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Beschlussvorlage (Festlegung des Verkaufspreises im Neubaugebiet Erftstadt-Dirmerzheim, Auf dem Schießberg (BP 127))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
27.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Festlegung des Verkaufspreises im Neubaugebiet Erftstadt-Dirmerzheim, Auf dem Schießberg (BP 127)) Beschlussvorlage (Festlegung des Verkaufspreises im Neubaugebiet Erftstadt-Dirmerzheim, Auf dem Schießberg (BP 127))

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STADT ERFTSTADT Öffentlich Der Bürgermeister V 669/2006 Az.: 82.2-BP 127 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.2 Datum: 19.09.2006 Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Betrifft: Termin Bemerkungen 27.09.2006 Festlegung des Verkaufspreises im Neubaugebiet Erftstadt-Dirmerzheim, Auf dem Schießberg (BP 127) Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 19.09.2006 Beschlussentwurf: Für die Veräußerung der Wohnbaugrundstücke im Bereich des Neubaugebietes Erftstadt-Dirmerzheim, Auf dem Schießberg, wird der Grundstückskaufpreis auf € 180,00/qm erschließungsbeitragsfrei festgesetzt. Begründung: Das Baulandumlegungsverfahren gem. §§ 45 ff. Baugesetzbuch ist rechtskräftig abgeschlossen. Mit den Arbeiten zur Ersterschließung des Baugebietes wird Mitte Oktober 2006 begonnen, sodass die Vermarktung der Wohnbaugrundstücke in Angriff genommen werden kann. Der im Beschlussentwurf genannte Grundstückskaufpreis entspricht dem Richtwert, den der Gutachterausschuss des Rhein-Erftkreises-Kreises für den Stadtteil Dirmerzheim per 31.12.2005 festgelegt hat. Der Wert versteht sich erschließungsbeitragsfrei. Bei den relativ günstigen Erschließungsbeiträgen bzw. Baukostenzuschuss für Wasser und Kanal in Höhe von € 34,96/qm ist der Kaufpreis in Höhe von € 180,-/qm angemessen. Im Stadtteil Gymnich veräußert die Stadt Erftstadt Wohnbaugrundstücke für die eingeschossige Bebauung für € 175,-/qm. Die Wohnlage in im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 127, Erftstadt-Dirmerzheim, Auf dem Schießberg, ist im Vergleich zu dem Neubaugebiet in Erftstadt-Gymnich etwas attraktiv, sodass auch aus dieser Sicht der o. g. Kaufpreis gerechtfertigt ist. Bei der Vergabe von Wohnbaugrundstücken in verschiedenen Baugebieten in Erftstadt wurde in der Vergangenheit eine sog. Punkteliste entwickelt nach deren Auswertung die Grundstücke an die Interessenten vergeben wurden. Dies galt für die Fälle, in denen mehr Bewerber als Grundstücke vorhanden waren. Zur Zeit ist die Situation jedoch so, dass für eine Vielzahl von Grundstücken nur wenige Bewerber da sind, sodass eine Vergabe nach einer Punkteliste nicht notwendig sein wird. Gleichwohl werden die Bewerber einen Bewerbungsbogen ausfüllen und insbesondere im Hinblick auf Maßnahmen im „ökologischen Wohngsbau“ entsprechend informiert. Es wird versucht dergestalt auf die Bauwilligen einzuwirken, dass Maßnahmen wie zum Beispiel Einsatz von Photovotaikanlagen, Solare Brauchwassererwärmung oder Brauchwassernutzung durchgeführt werden. (Bösche) Anlage -2-