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Beschlussvorlage (Anlage zum B08/0302 und A08/0436 Verlängerung der Grünphase für Fußgänger an der Fußgängerampel in der Frenzenstraße, Einmündung Richardstraße Schreiben der Bezirksregierung vom 28.08.2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
31.10.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Anlage zum B08/0302 und A08/0436 
Verlängerung der Grünphase für Fußgänger an der Fußgängerampel in der Frenzenstraße, Einmündung Richardstraße
Schreiben der Bezirksregierung vom 28.08.2006) Beschlussvorlage (Anlage zum B08/0302 und A08/0436 
Verlängerung der Grünphase für Fußgänger an der Fußgängerampel in der Frenzenstraße, Einmündung Richardstraße
Schreiben der Bezirksregierung vom 28.08.2006)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 683/2006 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 05.10.2006 Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin Bemerkungen 31.10.2006 Anlage zum B08/0302 und A08/0436 Verlängerung der Grünphase für Fußgänger an der Fußgängerampel in der Frenzenstraße, Einmündung Richardstraße Schreiben der Bezirksregierung vom 28.08.2006 Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 05.10.2006 Beschlussentwurf: Auf eine Aufrechterhaltung des Beschlusses zur Verlängerung der Grünphase für die Fußgänger an der Fußgängerampel auf der Frenzenstraße in Höhe Einmündung Richardstraße wird verzichtet. Begründung: In seiner Sitzung vom 04.04.2006 beschloss der Ausschuss trotz der Bedenken der Kreispolizeibehörde, des Rhein-Erft-Kreises und des Baulastträgers die Umsetzung der Verlängerung der Grünphase für die Fußgänger an der o.g. Ampel durchzusetzen. Hiernach hatte ich den Landesbetrieb aufgefordert, meine Anordnung zur Änderung der Phaseneinteilung nachzukommen. Der Landesbetrieb hat sich hieraufhin erneut mit der Bezirksregierung in Verbindung gesetzt. In ihrem Schreiben vom 28.08.2006 bitte die Bezirksregierung, die Entscheidung des Ausschusses nochmals mit den Bedenken der angehörten Behörden abzuwägen und die Anordnung zu überdenken. Die Argumente der Bezirksregierung für eine Beibehaltung der Phaseneinteilung bei der Fußgängerampel sind im beigefügten Schreiben enthalten. Bei einer Aufrechterhaltung des Beschlusses vom 04.04.2006 für die Verlängerung der Grünphase für die Fußgänger an der Fußgängerampel auf der Frenzenstraße in Höhe Richardstraße droht die Bezirksregierung mit einer Weisung zur Beibehaltung der jetzigen Phaseneinteilung und Aufhebung meiner Anordnung. Eine solche Verfügung über die Kommunalaufsicht des Rhein-ErftKreises an die Stadt gerichtet wäre ein außergewöhnlicher Vorgang, der ggf. zu noch weiteren Konsequenzen führen könnte. Aufgrund dieser Gegebenheit schlage ich vor, den damaligen Beschluss aufzuheben. (Bösche) -2-