
V 803/2006)

öffnen download melden Dateigröße: 10 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 804/2006 1. Ergänzung Az.: Amt: - 70 BeschlAusf.: - Datum: 30.10.2007 Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 09.05.2007 Rat 19.06.2007 Betriebsausschuss Straßen 15.11.2007 Rat 18.12.2007 Betrifft: Bemerkungen Neufassung der Satzung über die Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Erftstadt zum 01.01.2008 V 803/2006 Finanzielle Auswirkungen: Keine Mittel stehen zur Verfügung: Gebührenhaushalt Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 30.10.2007 Beschlussentwurf: Die als Anlage 4 beigefügte Neufassung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren ab 01.01.2008 wird beschlossen. Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 19.06.2007 beschlossen, dass der Frontmetermaßstab zur Abrechnung der Straßenreinigungsgebühren bestehen bleiben soll. Mit der Neufassung der Straßenreinigunggebührensatzung zum 01.01.2008 ist eine Gebührenanpassung an die Kostenentwicklung seit der 8. Änderung zum 01.01.2006 V8/0951 aus haushaltsrechtlichen Gründen erforderlich. Bei den Straßenreinigungsgebühren handelt es sich um eine kostenrechende Einrichtung mit Gebührenkalkulation. Kostensteigerungen ergeben sie im Bereich der Deponiegebühren durch den Rhein-Erft-Kreis und durch die Neuausschreibung der Straßenreinigung und des Winterdienstes. Die Straßenreinigungsgebühren steigen für die Straßen die dem Anliegerverkehr dienen auf 1,12 € je Frontmeter im Jahr und für die Straßen die dem überörtlichen Verkehr dienen auf 0,93 € je Frontmeter im Jahr. Die Winterdienstgebühren werden dieses Jahr entsprechend der Rechtssprechung sowie laut Mustersatzung des Städte und Gemeindebundes NRW zum ersten Mal separat ausgewiesen. Für die Straßen die dem Anliegerverkehr dienen werden auf 1,97 € je Frontmeter im Jahr festgesetzt und für die Straßen die dem überörtlichen Verkehr dienen werden auf 1,65 € je Frontmeter im Jahr festgesetzt. (Bösche) -2-