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Antrag (Antrag bzgl. Aufhebung der Schulbezirksgrenzen für den Schuljahresbeginn 2007/2008)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
23.11.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Antrag bzgl. Aufhebung der Schulbezirksgrenzen für den Schuljahresbeginn 2007/2008) Antrag (Antrag bzgl. Aufhebung der Schulbezirksgrenzen für den Schuljahresbeginn 2007/2008)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 670/2006 Az.: Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 21.09.2006 Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Schulausschuss Betrifft: Termin 23.11.2006 Bemerkungen Antrag bzgl. Aufhebung der Schulbezirksgrenzen für den Schuljahresbeginn 2007/2008 Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 21.09.2006 Stellungnahme der Verwaltung: Die Schulbezirke für die Grundschulen werden gem. den Bestimmungen des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 27.06.2006 zum Schuljahresbeginn 2008/09 aufgehoben. Darüber hinaus bietet das Schulgesetz den Schulträgern die Möglichkeit, bereits zum Schuljahresbeginn 2007/08 die Schulbezirke abzuschaffen. Die Möglichkeit der zeitlich früheren Abschaffung wurde in der letzten Stadtschulleiterkonferenz diskutiert; die Leiterinnen und Leiter der Grundschulen haben sich dafür ausgesprochen, die Schulbezirke bis zu ihrer gesetzlich vorgesehenen Aufhebung bestehen zu lassen. Aus einer Vielzahl von Gründen teilt die Verwaltung das Votum der Stadtschulleiterkonferenz. So findet das Anmeldeverfahren jeweils im Herbst des vorangehenden Jahres statt. Dies bedeutet, dass die Anmeldungen für das Schuljahr 2007/08 jetzt aktuell durchgeführt werden. Eine sinnvolle Beratung der Eltern ist sowohl für die Schulleiterinnen und Schulleiter, wie auch für das Schulverwaltungsamt nicht möglich, wenn die Schulbezirksgrenzen nach dem Anmeldezeitraum aufgehoben werden sollten und noch keine Aufnahme- und Ablehnungskriterien vorliegen. Zudem sind die Ausführungsbestimmungen für das Schulgesetz noch nicht erlassen. In Abhängigkeit von diesen Ausführungsbestimmungen müssen für die Schulen Aufnahme- und Ablehnungskriterien vereinbart und festgelegt werden. Um die pädagogische Qualität der schulischen Arbeit in den Erftstädter Grundschulen zu sichern und eine gesamtstädtische hohe Bildungsqualität weiterhin vorzuhalten, ist es sinnvoll, die Aufhebung der Schulbezirksgrenzen - in Absprache mit den betroffenen Schulen und unter Berücksichtigung der räumlichen und baulichen Voraussetzungen - adäquat vorzubereiten. (Bösche) -2-