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Antrag (Antrag bzgl. Bericht über die Veränderungen in der Versorgungsverwaltung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
24.01.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 594/2007 Az.: 513 Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 04.01.2008 Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheit Betrifft: Termin Bemerkungen 24.01.2008 Antrag bzgl. Bericht über die Veränderungen in der Versorgungsverwaltung Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 07.11.2007 Stellungnahme der Verwaltung: Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 24.11.2007 das Zweite Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in NRW beschlossen. Damit wird die Versorgungsverwaltung reformiert und die Aufgaben der Versorgungsämter weitgehend kommunalisiert. Die großen Aufgabenbereiche des Schwerbehindertenrechts sowie des Elterngeld- und Elternzeitgesetzes werden mit Wirkung vom 01.01.2008 auf die Kreise und kreisfreien Städte übertragen. Die von zurückgehenden oder geringen Fallzahlen bei gleichzeitig hoher Komplexität der Materie geprägten Aufgabenbereiche der Kriegsopferversorgung sowie des sozialen Entschädigungsrechts werden mit Wirkung vom 01.01.2008 auf die Landschaftsverbände übertragen. Die den Versorgungsämtern übertragenen auslaufenden Aufgaben nach dem Gesetz zum Erziehungsgeld und zur Elternzeit werden mit Wirkung vom 01.01.2008 als landesweite Zuständigkeit auf die Bezirksregierung Münster übertragen. Schließlich werden die Aufgabenbereiche der arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Förderprogramme mit Wirkung vom 01.01.2008 auf die jeweils örtlich zuständige Bezirksregierung übertragen. Auf Anfrage zur Umsetzung der neuen Aufgaben beim Rhein-Erft-Kreis erging das vom 30.11.2007 datierte Schreiben. Dieses ist als Anlage beigefügt. Entsprechende Pressemitteilungen in den lokalen Medien sind zwischenzeitlich erfolgt. In Vertretung (Erner) -2-