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Beschlussvorlage (Begleitung EB)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
13.12.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Begleitung EB) Beschlussvorlage (Begleitung EB)

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Inhalt der Datei

Rechnungsprüfungsamt Stadt Erftstadt 05.11.2007 Nach den Vorschriften der GO sind Eröffnungsbilanz (EB) und Jahresabschlüsse grundsätzlich durch die Rechnungsprüfungsämter zu prüfen ; Ziel ist die Testierung zur Richtigkeit der Bewertung aller Posten in Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung sowie der Gesamtdarstellung der Finanzlage der Stadt . Im Rahmen des NKF erlaubt § 103 Abs.5 GO der örtlichen Rechnungsprüfung ausdrücklich – unter Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses – sich Dritter zu bedienen. Nahezu alle Kommunen in NRW werden die erstmalige EB / den erstmaligen Jahresabschluss NKF extern, also durch Wirtschaftsprüfer, prüfen lassen. Die Stadt Brühl z.B. hat hierfür ein Budget von ca. 60.000 € bereitgestellt, andere Städte in unserer Größenordnung vielfach 30.000 – 40.000 €. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der erstmaligen EB für die künftigen Jahre und aufgrund dessen, dass hier auch für kommunale Prüfer Neuland betreten wird – mit anderen Prüfabläufen und Prüfkriterien - , ist eine Beratung in der Anfangsfase angemessen. Hinzu kommt, dass parallel zur Prüfung der EB der kamerale Jahresabschluss des Vorjahres zu prüfen ist und ein entsprechender Jahresabschlussbericht zu erstellen ist. Die in dieser Fase erforderliche Personalkapazität ist nicht gegeben. Nicht für erforderlich halte ich allerdings, die Prüfung der EB und die des 1. Jahresabschlusses komplett aus der Hand zu geben. Sinnvoll ist vielmehr eine punktuelle Begleitung ; hierbei sollen nur einzelne Themen und Bilanzposten zwischen RPA und einem externen Berater abgestimmt und abschließend beurteilt werden. Das RPA wird hierbei gezielt in die neuen Prüfungsabläufe und –kriterien eingebunden, eine Vielzahl von Prüfaufgaben selber durchführen und das angestrebte Testat verantworten und – gemeinsam mit dem Ausschussvorsitzenden - unterzeichnen. Es handelt sich daher nicht um eine externe Vergabe. Auch seitens der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement, Köln) wird diese pragmatische Lösung der Mischform in der Übergangsfase als sinnvoll angesehen und ausdrücklich befürwortet. Selbstverständlich ist das RPA bereits seit 2005 sowohl in die städt. Projektarbeit zur NKF-Vorbereitung eingebunden, als auch mit den ersten Prüfungen der Vermögensbewertung für die EB befasst. Ebenso selbstverständlich ist die Teilnahme an intensiven Fortbildungsmaßnahmen, bereits seit dem Jahr 2005 kontinuierlich durchgeführt und immer noch andauernd. Berücksichtigt ist auch, dass es hier – bis auf die in der EB zu aktivierenden Werte der Sondervermögen - um die Kernverwaltung geht. Der Zeitrahmen für die Inanspruchnahme einer Begleitung (erstmalige EB) beläuft sich daher nur auf maximal 14 Arbeitstage (Honorar ca. 85 € + MwST). Die Berichterstellung erfolgt in Eigenregie. (Walter) T4738.doc T4738.doc