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Beschlussvorlage (Neufestsetzung der Abfallgebühren; 10. Änderung der Abfallgebührensatzung in der Stadt Erftstadt (AGS) zum 01.01.2008 V 799/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Neufestsetzung der Abfallgebühren;
10. Änderung der Abfallgebührensatzung in der Stadt Erftstadt (AGS) zum 01.01.2008
V 799/2006) Beschlussvorlage (Neufestsetzung der Abfallgebühren;
10. Änderung der Abfallgebührensatzung in der Stadt Erftstadt (AGS) zum 01.01.2008
V 799/2006)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 599/2007 Az.: 70 20-01/10 Amt: - 20- /-70 BeschlAusf.: - 70 Datum: 12.11.2007 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 04.12.2007 Rat 18.12.2007 Betrifft: Bezug: Bemerkungen Neufestsetzung der Abfallgebühren; 10. Änderung der Abfallgebührensatzung in der Stadt Erftstadt (AGS) zum 01.01.2008 V 799/2006 Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 12.11.2007 Beschlussentwurf: Die 10. Änderung der Abfallgebührensatzung der Stadt Erftstadt (AGS) – Anlage 1 – wird beschlossen. Begründung: Auf der Grundlage einer Gebührenkalkulation für das Betriebsjahr 2008 wird eine Senkung der Behältergrundgebühr vorgeschlagen. Gleichzeitig wird die bisherige Mengengebühr durch eine Leerungsgebühr ersetzt. Folgende Faktoren sind in der Kalkulation berücksichtigt: - Senkung der Kosten für Sammlung und Transport durch die europaweite Ausschreibung der Entsorgungsdienstleistungen in der Stadt Erftstadt - Mehraufwand für die jährliche Müllsammelaktion „Saubere Erftstadt“, da der neue Entsorger diese Dienstleistung nicht mehr kostenfrei anbietet - Erhöhung der Gebührensätze des Rhein-Erft-Kreises für folgende Fraktionen: Haus- und Sperrmüll, Bioabfall, Garten- und Parkabfälle - Mehraufwand für die unentgeltliche Grünabfallanlieferung durch Erftstädter Bürger im Verwertungszentrum Rhein-Erft-Kreis der Remondis GmbH Rheinland (VZEK) unter der Voraussetzung, dass die kostenlose Anlieferung beim VZEK auch in 2008 durch den Gebührenhaushalt weiterhin finanziert wird - Rücklagenentnahme ist für 2008 nicht geplant Die bisherige Mengengebühr beruhte auf dem Volumenmesssystem VERIDAT. Dieses System wurde im Zuge der europaweiten Ausschreibung durch die Leerungsidentifikation ersetzt. Dieses neue System berechnet sich aus der Anzahl der Leerungen. Laut Abfallsatzung der Stadt Erftstadt sind 12 Pflichtentleerungen vorgesehen. Dadurch sind diese Pflichtentleerungen gebührentechnischer Bestandteil der neuen Behältergrundgebühr. Mögliche Mehrentleerungen werden mit einer jeweiligen Leerungsgebühr zusätzlich veranlagt. Die Deponiekosten fließen zu 60 % in die Leerungsgebühr und zu 40 % in die Behältergebühr. Es ist zu erwarten, dass die Beibehaltung der 100%igen Umlegung der Deponiekosten auf die Leerung die Akzeptanzgrenze überschreiten wird und dies letztlich zu unerwünschtem Behältertausch führen kann bzw. mit einer Erhöhung von wildem Müll zu rechnen ist. Der Rhein-Erft-Kreis beabsichtigt die Deponiegebühr für Haus- und Sperrmüll von 144,86 EUR/t auf 148,75 EUR/t anzuheben. Gleichzeitig soll auch die Gebühr für Bioabfall, Garten- und Parkabfälle von 101,40 EUR/t auf 102,92 EUR/t erhöht werden. Sollte die endgültige Deponiegebühr des Rhein-Erft-Kreises von den Ansätzen in der vorliegenden Kalkulation erheblich abweichen, wird spätestens zur Ratssitzung eine Neukalkulation vorgelegt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 5.9.07 beschlossen, die unentgeltliche Grünabfallanlieferung durch Erftstädter Bürger im VZEK der Remondis GmbH Rheinland für den Zeitraum 01.10.2007 bis Ende Dezember 2007 einzuführen. Nach der „Pilotphase“ soll erneut entschieden werden, ob die kostenlose Anlieferung beim VZEK auch 2008 finanziert wird. Die Fallzahlen für diese unentgeltliche Anlieferung liegen für den Monat Oktober plus zwei Wochen vor. Laut der Kreisverwaltung werden zu dieser Jahreszeit 1/7 der Jahresmenge angeliefert. Die Hochrechnung für 2008 ergibt, dass mit Mehrkosten für den Gebührenhaushalt i.H.v. 130.000 EUR zu rechnen ist. Auf der Grundlage einer kostendeckenden Gebührenkalkulation der Biobehälter wird eine Senkung der Biobehältergebühr vorgeschlagen. Aufgrund der gestiegenen Deponiegebühren des Rhein-Erft-Kreises müsste der Windelsack von 1,65 EUR auf 1,68 EUR erhöht werden. Es wird jedoch vorgeschlagen in Anlehnung an die übrigen gesenkten Abfallgebühren den Windelsack auf 1,50 EUR zu reduzieren. Trotz eines Überschusses von ca. 62.000 EUR konnten die Gebühren für die Restabfallbehälter um 14 % gegenüber der alten Behältergrundgebühr gesenkt werden. In die neue Behältergrundgebühr wurden dann die 12 Pflichtentleerungen mit einkalkuliert. Der Überschuss sollte in seiner Höhe bestehen bleiben, um mögliche Behälterverschiebungen abzufangen. Der Rest wird der Rücklage zugeführt. (Bösche) -2-