Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
45 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
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Achtung !!!!,
Neufassung Stand 28.11.2007
10. Änderung der Satzung über die Erhebung von
Gebühren für die Abfallentsorgung der Stadt Erftstadt
(AGS) vom ................
Der Rat der Stadt Erftstadt hat aufgrund der §§ 7 bis 9 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW.
S. 666), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 09. Oktober 2007 (GV. NRW.
2007 S. 380), der §§ 1, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 28. April 2005 (GV. NRW. 2001 S. 488), und des § 21 der Satzung über die
Abfallentsorgung (AES) in der Stadt Erftstadt in der Fassung vom 28.12.2004 in der Sitzung
am 18.12.2007 folgende Satzung beschlossen:
Artikel I
§ 3 Gebührenbemessung
Absatz 1 Ziffer 4 erhält folgende Fassung:
„4. Leerungsanzahl (Stück) je Restabfall-Sammelbehälter im Veranlagungsjahr, mind. jedoch
12 Pflichtentleerungen
§ 4 Gebührensätze
Absatz 1 erhält folgende Fassung:
„(1) Die Gebühr beträgt:
1. Restabfallbehälter (grau)
Behältergrundgebühr / Leerungsgebühr
1.1 Abfallsäcke für Einpersonenhaushalte (11 Stück)
1.2 Behälter inkl. 12 Pflichtentleerungen
1.3 Behälter inkl. 12 Pflichtentleerungen
1.4 Behälter inkl. 12 Pflichtentleerungen
1.5 Behälter inkl. 12 Pflichtentleerungen
1.6 je zusätzlicher Leerung für den Behälter
1.7 je zusätzlicher Leerung für den Behälter
1.8 je zusätzlicher Leerung für den Behälter
1.9 je zusätzlicher Leerung für den Behälter
D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\T4998.doc
80l
120l
240l
1.100l
80l
120l
240l
1.100l
61,08 €/Jahr
96,84 €/Jahr
116,40 €/Jahr
179,28 €/Jahr
893,64 €/Jahr
1,40 €/Leerung
2,10 €/Leerung
4,20 €/Leerung
19,32 €/Leerung
2. Biobehälter (braun)
2.1 Behälter
120l
2.2 Behälter
240l
3. Sonstige Sondergebühren
3.1 Grünabfuhr (Bündel)
3.2 Haushaltsgroßgeräte nach § 16 (1) a) Abfallsatzung
3.3 Abfallsäcke nach § 11 (4) Abfallsatzung
3.4 Abfallsack (Windelsack) nach § 11 (5) Abfallsatzung
3.5 Abmeldung Biobehälter
3.6 Tausch Biobehälter
3.7 Wiederanmeldung Biobehälter innerhalb von 12 Monaten
69,60 €/Jahr
104,52 €/Jahr
20,00 €/Abfuhr
20,00 €/Gerät
2,56 €/Sack
1,50 €/Sack
5,00 €/Einzelfall
10,00 €/Einzelfall
10,00 €/Einzelfall“
Absatz 3 Satz 3 wird gestrichen. Satz 4 wird Satz 3.
§ 5 Festsetzung und Fälligkeit der Gebühr
Im Absatz 1 werden die Ziffern „1.2 bis 2.2“ durch die Ziffern „1.1 bis 1.5 und 2.1 bis 2.2“
ersetzt.
Absatz 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:
„(2) Auf die Gebühren nach § 4 Abs. 1 Ziffer 1.6 bis 1.9 werden ab Beginn des
Veranlagungsjahres Vorausleistungen erhoben.“
§ 6 Ausfall-, Übergangsregelung
Absatz 1 erhält folgende Fassung:
„ (1) Kann aus technischen oder anderen Gründen die ausgeführte Entleerung nicht erfasst
werden, gilt die vorgesehene Entleerung als ausgeführte Entleerung; die Leerung wird nach
dem rechnerischen Mittel der im Veranlagungsjahr gemessenen Gesamtleerungen dieses
Behälters bestimmt.“
Absatz 2 wird gestrichen.
Artikel II
§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten:
Folgender Satz wird angefügt:
Die 10. Änderungssatzung tritt am 01.01.2008 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung der
Stadt Erftstadt wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser
Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden
kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte
Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Erftstadt, den ......................
BÖSCHE
D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\T4998.doc
(Bürgermeister)
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