Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,5 kB
Datum
04.12.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 595/2007
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 07.11.2007
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
04.12.2007
Bemerkungen
Anregung bzgl. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7, E.-Lechenich Süd
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 07.11.2007
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Antragsteller beabsichtigt, auf sein Flachdachgebäude in E.-Lechenich, Kurt-Schumacher-Str.
20, ein Satteldach mit bis zu 30° Dachneigung zu errichten.
Zunächst ist festzustellen, das dazu grundsätzlich keine vereinfachte Änderung des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. 7, sondern eine Änderung der seit 1987 in einer Neufassung rechtskräftigen
Gestaltungssatzung erforderlich ist.
Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 01.04.1987 nach intensiver Erörterung und Bürgerbeteiligung
(u.a. Einwohnerversammlung) diese Satzung beschlossen. Dabei ist insbesondere der in diesem
Fall betroffene Bereich der Nikolaus-Ehlen-Str. mit insgesamt 9 freistehenden, eingeschossigen
Einfamilienhäuser kontrovers diskutiert worden. Im Ergebnis wurde seinerzeit beschlossen, die
Flachdachfestsetzung beizubehalten, nachdem von den Befürwortern einer Flachdachänderung
ausschließlich der Wunsch nach Wohnraumvergrößerung geäußert wurde, die durch die
Festsetzung einer in der Diskussion vorgeschlagenen Dachneigung von 15° nicht verwirklicht
werden konnte (s. Anlageplan).
Von den betroffenen 9 Grundstückseigentümern unterstützen 8 den vorliegenden Antrag; ein
Eigentümer hat in der Zwischenzeit seine Ablehnung schriftlich vorgetragen (s. Anlage). Eine
einvernehmliche Satzungsänderung im Sinne der Antragstellung erscheint somit - wie bereits 1987
- ausgeschlossen, auch wenn die Errichtung eines Satteldachs städtebaulich durchaus vertretbar
ist.
(Bösche)
Anlagen