Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 599/2007
Az.: 70 20-01/10
Amt: - 20- /-70 BeschlAusf.: - 70 Datum: 12.11.2007
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
04.12.2007
Rat
18.12.2007
Betrifft:
Bezug:
Bemerkungen
Neufestsetzung der Abfallgebühren;
10. Änderung der Abfallgebührensatzung in der Stadt Erftstadt (AGS) zum 01.01.2008
V 799/2006
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 12.11.2007
Beschlussentwurf:
Die 10. Änderung der Abfallgebührensatzung der Stadt Erftstadt (AGS) – Anlage 1 – wird
beschlossen.
Begründung:
Auf der Grundlage einer Gebührenkalkulation für das Betriebsjahr 2008 wird eine Senkung der
Behältergrundgebühr vorgeschlagen. Gleichzeitig wird die bisherige Mengengebühr durch eine
Leerungsgebühr ersetzt.
Folgende Faktoren sind in der Kalkulation berücksichtigt:
- Senkung der Kosten für Sammlung und Transport durch die europaweite Ausschreibung der
Entsorgungsdienstleistungen in der Stadt Erftstadt
- Mehraufwand für die jährliche Müllsammelaktion „Saubere Erftstadt“, da der neue Entsorger
diese Dienstleistung nicht mehr kostenfrei anbietet
- Erhöhung der Gebührensätze des Rhein-Erft-Kreises für folgende Fraktionen: Haus- und
Sperrmüll, Bioabfall, Garten- und Parkabfälle
- Mehraufwand für die unentgeltliche Grünabfallanlieferung durch Erftstädter Bürger im
Verwertungszentrum Rhein-Erft-Kreis der Remondis GmbH Rheinland (VZEK) unter der
Voraussetzung, dass die kostenlose Anlieferung beim VZEK auch in 2008 durch den
Gebührenhaushalt weiterhin finanziert wird
- Rücklagenentnahme ist für 2008 nicht geplant
Die bisherige Mengengebühr beruhte auf dem Volumenmesssystem VERIDAT. Dieses System
wurde im Zuge der europaweiten Ausschreibung durch die Leerungsidentifikation ersetzt. Dieses
neue System berechnet sich aus der Anzahl der Leerungen. Laut Abfallsatzung der Stadt Erftstadt
sind 12 Pflichtentleerungen vorgesehen. Dadurch sind diese Pflichtentleerungen
gebührentechnischer Bestandteil der neuen Behältergrundgebühr.
Mögliche Mehrentleerungen werden mit einer jeweiligen Leerungsgebühr zusätzlich veranlagt.
Die Deponiekosten fließen zu 60 % in die Leerungsgebühr und zu 40 % in die Behältergebühr. Es
ist zu erwarten, dass die Beibehaltung der 100%igen Umlegung der Deponiekosten auf die
Leerung die Akzeptanzgrenze überschreiten wird und dies letztlich zu unerwünschtem
Behältertausch führen kann bzw. mit einer Erhöhung von wildem Müll zu rechnen ist.
Der Rhein-Erft-Kreis beabsichtigt die Deponiegebühr für Haus- und Sperrmüll von 144,86 EUR/t
auf 148,75 EUR/t anzuheben. Gleichzeitig soll auch die Gebühr für Bioabfall, Garten- und
Parkabfälle von 101,40 EUR/t auf 102,92 EUR/t erhöht werden.
Sollte die endgültige Deponiegebühr des Rhein-Erft-Kreises von den Ansätzen in der vorliegenden
Kalkulation erheblich abweichen, wird spätestens zur Ratssitzung eine Neukalkulation vorgelegt.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 5.9.07 beschlossen, die
unentgeltliche Grünabfallanlieferung durch Erftstädter Bürger im VZEK der Remondis GmbH
Rheinland für den Zeitraum 01.10.2007 bis Ende Dezember 2007 einzuführen. Nach der
„Pilotphase“ soll erneut entschieden werden, ob die kostenlose Anlieferung beim VZEK auch 2008
finanziert wird. Die Fallzahlen für diese unentgeltliche Anlieferung liegen für den Monat Oktober
plus zwei Wochen vor. Laut der Kreisverwaltung werden zu dieser Jahreszeit 1/7 der
Jahresmenge angeliefert. Die Hochrechnung für 2008 ergibt, dass mit Mehrkosten für den
Gebührenhaushalt i.H.v. 130.000 EUR zu rechnen ist.
Auf der Grundlage einer kostendeckenden Gebührenkalkulation der Biobehälter wird eine
Senkung der Biobehältergebühr vorgeschlagen.
Aufgrund der gestiegenen Deponiegebühren des Rhein-Erft-Kreises müsste der Windelsack von
1,65 EUR auf 1,68 EUR erhöht werden. Es wird jedoch vorgeschlagen in Anlehnung an die
übrigen gesenkten Abfallgebühren den Windelsack auf 1,50 EUR zu reduzieren.
Trotz eines Überschusses von ca. 62.000 EUR konnten die Gebühren für die Restabfallbehälter
um 14 % gegenüber der alten Behältergrundgebühr gesenkt werden. In die neue
Behältergrundgebühr wurden dann die 12 Pflichtentleerungen mit einkalkuliert. Der Überschuss
sollte in seiner Höhe bestehen bleiben, um mögliche Behälterverschiebungen abzufangen. Der
Rest wird der Rücklage zugeführt.
(Bösche)
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