Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
13.12.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Rechnungsprüfungsamt
Stadt Erftstadt
05.11.2007
Nach den Vorschriften der GO sind Eröffnungsbilanz (EB) und Jahresabschlüsse
grundsätzlich durch die Rechnungsprüfungsämter zu prüfen ; Ziel ist die Testierung zur
Richtigkeit der Bewertung aller Posten in Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung sowie der
Gesamtdarstellung der Finanzlage der Stadt .
Im Rahmen des NKF erlaubt § 103 Abs.5 GO der örtlichen Rechnungsprüfung
ausdrücklich – unter Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses – sich Dritter zu
bedienen.
Nahezu alle Kommunen in NRW werden die erstmalige EB / den erstmaligen
Jahresabschluss NKF extern, also durch Wirtschaftsprüfer, prüfen lassen. Die Stadt Brühl
z.B. hat hierfür ein Budget von ca. 60.000 € bereitgestellt, andere Städte in unserer
Größenordnung vielfach 30.000 – 40.000 €.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der erstmaligen EB für die künftigen Jahre und
aufgrund dessen, dass hier auch für kommunale Prüfer Neuland betreten wird – mit
anderen Prüfabläufen und Prüfkriterien - , ist eine Beratung in der Anfangsfase
angemessen. Hinzu kommt, dass parallel zur Prüfung der EB der kamerale
Jahresabschluss
des
Vorjahres
zu
prüfen
ist
und
ein
entsprechender
Jahresabschlussbericht zu erstellen ist.
Die in dieser Fase erforderliche Personalkapazität ist nicht gegeben.
Nicht für erforderlich halte ich allerdings, die Prüfung der EB und die des 1.
Jahresabschlusses komplett aus der Hand zu geben. Sinnvoll ist vielmehr eine
punktuelle Begleitung ; hierbei sollen nur einzelne Themen und Bilanzposten zwischen
RPA und einem externen Berater abgestimmt und abschließend beurteilt werden. Das
RPA wird hierbei gezielt in die neuen Prüfungsabläufe und –kriterien eingebunden, eine
Vielzahl von Prüfaufgaben selber durchführen und das angestrebte Testat verantworten
und – gemeinsam mit dem Ausschussvorsitzenden - unterzeichnen.
Es handelt sich daher nicht um eine externe Vergabe. Auch seitens der KGSt
(Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement, Köln) wird diese
pragmatische Lösung der Mischform in der Übergangsfase als sinnvoll angesehen und
ausdrücklich befürwortet.
Selbstverständlich ist das RPA bereits seit 2005 sowohl in die städt. Projektarbeit zur
NKF-Vorbereitung
eingebunden,
als
auch
mit
den
ersten
Prüfungen
der
Vermögensbewertung für die EB befasst. Ebenso selbstverständlich ist die Teilnahme an
intensiven Fortbildungsmaßnahmen, bereits seit dem Jahr 2005 kontinuierlich
durchgeführt und immer noch andauernd.
Berücksichtigt ist auch, dass es hier – bis auf die in der EB zu aktivierenden Werte der
Sondervermögen - um die Kernverwaltung geht. Der Zeitrahmen für die
Inanspruchnahme einer Begleitung (erstmalige EB) beläuft sich daher nur auf maximal
14 Arbeitstage (Honorar ca. 85 € + MwST).
Die Berichterstellung erfolgt in Eigenregie.
(Walter)
T4738.doc
T4738.doc