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Beschlussvorlage (Kenntnisnahme der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in der Zeit vom 01.10. bis 31.12.2005)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,0 kB
Datum
21.03.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Kenntnisnahme der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in der Zeit vom 01.10. bis 31.12.2005)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 83/2006 Az.: 20 22-05 Amt: - 20 BeschlAusf.: - Datum: 16.01.2006 Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Termin 14.03.2006 Rat 21.03.2006 Betrifft: Bemerkungen Kenntnisnahme der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in der Zeit vom 01.10. bis 31.12.2005 Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 16.01.2006 Beschlussentwurf: Die beiliegende Aufstellung über die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in der Zeit vom 01.10. bis 31.12.2005 wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Gem. § 82 Abs. 1 GO NW in Verbindung mit § 7 Ziff. 6 der Haushaltssatzung 2005 sind die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben, über deren Leistung der Bürgermeister entscheidet, dem Rat zur Kenntnis zu bringen. Die sich im Rahmen der Buchungen zur Haushaltsrechnung 2005 ergebenden zusätzlichen Mittelbereitstellungen werden mit der Vorlage per 31.1.2006 mitgeteilt. Erläuterungen von Detailabweichungen bleiben den Berichten der jeweiligen Budgets vorbehalten. (Bösche)