Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage zur V7/2948 Änderung der Vorfahrtsregelung an den kreisförmigen Mittelinseln in Tempo 30-Zonen innerhalb des Stadtgebietes)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
31.10.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Anlage zur V7/2948
Änderung der Vorfahrtsregelung an den kreisförmigen Mittelinseln in Tempo 30-Zonen innerhalb des Stadtgebietes) Beschlussvorlage (Anlage zur V7/2948
Änderung der Vorfahrtsregelung an den kreisförmigen Mittelinseln in Tempo 30-Zonen innerhalb des Stadtgebietes)

öffnen download melden Dateigröße: 10 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 684/2006 Az.: 66 10-14 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 05.10.2006 Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin Bemerkungen 31.10.2006 Anlage zur V7/2948 Änderung der Vorfahrtsregelung an den kreisförmigen Mittelinseln in Tempo 30Zonen innerhalb des Stadtgebietes Finanzielle Auswirkungen: Bei einem Rückbau der Mittelinseln und Einbau der Kalotten sind 18.000,00 Euro im Wirtschaftsplan 2007 anzumelden Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 05.10.2006 Beschlussentwurf: Vor Änderung der Vorfahrtsregelung an 3 kreisförmigen Mittelinseln in Straßenkreuzungen innerhalb von Tempo 30-Zonen und Umwandlung in echte Kreisverkehrsplätze werden aufgrund der Erfahrung bei dem Umgestaltungsversuch für den Kreisel auf der Frauenthaler Straße in Blessem Anwohnerversammlungen durchgeführt. Begründung: Lt. Beschluss des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr vom 18.11.2003 sollen die kreisförmigen Mittelinseln in den Tempo 30-Zonen in echte Kreisverkehrsplätze umgewandelt werden. Bei folgenden Mittelinseln habe ich diese Einrichtung mittels Beschilderungs- und Markierungsmaßnahmen umgesetzt: - Blessemer Straße/ Am Burgfeld - Heinrich-Lübke-Straße/ Schleidener Straße - Im Jagdfeld/ Am Giezenbach Bei der mittelförmigen Insel Frauenthaler Straße/ Von-Stephan-Straße/ In der Aue hatten sich die Anwohner gegen die Änderung in einen echten Kreisverkehrsplatz ausgesprochen (siehe Beschluss zum A 36/2006 vom 24.01.2006). Hier wurde die bestehende „rechts vor links“Regelung durch die Aufstellung des Verkehrszeichens Nr. 102 StVO verdeutlicht und die Mittelinsel saniert. Drei Kreuzungsbereiche sind noch zu untersuchen bzw. umzustellen: - Dr.-Josef-Fieger-Straße/ Am Burgfeld - Heddinghovener Straße/ Am Böttchen - Vilskaul/ An der Schleifmühle Hier ist aufgrund des geringen Außendurchmessers und der bepflanzten Mittelinseln eine 270 Grad Umfahrung durch Lkws (u.a. betrifft das auch das Müllfahrzeug) z.Zt. nicht möglich. Deshalb hat die Kreispolizeibehörde der Einrichtung in echte Kreisverkehrsplätze ohne Umgestaltung der Kreuzungsbereiche nicht zugestimmt. Um die Kreuzungsbereiche dennoch in echte Kreisverkehrsplätze umzuwandeln, müssten die vorhandenen Mittelinseln entfernt und durch Kalotten ersetzt werden. Die Kosten hierfür schätze ich bei den beiden erstgenannten Kreuzungen auf jeweils ca. 5.000,00 Euro und bei der Kreuzung Vilskaul/ An der Schleifmühle wegen des in der Kreuzung liegenden Schachtbauwerkes auf ca. 8.000,00 Euro. Aufgrund der Erfahrung bei dem Umgestaltungsversuch in Blessem und wegen des erhöhten Kostenaufwandes schlage ich vor, für die 3 noch übriggebliebenen Kreuzungsbereiche entsprechende Anwohnerversammlungen durchzuführen. Hierbei können die Anwohner, die in der näheren Umgebung des Kreisels wohnen, Ihre Meinung zu einer Umgestaltung äußern. Danach sollte dann im Ausschuss ggfl. neu über die Änderung der Vorfahrtsregelung entschieden werden. (Bösche) -2-