Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
31.10.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 683/2006
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 05.10.2006
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
31.10.2006
Anlage zum B08/0302 und A08/0436
Verlängerung der Grünphase für Fußgänger an der Fußgängerampel in der
Frenzenstraße, Einmündung Richardstraße
Schreiben der Bezirksregierung vom 28.08.2006
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 05.10.2006
Beschlussentwurf:
Auf eine Aufrechterhaltung des Beschlusses zur Verlängerung der Grünphase für die Fußgänger
an der Fußgängerampel auf der Frenzenstraße in Höhe Einmündung Richardstraße wird
verzichtet.
Begründung:
In seiner Sitzung vom 04.04.2006 beschloss der Ausschuss trotz der Bedenken der
Kreispolizeibehörde, des Rhein-Erft-Kreises und des Baulastträgers die Umsetzung der
Verlängerung der Grünphase für die Fußgänger an der o.g. Ampel durchzusetzen. Hiernach hatte
ich den Landesbetrieb aufgefordert, meine Anordnung zur Änderung der Phaseneinteilung
nachzukommen. Der Landesbetrieb hat sich hieraufhin erneut mit der Bezirksregierung in
Verbindung gesetzt.
In ihrem Schreiben vom 28.08.2006 bitte die Bezirksregierung, die Entscheidung des Ausschusses
nochmals mit den Bedenken der angehörten Behörden abzuwägen und die Anordnung zu
überdenken. Die Argumente der Bezirksregierung für eine Beibehaltung der Phaseneinteilung bei
der Fußgängerampel sind im beigefügten Schreiben enthalten.
Bei einer Aufrechterhaltung des Beschlusses vom 04.04.2006 für die Verlängerung der Grünphase
für die Fußgänger an der Fußgängerampel auf der Frenzenstraße in Höhe Richardstraße droht die
Bezirksregierung mit einer Weisung zur Beibehaltung der jetzigen Phaseneinteilung und
Aufhebung meiner Anordnung. Eine solche Verfügung über die Kommunalaufsicht des Rhein-ErftKreises an die Stadt gerichtet wäre ein außergewöhnlicher Vorgang, der ggf. zu noch weiteren
Konsequenzen führen könnte.
Aufgrund dieser Gegebenheit schlage ich vor, den damaligen Beschluss aufzuheben.
(Bösche)
-2-