Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
27.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
Öffentlich
Der Bürgermeister
V 669/2006
Az.: 82.2-BP 127
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.2 Datum: 19.09.2006
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
27.09.2006
Festlegung des Verkaufspreises im Neubaugebiet Erftstadt-Dirmerzheim, Auf dem
Schießberg (BP 127)
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 19.09.2006
Beschlussentwurf:
Für die Veräußerung der Wohnbaugrundstücke im Bereich des Neubaugebietes Erftstadt-Dirmerzheim,
Auf dem Schießberg, wird der Grundstückskaufpreis auf € 180,00/qm erschließungsbeitragsfrei
festgesetzt.
Begründung:
Das Baulandumlegungsverfahren gem. §§ 45 ff. Baugesetzbuch ist rechtskräftig abgeschlossen. Mit
den Arbeiten zur Ersterschließung des Baugebietes wird Mitte Oktober 2006 begonnen, sodass die
Vermarktung der Wohnbaugrundstücke in Angriff genommen werden kann.
Der im Beschlussentwurf genannte Grundstückskaufpreis entspricht dem Richtwert, den der
Gutachterausschuss des Rhein-Erftkreises-Kreises für den Stadtteil Dirmerzheim per 31.12.2005
festgelegt hat. Der Wert versteht sich erschließungsbeitragsfrei. Bei den relativ günstigen
Erschließungsbeiträgen bzw. Baukostenzuschuss für Wasser und Kanal in Höhe von € 34,96/qm ist
der Kaufpreis in Höhe von € 180,-/qm angemessen. Im Stadtteil Gymnich veräußert die Stadt Erftstadt
Wohnbaugrundstücke für die eingeschossige Bebauung für € 175,-/qm. Die Wohnlage in im Bereich
des Bebauungsplanes Nr. 127, Erftstadt-Dirmerzheim, Auf dem Schießberg, ist im Vergleich zu dem
Neubaugebiet in Erftstadt-Gymnich etwas attraktiv, sodass auch aus dieser Sicht der o. g. Kaufpreis
gerechtfertigt ist.
Bei der Vergabe von Wohnbaugrundstücken in verschiedenen Baugebieten in Erftstadt wurde in der
Vergangenheit eine sog. Punkteliste entwickelt nach deren Auswertung die Grundstücke an die
Interessenten vergeben wurden. Dies galt für die Fälle, in denen mehr Bewerber als Grundstücke
vorhanden waren. Zur Zeit ist die Situation jedoch so, dass für eine Vielzahl von Grundstücken nur
wenige Bewerber da sind, sodass eine Vergabe nach einer Punkteliste nicht notwendig sein wird.
Gleichwohl werden die Bewerber einen Bewerbungsbogen ausfüllen und insbesondere im Hinblick auf
Maßnahmen im „ökologischen Wohngsbau“ entsprechend informiert. Es wird versucht dergestalt auf
die Bauwilligen einzuwirken, dass Maßnahmen wie zum Beispiel Einsatz von Photovotaikanlagen,
Solare Brauchwassererwärmung oder Brauchwassernutzung durchgeführt werden.
(Bösche)
Anlage
-2-