Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
23.11.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 670/2006
Az.:
Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 21.09.2006
Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Schulausschuss
Betrifft:
Termin
23.11.2006
Bemerkungen
Antrag bzgl. Aufhebung der Schulbezirksgrenzen für den Schuljahresbeginn
2007/2008
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 21.09.2006
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Schulbezirke für die Grundschulen werden gem. den Bestimmungen des Schulgesetzes für
das Land Nordrhein-Westfalen vom 27.06.2006 zum Schuljahresbeginn 2008/09 aufgehoben.
Darüber hinaus bietet das Schulgesetz den Schulträgern die Möglichkeit, bereits zum
Schuljahresbeginn 2007/08 die Schulbezirke abzuschaffen.
Die Möglichkeit der zeitlich früheren Abschaffung wurde in der letzten Stadtschulleiterkonferenz
diskutiert; die Leiterinnen und Leiter der Grundschulen haben sich dafür ausgesprochen, die
Schulbezirke bis zu ihrer gesetzlich vorgesehenen Aufhebung bestehen zu lassen.
Aus einer Vielzahl von Gründen teilt die Verwaltung das Votum der Stadtschulleiterkonferenz. So
findet das Anmeldeverfahren jeweils im Herbst des vorangehenden Jahres statt. Dies bedeutet,
dass die Anmeldungen für das Schuljahr 2007/08 jetzt aktuell durchgeführt werden. Eine sinnvolle
Beratung der Eltern ist sowohl für die Schulleiterinnen und Schulleiter, wie auch für das
Schulverwaltungsamt nicht möglich, wenn die Schulbezirksgrenzen nach dem Anmeldezeitraum
aufgehoben werden sollten und noch keine Aufnahme- und Ablehnungskriterien vorliegen.
Zudem sind die Ausführungsbestimmungen für das Schulgesetz noch nicht erlassen. In
Abhängigkeit von diesen Ausführungsbestimmungen müssen für die Schulen Aufnahme- und
Ablehnungskriterien vereinbart und festgelegt werden.
Um die pädagogische Qualität der schulischen Arbeit in den Erftstädter Grundschulen zu sichern
und eine gesamtstädtische hohe Bildungsqualität weiterhin vorzuhalten, ist es sinnvoll, die
Aufhebung der Schulbezirksgrenzen - in Absprache mit den betroffenen Schulen und unter
Berücksichtigung der räumlichen und baulichen Voraussetzungen - adäquat vorzubereiten.
(Bösche)
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