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Dringlichkeitsentscheidung (Grundschule Erftstadt-Gymnich, Vergabe der Arbeiten zur Neugestaltung des Spielhügel )

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
9,6 kB
Datum
31.05.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Dringlichkeitsentscheidung (Grundschule Erftstadt-Gymnich, 
Vergabe der Arbeiten zur Neugestaltung des Spielhügel )

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister D 347/2006 Amt: 82 82.1 Az.: 82.1 21-25/44 Datum: 18.04.2006 Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebssausschuss Immobilien Betrifft: Termin 31.05.2006 Bemerkungen TOP Grundschule Erftstadt-Gymnich, Vergabe der Arbeiten zur Neugestaltung des Spielhügel Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: Die Vorlage V 348/2006 wird gem. § 60 (Abs. 2) S. 1 Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Mit der Maßnahme soll schnellstmöglich begonnen werden. Der nächste Ausschuss tagt jedoch erst am 31.05.06. DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage D 347/2006 wird zugestimmt. Erftstadt, den 18.04.2006 (Bösche) Bürgermeister (Dr. Hille) Stadtverordneter