Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,3 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zur Vorlage 633/2007
Vergnügungssteuersatzung der Stadt Erftstadt
Laut Beschlussempfehlung des Finanz- und Personalausschusses vom
11.12.2007 wird in der Vergnügungssteuersatzung der § 6 Absatz (1) Nr. 3
sowie der § 7 Absatz 3 mit folgendem Inhalt
In Spielhallen, Gastwirtschaften und sonstigen Orten (§ 1 Nr. 2 a und b)
bei Apparaten, mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen
und/oder Tiere dargestellt werden oder die die Verherrlichung
oder Verharmlosung des Krieges oder pornographische und
die Würde des Menschen verletzende Praktiken zum Gegenstand
haben
200 Euro
ersatzlos gestrichen.
(Bösche)