Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Bürgerantrag (Anregung bzgl. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7, E.-Lechenich Süd)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,5 kB
Datum
04.12.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7, E.-Lechenich Süd)

öffnen download melden Dateigröße: 8,5 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 595/2007 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 07.11.2007 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 04.12.2007 Bemerkungen Anregung bzgl. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7, E.-Lechenich Süd Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 07.11.2007 Stellungnahme der Verwaltung: Der Antragsteller beabsichtigt, auf sein Flachdachgebäude in E.-Lechenich, Kurt-Schumacher-Str. 20, ein Satteldach mit bis zu 30° Dachneigung zu errichten. Zunächst ist festzustellen, das dazu grundsätzlich keine vereinfachte Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 7, sondern eine Änderung der seit 1987 in einer Neufassung rechtskräftigen Gestaltungssatzung erforderlich ist. Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 01.04.1987 nach intensiver Erörterung und Bürgerbeteiligung (u.a. Einwohnerversammlung) diese Satzung beschlossen. Dabei ist insbesondere der in diesem Fall betroffene Bereich der Nikolaus-Ehlen-Str. mit insgesamt 9 freistehenden, eingeschossigen Einfamilienhäuser kontrovers diskutiert worden. Im Ergebnis wurde seinerzeit beschlossen, die Flachdachfestsetzung beizubehalten, nachdem von den Befürwortern einer Flachdachänderung ausschließlich der Wunsch nach Wohnraumvergrößerung geäußert wurde, die durch die Festsetzung einer in der Diskussion vorgeschlagenen Dachneigung von 15° nicht verwirklicht werden konnte (s. Anlageplan). Von den betroffenen 9 Grundstückseigentümern unterstützen 8 den vorliegenden Antrag; ein Eigentümer hat in der Zwischenzeit seine Ablehnung schriftlich vorgetragen (s. Anlage). Eine einvernehmliche Satzungsänderung im Sinne der Antragstellung erscheint somit - wie bereits 1987 - ausgeschlossen, auch wenn die Errichtung eines Satteldachs städtebaulich durchaus vertretbar ist. (Bösche) Anlagen