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Beschlussvorlage (1. Anlage zur Beschlussvorlage 683/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
95 kB
Datum
31.10.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (1. Anlage zur Beschlussvorlage 683/2006) Beschlussvorlage (1. Anlage zur Beschlussvorlage 683/2006)

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Inhalt der Datei

/ Bezirksregierung Köln Yl~~l c~ Bezirksregierung, 50606 Köln Eigenbetrieb Straßen Erftstadt Fachbereich Tiefbau Postfach 2565 70 BM 10 14 65 01. SEP. 200 F 63 Blumenthaistraße 33, 50670 Köln Auskunft erteilt: Frau Arnold kerstin.amold@brk.nrw.de Zimmer: B 382 : Durchwahl: (0221) 7740 -7740 167 Telefax: (0221) 7740 - 7740 122 Aktenzeichen (bitte bei Antwort ang~ben): ' 1 50359 Erftstadt 53.1.10.10 -- · Datum: 28.08.2006 Verlängerung der Grunphase für Fußgänger in der Frenzenstraße (L 162) Einmündung Richardstraße Schreiben des LandesbetriebesStraßen NRW, NL Euskirchenvom Mai 2006 Sehr geehrte Damen und Herren, durch das o.g. Schreiben erhielt ich Kenntnis von der Verfahrens- und Sachlage über die Diskussion für die Verlängerung der Grünzeit der o.g. Lichtsignalanlage. Zusätzlich erhielt ich mit den signaltechnischen Unterlagen und der Niederschrift de$ von Ihnen durchgeführten Ortstermins weitere detaillierte Informationen. Dass die verkehrliche Bedeutung der L162 als Hauptverkehrsachse für diesen Rau~ nicht von der Hand zu weisen ist, wissen Sie sicher. Lichtsignalanlagen, insbesondere diejenigen, die zur Fußgängersicherung dienen~ sind gewissenhaft und sorgfältig auf das Sicherheitsbedürfnis der querenden Veqkehrsteilnehmer zu planen und nachhaltig zu überprüfen. Dabei ist die Steuerun~ auch für die Belange des Kraftfahrzeugverkehrs ausgewogen vorzusehen. Auf Grundlage der mir vorliegenden Informatic;men konnte ich mich vergewisserq, , dass diese Grundsätze mit der bereits vorhandenen Steuerung eingehalten werdeni. Die Ihrerseits dur~hgeführte Anhörung und Beratung über die Verlängerung der Grünzeit für die Fußgänger brachte bei den beteiligten Behörden, Polizei, Kreisver~ kehrsbehörde und Baulastträger, keine neue Grundlage für eine veränderte Sicht~ weise. 1/2 Sprechzeiten: Telefon: persönlich: donnerstags von 8:30 -15:00 Uhr E-Mail: und nach Vereinbarung Internet: telefonisch: montags donnerstags von 8:00 16:30 Uhr, freitags - von 8:00 - 15:00 - Uhr (0221) 147-0 Zu erreichen mit: Überweisungen an LK Köln: poststelle@bezreg-koeln.nrw.de DBbis KölnHbf Deutsche Bundesbank, Filiale Köln BLZ 370 000 00, Kontonummer 370 015 20 http://\wMt.bezreg-koeln.nrw.de U-Bahn bis Reichenspergerplatz WestLB, DUsseldorf BLZ 300 500 00, Kontonummer 965 60 Grundsätzlich unterstütze ich das Ergebnis der Anhörung und spreche mich auch für die Beibehaltung der bisher seit Jahren bewährten Signalsteuerung an dieser Lichtsignalanlage aus. Ich schließe mich den Gründen der beteiligten angehörten Behör.. den an, zumal keine verkehrsicherheitsbeeinträchtigenden neuen Erkenntnisse fü~ eine Änderung vorliegen. In Fällen eines Dissens zwischen BE7~chlüssender Gemeindevertretung und der Auf+ fassung der Straßenverkehrsbehörde erinnere ich daran, dass sich die Befugnisse der Gemeindevertretung nicht aufdie Anordnung in Einzelfällen erstrecken. Aus diesen Gründen, bitte ich Sie, die Entscheidung des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr zur Anordnung der Verlängerung der Grünzeit nochmals sorg.. fältig mit den Bedenken der angehörten Behörden abzuwägen und die Anordnung z~ überdenken. Ich bitte um Information über Ihre Entscheidung. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag ~(jfJd (Arnold) 2/2