Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
91 kB
Datum
31.10.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
öffentlich
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 6619/50
V
7/
Amt:
~fJ'Ir;
- 65-
An den
BeschIAusf.:
Werksausschuss Straßen
Datum: 13.10.2003
- 65-
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
zur Vorberatung an den
Ausschuss für öffentliche
Betrifft:
Ordnung und Verkehr
Änderung der Vorfahrtsregel an den kreisförmigen Mittelinseln in
Tempo-3D-Zonen innerhalb des Stadtgebietes von Erftstadt
Finanzielle
Auswirkungen:
Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan
2004 in Höhe von ca. 4.500,00 €.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 13.10.2003
Beschlussentwurf:
Die nachfolgenden runden Mittelinseln sollen durch eine Änderung der Beschilderung in
sog. "echte" Kreisverkehrsplätze umgewandelt werden.
a) Kreuzung Heinrich-Lübke-Straße/Schleidener Straße
b) Im Jagdfeld/Am Giezenbach
c) Blessemer Straße/Am Burgfeld.
Begründung:
Aufgrund der Anfragen von mehreren Bürgern bzgl. der Verkehrsführung an den
kreisförmigen Mittelinseln innerhalb der Tempo-30-Zonen habe ich zusammen mit der
Kreisverkehrsbehörde und dem Verkehrsingenieur des Erftkreises alle sog. runden
Mittelinseln in den Tempo-30-Zonen vor Ort begutachtet.
Einvernehmlich kam man zu dem Ergebnis, dass folgende kreisförmige Mittelinseln in
"echte" Kreisverkehre umgewandelt werden sollten:
P:\sz\VORLAGEN\V6500013-286.doc
-
2
-
1. Kreuzung Heinrich-Lübke-Straße/Schleidener
2. Im Jagdfeld/Am Giezenbach
3. Blessemer Straße/Am Burgfeld.
Straße
Die Ausschilderung als Kreisverkehrsplatz erfolgt hierbei mit dem üblichen Verkehrszeichen 205 (Vorfahrt achten) und Verkehrszeichen 215 (Kreisverkehr). Die vorhandene
Beschilderung der Mittelinsel ist daher zu ersetzen. Zusätzlich müssen Wartelinien und
Fahrbahnbegrenzungslinien neu markiert werden. Die Kosten für diese Umstellung
werden von mir auf ca. 4.500,00 € geschätzt.
Ebenso sind folgende Kreuzungen für die Einrichtung als "echte" Kreisverkehrsplätze
geeignet:
1. Kreuzung Heddinghovener Straße/Am Böttchen
2. Vilskaul/An der Schleifmühle.
Die Kosten für die Umbeschilderung und Markierung
Kreuzungspunkte sind mit ca. 3.000,00 € zu beziffern.
für die vorgenannten
Die nachfolgend aufgelisteten Kreuzungen sind aufgrund der bautechnischen Gegebenheiten sowie der Lage ihrer Mittelinseln im Straßenraum zur Einrichtung als
"echte" Kreisverkehrsplätze mittels einfacher Ummarkierung bzw. Umbeschilderung
ungeeignet.
Hierbei handelt es sich um die Kreuzungen:
1. Frauenthaler StraßeNon-Stephan-Straße/ln
2. Dr.-Josef-Fieger-Straße/Am Burgfeld.
der Aue
Bei diesen Kreuzungspunkten liegen die Mittelinseln außerhalb der Schnittpunkte der
Fahrbahnachsen, sodass für die Einrichtung eines normalen Kreisverkehrsplatzes
umfangreiche Bauarbeiten, ggf. sogar ein Ankauf von Straßenland, erforderlich ist.
Im Kreuzungsbereich Frauenthaler Straße/ln der AueNon-Stephan-Straße ist zu beobachten, dass hier die Vorfahrtsregelung rechts vor links von vielen Verkehrsteilnehmern missachtet wird. Ich beabsichtige daher, die Einmündungsbereiche an der
kreisförmigen Mittelinsel mit dem Verkehrszeichen 102 (Kreuzung mit Vorfahrt von
rechts) zu beschildern. Hierfür sind Kosten in Höhe von ca. 800,00 € im Wirtschaftsplan
2004 einzuplanen.
P:\SZ\VORLAGEN\V6500013-286.DOC