Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 622/2007
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - Datum: 21.11.2007
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Termin
28.11.2007
Ausschuss für Stadtentwicklung
04.12.2007
Rat
18.12.2007
Betrifft:
Bemerkungen
Bebauungsplan Nr. 133.1, Erftstadt-Friesheim, Erweiterung Gewerbegebiet;
Beschluss über eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 21.11.2007
Beschlussentwurf:
Gemäß §§ 14 und 16 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl I S. 3316),
in Verbindung mit § 41 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom
14.07.1994 (GV NW S. 666) in der zuletzt gültigen Fassung, wird die in der Anlage beigefügte
Satzung der Stadt Erftstadt über eine Veränderungssperre für den Planbereich des
Bebauungsplanes Nr. 133.1 E. – Friesheim, Erweiterung Gewerbegebiet, beschlossen. Der
Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses
Begründung:
Der Planbereich der Veränderungssperre umfasst räumlich das Plangebiet des zur Aufstellung
beschlossenen Bebauungsplanes Nr. 133.1, Erftstadt-Friesheim, Erweiterung Gewerbegebiet. Zur
städtebaulichen Begründung wird auf die V 621/2007, Bebauungsplan Nr.133.1, ErftstadtFriesheim, Erweiterung Gewerbegebiet, Aufstellungsbeschluss, verwiesen.
Die vorliegende Veränderungssperre dient dem Ziel, die weitere städtebauliche Entwicklung im
Plangebiet zu sichern und über geplante Vorhaben im Einzelfall und am gegebenen
Planungsstand orientiert, zu entscheiden. Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht
entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden.
Seit dem 24.10.2007 liegt der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt ein Bauantrag zur
Errichtung einer Lagerhalle im Bereich des o.a. Bebauungsplanes vor; nach der Vorprüfung durch
die Bauaufsichtsbehörde ist erst mit Eingang vom 08.11.2007 eine aussagefähige
Betriebsbeschreibung vorgelegt worden. Der Bauherr beabsichtigt danach, in dieser Halle
Leichtverpackungen des Dualen Systems aus dem gesamten Rhein-Erft-Kreis - bis auf die Stadt
Brühl - umzuladen bzw. nach kurzfristiger Zwischenlagerung (Abladen und Aufladen zum
Weitertransport i.d.R. am selben Tag) einem anderen Standort zur weiteren Sortierung zuzuführen;
nach den vorliegenden Mengenangaben sollen ca. 50 t Leichtverpackungen am Tag
zwischengelagert bzw. umgeladen werden.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.133.1 soll diese Nutzung an den derzeitigen
und künftigen städtebaulichen Zielen orientiert werden, sodass der vorliegende Bauantrag auf der
Grundlage der Veränderungssperre negativ beschieden werden muss.
(Bösche)
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