Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
116 kB
Datum
24.01.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
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Rbeht-Erft-KTeis
. Der Landrat.
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50124 Bergheim
stadt Erftstadt
Der Bürgermeister
Holzdamm 10
50374
50.1
Auskunft
erteflt
Herr Krämer
Zimmer NT.
1.73
Te1efon
02271 83-4910
Veränderungen bei der Versorgungsverwaltung
Ihr Schreiben vom 27.11.2007-S13/Frau Röttgen-
Fax
E-Mail
Manfred.traemer@rhein-erft-treis.d.e
Ab dem 01.01.2008 ist der Rhein-Erft-Kreis für das Ausstellen von
Schwerbehindertenausweisen und für Zahlungen nach dem Bundeseltemgeld- und Eltemzeitgesetz an seine Bürgerinnen und Bürger
zuständig. Die Aufgaben der Kriegsopferversorgung und der Kriegsopferfürsorge muss der Kreis dem landschaftsverband Rheinland
übergeben. Das hat vor wenigen Tagen der landtag auf Vorschlag
der landesregierung entschieden.
Das Versorgungsamt Köln wird zum jahreswechsel ebenso aufgelöst
wie die anderen 10 Versorgungsämter in Nordrhein-Westfalen. Die
Aufgaben der Versorgungsämter werden, wie es heißt, "kommunalisiert". Die landesregierung will durch die Übertragung der Aufgaben
auf die kreisfreien Städte, die Kreise und die bei den landschaftsverbände für die Menschen eine "größere Ortsnähe" erreichen und
zugleich die Struktur seiner landesbehörden "verschlanken".
Der Rhein-Erft-Kreis wird vom Versorgungsamt Köln über 67.000
Schwerbehindertenakten übernehmen und rechnet im jahr 2008
zusätzlich mit 13.000 Antragsverfahren. Im Bereich der Eltemgeldleistungen wird sich die Kreisverwaltung auf ca. 3400 Fallbearbeitungen einstellen müssen. Dafür wird das land dem Rhein-Erft-Kreis
insgesamt 23 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Versorgungsamt zuweisen. Zur medizinischen Bewertung der gestellten
Schwerbehindertenanträge werden Rhein-Erft-Kreis, Bonn, Köln und
leverKusen mit dem landschaftsverband Rheinland zusammenarbeiten und einen gemeinsamen Äntlichen Dienst einrichten. Für
Schwerbehindertenantragsteller
ist vorgesehen, im Bergheimer
Kreishaus eine zentrale Auskunfts- und Informationsstelle für telefonische Anfragen und persönliche Vorsprachen einzurichten, die
montags bis mittwochs von 9.00 bis 12.00 sowie von 13.00 bis 15.00
Hausadresse
Wflly-Brandt-Platz
1
50126 Bergheim
Telefon
02271 83-0
Fax 02271 83-2300
Internet
www.rheln.erft-kreis.de
info@rhein-ent-kreis.de
PostadTesse
50124 Bergheim
Allgemeine Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag
14:00 bis 18:00 Uhr
Samstag 08:00-11:00 Uhr
(nur Service- und Zulassungsstelle
Kreishaus Bergheim)
im
Ban'kverbindungen
Postbank
Köln (BLl 370 100 50)
Konto: 10850
Kreisspar1casse
505
Köln (BLl 37050299)
Konto: 142 001 200
Offentl. VeTkehrsmittel zum Kreishaus
Bahn: Bergheim und Zieverich
Bushaltestellen: Am Knüchelsdamm
und
KTeishaus
-WeiteTe
Infos:
www.Tevg.deoder 02234 1806-0
- Uhr, donnerstags
von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 18.00 Uhr
sowie freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr besetzt werden soll. Die regelmäßigen Sprechtage, die das Versorgungsamt Kölnbei den einzelnen
Kommunen angeboten hat, wird der Kreis nicht übernehmen.
Für die Einwohner in Bedburg, Bergheim, BTÜhl,Elsdorf, Erftstadt,
Frechen, Hürth, Kerpen, Pulheim und Wesseling wird sich im Grunde
nichts ändern, bis auf die Tatsache, dass entsprechende Anträge
nach dem Jahreswechsel an den Landrat des Rhein-Erft-Kreises, Amt
für Familien, Senioren und Soziales, Wi11y-Brandt-Platz1,50126 Bergheim zu richten sind. Schwerbehindertenausweise können wie bisher
von den jeweiligen Stadt- und Gemeindeveraltungen verlängert
werden. Die entsprechenden Antragsvordruc1ce stehen dort weiterhin zum Abholen bereit. Die Antragsvordrucke des Versorgungsamtes Köln können noch aufgebraucht werden. Neue, überarbeitete
Vordrucke werden den Kommunen zu gegebener Zeit zur Verfügung
gestel1t.
Der Umzug des Personals, die Einrichtung der Arbeitsplätze, die Vernetzung bestehender kommunaler Rechenprogramme mit denen
des Landes und das Sortieren des gewaltigen A1ctenumfangs bedeuten einen enormen Arbeitsaufwand und eine immense Kraftanstrengung. Die Umstellungsphase wird sicherlich zu Beeinträchtigungen führen. Um die Bürgerinnen und Bürger auf die Umstellungen aufmerksam zu machen, werden in den kommenden Tagen
selbstverständlich entsprechende Pressemitteilungen veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
I
ag
Engel
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