Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
24.01.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 594/2007
Az.: 513
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 04.01.2008
Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales und
Gesundheit
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
24.01.2008
Antrag bzgl. Bericht über die Veränderungen in der Versorgungsverwaltung
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 07.11.2007
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 24.11.2007 das Zweite Gesetz zur Straffung der
Behördenstruktur in NRW beschlossen. Damit wird die Versorgungsverwaltung reformiert und die
Aufgaben der Versorgungsämter weitgehend kommunalisiert. Die großen Aufgabenbereiche des
Schwerbehindertenrechts sowie des Elterngeld- und Elternzeitgesetzes werden mit Wirkung vom
01.01.2008 auf die Kreise und kreisfreien Städte übertragen.
Die von zurückgehenden oder geringen Fallzahlen bei gleichzeitig hoher Komplexität der Materie
geprägten Aufgabenbereiche der Kriegsopferversorgung sowie des sozialen
Entschädigungsrechts werden mit Wirkung vom 01.01.2008 auf die Landschaftsverbände
übertragen.
Die den Versorgungsämtern übertragenen auslaufenden Aufgaben nach dem Gesetz zum
Erziehungsgeld und zur Elternzeit werden mit Wirkung vom 01.01.2008 als landesweite
Zuständigkeit auf die Bezirksregierung Münster übertragen.
Schließlich werden die Aufgabenbereiche der arbeitsmarkt- und sozialpolitischen
Förderprogramme mit Wirkung vom 01.01.2008 auf die jeweils örtlich zuständige Bezirksregierung
übertragen.
Auf Anfrage zur Umsetzung der neuen Aufgaben beim Rhein-Erft-Kreis erging das vom
30.11.2007 datierte Schreiben. Dieses ist als Anlage beigefügt.
Entsprechende Pressemitteilungen in den lokalen Medien sind zwischenzeitlich erfolgt.
In Vertretung
(Erner)
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