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Beschlussvorlage (Prüfung / Feststellung des Jahresabschlusses 2006 des Eigenbetrieb Straßen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 630/2007 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: -6501Datum: 22.11.2007 Beratungsfolge Rechnungsprüfungsausschuss Termin 13.12.2007 Rat 18.12.2007 Betrifft: Bemerkungen Prüfung / Feststellung des Jahresabschlusses 2006 des Eigenbetrieb Straßen Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 22.11.2007 Beschlussentwurf: 1. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Straßen Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen, Betriebszweig Straßen, werden für das Geschäftsjahr 2006 gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) festgestellt. Der Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2006 in Höhe von EUR 352.287,30 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 2. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Straßenreinigung Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen, Betriebszweig Straßenreinigung, werden für das Geschäftsjahr 2006 gemäß § 26 EigVO NW festgestellt. Der Jahresgewinn für das Geschäftsjahr 2006 in Höhe von EUR 20.742,26 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Gartenbau und Friedhöfe, UA Gartenbau Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen; Unterabschnitt Gartenbau, werden für das Geschäftsjahr 2006 gemäß § 26 EigVO NW festgestellt. Der Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2006 in Höhe von EUR 634.294,15 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 4. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Gartenbau und Friedhöfe, UA Friedhöfe Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen, Unterabschnitt Friedhöfe, für das Geschäftsjahr 2006 werden gemäß § 26 EigVO NW festgestellt. Der Jahresgewinn für das Geschäftsjahr 2006 in Höhe von EUR 226.773,81 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Begründung: Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind gemäß § 4 i.V. m. § 26 Abs. 2 EigVO NW nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat festzustellen. Die Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) sind beigefügt. Je ein Exemplar des testierten Prüfungsberichtes wird den Fraktionen zur Verfügung gestellt. Die Prüfung der Jahresabschlüsse erfolgte durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Spichernstraße 73, 50672 Köln. Der Jahresverlust für die einzelnen Betriebszweige des Eigenbetriebes Straßen in Höhe von EUR 739.065,38 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt hat entsprechend der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Straßen, § 8, die formalen Geschäftsabläufe und die Sonderkasse Eigenbetrieb Straßen (ergänzende Kassenprüfung) geprüft. Der diesbezügliche Prüfbericht ergeht mit separater Vorlage (Bösche) -2-