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Dringlichkeitsentscheidung (Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Leistung von Zahlungen im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
9,7 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Dringlichkeitsentscheidung (Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Leistung von Zahlungen im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister D 615/2007 Amt: 51 Az.: 51 36 Datum: 16.11.2007 Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 18.12.2007 Bemerkungen TOP Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Leistung von Zahlungen im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: Die Vorlage V 611/2007 wird gem. § 60 (1) S. 1 Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Die Mittel werden in der 47. Kalenderwoche 2007 benötigt. Der Rat tagt erst am 18.12.2007 in der 51. Kalenderwoche. Das Budget 512 des Amtes für Jugend, Familie und Soziales, welches u. a. die Ansätze für die Pflichtausgaben der wirtschaftlichen Jugendhilfe (Kosten der Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Heimerziehung, Eingliederungshilfe etc.) enthält, ist erschöpft. Bis zum Jahresende sind noch Ausgaben von ca. 320.000,00 € zu tätigen. DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage D 611/2007 wird zugestimmt. Erftstadt, den 23.11.2007 (Bösche) Bürgermeister (Zerres) Stadtverordneter