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Beschlussvorlage ( V7/2948)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
91 kB
Datum
31.10.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage ( V7/2948) Beschlussvorlage ( V7/2948)

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Inhalt der Datei

öffentlich STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 6619/50 V 7/ Amt: ~fJ'Ir; - 65- An den BeschIAusf.: Werksausschuss Straßen Datum: 13.10.2003 - 65- der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; zur Vorberatung an den Ausschuss für öffentliche Betrifft: Ordnung und Verkehr Änderung der Vorfahrtsregel an den kreisförmigen Mittelinseln in Tempo-3D-Zonen innerhalb des Stadtgebietes von Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan 2004 in Höhe von ca. 4.500,00 €. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 13.10.2003 Beschlussentwurf: Die nachfolgenden runden Mittelinseln sollen durch eine Änderung der Beschilderung in sog. "echte" Kreisverkehrsplätze umgewandelt werden. a) Kreuzung Heinrich-Lübke-Straße/Schleidener Straße b) Im Jagdfeld/Am Giezenbach c) Blessemer Straße/Am Burgfeld. Begründung: Aufgrund der Anfragen von mehreren Bürgern bzgl. der Verkehrsführung an den kreisförmigen Mittelinseln innerhalb der Tempo-30-Zonen habe ich zusammen mit der Kreisverkehrsbehörde und dem Verkehrsingenieur des Erftkreises alle sog. runden Mittelinseln in den Tempo-30-Zonen vor Ort begutachtet. Einvernehmlich kam man zu dem Ergebnis, dass folgende kreisförmige Mittelinseln in "echte" Kreisverkehre umgewandelt werden sollten: P:\sz\VORLAGEN\V6500013-286.doc - 2 - 1. Kreuzung Heinrich-Lübke-Straße/Schleidener 2. Im Jagdfeld/Am Giezenbach 3. Blessemer Straße/Am Burgfeld. Straße Die Ausschilderung als Kreisverkehrsplatz erfolgt hierbei mit dem üblichen Verkehrszeichen 205 (Vorfahrt achten) und Verkehrszeichen 215 (Kreisverkehr). Die vorhandene Beschilderung der Mittelinsel ist daher zu ersetzen. Zusätzlich müssen Wartelinien und Fahrbahnbegrenzungslinien neu markiert werden. Die Kosten für diese Umstellung werden von mir auf ca. 4.500,00 € geschätzt. Ebenso sind folgende Kreuzungen für die Einrichtung als "echte" Kreisverkehrsplätze geeignet: 1. Kreuzung Heddinghovener Straße/Am Böttchen 2. Vilskaul/An der Schleifmühle. Die Kosten für die Umbeschilderung und Markierung Kreuzungspunkte sind mit ca. 3.000,00 € zu beziffern. für die vorgenannten Die nachfolgend aufgelisteten Kreuzungen sind aufgrund der bautechnischen Gegebenheiten sowie der Lage ihrer Mittelinseln im Straßenraum zur Einrichtung als "echte" Kreisverkehrsplätze mittels einfacher Ummarkierung bzw. Umbeschilderung ungeeignet. Hierbei handelt es sich um die Kreuzungen: 1. Frauenthaler StraßeNon-Stephan-Straße/ln 2. Dr.-Josef-Fieger-Straße/Am Burgfeld. der Aue Bei diesen Kreuzungspunkten liegen die Mittelinseln außerhalb der Schnittpunkte der Fahrbahnachsen, sodass für die Einrichtung eines normalen Kreisverkehrsplatzes umfangreiche Bauarbeiten, ggf. sogar ein Ankauf von Straßenland, erforderlich ist. Im Kreuzungsbereich Frauenthaler Straße/ln der AueNon-Stephan-Straße ist zu beobachten, dass hier die Vorfahrtsregelung rechts vor links von vielen Verkehrsteilnehmern missachtet wird. Ich beabsichtige daher, die Einmündungsbereiche an der kreisförmigen Mittelinsel mit dem Verkehrszeichen 102 (Kreuzung mit Vorfahrt von rechts) zu beschildern. Hierfür sind Kosten in Höhe von ca. 800,00 € im Wirtschaftsplan 2004 einzuplanen. P:\SZ\VORLAGEN\V6500013-286.DOC