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Beschlussvorlage (Anlage 1 Bekanntmachung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
45 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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Inhalt der Datei

Achtung !!!!, Neufassung Stand 28.11.2007 10. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung der Stadt Erftstadt (AGS) vom ................ Der Rat der Stadt Erftstadt hat aufgrund der §§ 7 bis 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 09. Oktober 2007 (GV. NRW. 2007 S. 380), der §§ 1, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. April 2005 (GV. NRW. 2001 S. 488), und des § 21 der Satzung über die Abfallentsorgung (AES) in der Stadt Erftstadt in der Fassung vom 28.12.2004 in der Sitzung am 18.12.2007 folgende Satzung beschlossen: Artikel I § 3 Gebührenbemessung Absatz 1 Ziffer 4 erhält folgende Fassung: „4. Leerungsanzahl (Stück) je Restabfall-Sammelbehälter im Veranlagungsjahr, mind. jedoch 12 Pflichtentleerungen § 4 Gebührensätze Absatz 1 erhält folgende Fassung: „(1) Die Gebühr beträgt: 1. Restabfallbehälter (grau) Behältergrundgebühr / Leerungsgebühr 1.1 Abfallsäcke für Einpersonenhaushalte (11 Stück) 1.2 Behälter inkl. 12 Pflichtentleerungen 1.3 Behälter inkl. 12 Pflichtentleerungen 1.4 Behälter inkl. 12 Pflichtentleerungen 1.5 Behälter inkl. 12 Pflichtentleerungen 1.6 je zusätzlicher Leerung für den Behälter 1.7 je zusätzlicher Leerung für den Behälter 1.8 je zusätzlicher Leerung für den Behälter 1.9 je zusätzlicher Leerung für den Behälter D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\T4998.doc 80l 120l 240l 1.100l 80l 120l 240l 1.100l 61,08 €/Jahr 96,84 €/Jahr 116,40 €/Jahr 179,28 €/Jahr 893,64 €/Jahr 1,40 €/Leerung 2,10 €/Leerung 4,20 €/Leerung 19,32 €/Leerung 2. Biobehälter (braun) 2.1 Behälter 120l 2.2 Behälter 240l 3. Sonstige Sondergebühren 3.1 Grünabfuhr (Bündel) 3.2 Haushaltsgroßgeräte nach § 16 (1) a) Abfallsatzung 3.3 Abfallsäcke nach § 11 (4) Abfallsatzung 3.4 Abfallsack (Windelsack) nach § 11 (5) Abfallsatzung 3.5 Abmeldung Biobehälter 3.6 Tausch Biobehälter 3.7 Wiederanmeldung Biobehälter innerhalb von 12 Monaten 69,60 €/Jahr 104,52 €/Jahr 20,00 €/Abfuhr 20,00 €/Gerät 2,56 €/Sack 1,50 €/Sack 5,00 €/Einzelfall 10,00 €/Einzelfall 10,00 €/Einzelfall“ Absatz 3 Satz 3 wird gestrichen. Satz 4 wird Satz 3. § 5 Festsetzung und Fälligkeit der Gebühr Im Absatz 1 werden die Ziffern „1.2 bis 2.2“ durch die Ziffern „1.1 bis 1.5 und 2.1 bis 2.2“ ersetzt. Absatz 2 Satz 1 erhält folgende Fassung: „(2) Auf die Gebühren nach § 4 Abs. 1 Ziffer 1.6 bis 1.9 werden ab Beginn des Veranlagungsjahres Vorausleistungen erhoben.“ § 6 Ausfall-, Übergangsregelung Absatz 1 erhält folgende Fassung: „ (1) Kann aus technischen oder anderen Gründen die ausgeführte Entleerung nicht erfasst werden, gilt die vorgesehene Entleerung als ausgeführte Entleerung; die Leerung wird nach dem rechnerischen Mittel der im Veranlagungsjahr gemessenen Gesamtleerungen dieses Behälters bestimmt.“ Absatz 2 wird gestrichen. Artikel II § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten: Folgender Satz wird angefügt: Die 10. Änderungssatzung tritt am 01.01.2008 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung der Stadt Erftstadt wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Erftstadt, den ...................... BÖSCHE D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\T4998.doc (Bürgermeister) D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\T4998.doc