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Antrag (Anlage 1)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
116 kB
Datum
24.01.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Anlage 1) Antrag (Anlage 1)

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Inhalt der Datei

Z,tl Anklq~ ~ Blalt Rbeht-Erft-KTeis . Der Landrat. ~ 50124 Bergheim stadt Erftstadt Der Bürgermeister Holzdamm 10 50374 50.1 Auskunft erteflt Herr Krämer Zimmer NT. 1.73 Te1efon 02271 83-4910 Veränderungen bei der Versorgungsverwaltung Ihr Schreiben vom 27.11.2007-S13/Frau Röttgen- Fax E-Mail Manfred.traemer@rhein-erft-treis.d.e Ab dem 01.01.2008 ist der Rhein-Erft-Kreis für das Ausstellen von Schwerbehindertenausweisen und für Zahlungen nach dem Bundeseltemgeld- und Eltemzeitgesetz an seine Bürgerinnen und Bürger zuständig. Die Aufgaben der Kriegsopferversorgung und der Kriegsopferfürsorge muss der Kreis dem landschaftsverband Rheinland übergeben. Das hat vor wenigen Tagen der landtag auf Vorschlag der landesregierung entschieden. Das Versorgungsamt Köln wird zum jahreswechsel ebenso aufgelöst wie die anderen 10 Versorgungsämter in Nordrhein-Westfalen. Die Aufgaben der Versorgungsämter werden, wie es heißt, "kommunalisiert". Die landesregierung will durch die Übertragung der Aufgaben auf die kreisfreien Städte, die Kreise und die bei den landschaftsverbände für die Menschen eine "größere Ortsnähe" erreichen und zugleich die Struktur seiner landesbehörden "verschlanken". Der Rhein-Erft-Kreis wird vom Versorgungsamt Köln über 67.000 Schwerbehindertenakten übernehmen und rechnet im jahr 2008 zusätzlich mit 13.000 Antragsverfahren. Im Bereich der Eltemgeldleistungen wird sich die Kreisverwaltung auf ca. 3400 Fallbearbeitungen einstellen müssen. Dafür wird das land dem Rhein-Erft-Kreis insgesamt 23 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Versorgungsamt zuweisen. Zur medizinischen Bewertung der gestellten Schwerbehindertenanträge werden Rhein-Erft-Kreis, Bonn, Köln und leverKusen mit dem landschaftsverband Rheinland zusammenarbeiten und einen gemeinsamen Äntlichen Dienst einrichten. Für Schwerbehindertenantragsteller ist vorgesehen, im Bergheimer Kreishaus eine zentrale Auskunfts- und Informationsstelle für telefonische Anfragen und persönliche Vorsprachen einzurichten, die montags bis mittwochs von 9.00 bis 12.00 sowie von 13.00 bis 15.00 Hausadresse Wflly-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim Telefon 02271 83-0 Fax 02271 83-2300 Internet www.rheln.erft-kreis.de info@rhein-ent-kreis.de PostadTesse 50124 Bergheim Allgemeine Öffnungszeiten Montag bis Freitag 08:00 bis 12:30 Uhr Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr Samstag 08:00-11:00 Uhr (nur Service- und Zulassungsstelle Kreishaus Bergheim) im Ban'kverbindungen Postbank Köln (BLl 370 100 50) Konto: 10850 Kreisspar1casse 505 Köln (BLl 37050299) Konto: 142 001 200 Offentl. VeTkehrsmittel zum Kreishaus Bahn: Bergheim und Zieverich Bushaltestellen: Am Knüchelsdamm und KTeishaus -WeiteTe Infos: www.Tevg.deoder 02234 1806-0 - Uhr, donnerstags von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr besetzt werden soll. Die regelmäßigen Sprechtage, die das Versorgungsamt Kölnbei den einzelnen Kommunen angeboten hat, wird der Kreis nicht übernehmen. Für die Einwohner in Bedburg, Bergheim, BTÜhl,Elsdorf, Erftstadt, Frechen, Hürth, Kerpen, Pulheim und Wesseling wird sich im Grunde nichts ändern, bis auf die Tatsache, dass entsprechende Anträge nach dem Jahreswechsel an den Landrat des Rhein-Erft-Kreises, Amt für Familien, Senioren und Soziales, Wi11y-Brandt-Platz1,50126 Bergheim zu richten sind. Schwerbehindertenausweise können wie bisher von den jeweiligen Stadt- und Gemeindeveraltungen verlängert werden. Die entsprechenden Antragsvordruc1ce stehen dort weiterhin zum Abholen bereit. Die Antragsvordrucke des Versorgungsamtes Köln können noch aufgebraucht werden. Neue, überarbeitete Vordrucke werden den Kommunen zu gegebener Zeit zur Verfügung gestel1t. Der Umzug des Personals, die Einrichtung der Arbeitsplätze, die Vernetzung bestehender kommunaler Rechenprogramme mit denen des Landes und das Sortieren des gewaltigen A1ctenumfangs bedeuten einen enormen Arbeitsaufwand und eine immense Kraftanstrengung. Die Umstellungsphase wird sicherlich zu Beeinträchtigungen führen. Um die Bürgerinnen und Bürger auf die Umstellungen aufmerksam zu machen, werden in den kommenden Tagen selbstverständlich entsprechende Pressemitteilungen veröffentlicht. Mit freundlichen Grüßen I ag Engel Seite 2 von 2