Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Anfrage (Anfrage bzgl. Auswirkungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) auf Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
24 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Anfrage (Anfrage bzgl. Auswirkungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) auf Erftstadt) Anfrage (Anfrage bzgl. Auswirkungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) auf Erftstadt)

öffnen download melden Dateigröße: 24 kB

Inhalt der Datei

. Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt Herrn StV Bernd Bohlen Lambertusstraße 69 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum Amt für Jugend, Familie und Soziales Holzdamm 10 Herr Brost 0 22 35 / 409- -51- Bt. 13.10.2008 Ihre Anfrage vom 30.10.2007 Rat Betrifft: F 577/2007 18.12.2007 Anfrage bzgl. Auswirkungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) auf Erftstadt Sehr geehrter Herr Bohlen, das neue Kinderbildungsgesetz hat zweifelsohne mittel- und langfristig unterschiedliche organisatorische und finanzielle Auswirkungen im Bereich der Kindertagesstätten. Ich bin allerdings zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht in der Lage, diese Auswirkungen konkret zu benennen. Bisher gibt es für die Praxis mehr Fagen als Antworten. Klarheit erwarte ich von den zu erstellenden Ausführungsbestimmungen. Diese sind für Mitte Dezember angekündigt. Danach wird aber noch eine neue Personalvereinbarung zwischen der obersten Landesjugendbehörde und den Spitzenverbänden der freien und der öffentlichen Jugendhilfe hoffentlich letzte Klarheit für den Personalbedarf geben. Gleichwohl stehen die Träger und die Jugendämter unter immensem Zeitdruck, denn dem Ministerium müssen bis zum 15.03.2008 verbindliche Elternbedarfe und die Gruppenformen angemeldet werden. Diese bilden die Grundlage für die Festsetzung der Betriebskostenzuschüsse. Das neue Gesetz eröffnet den Eltern die Wahlmöglichkeit unterschiedlicher Stundenbudgets. Sie können bis zu 25, 35 oder 45 Wochenstunden „buchen“, müssen sich allerdings verbindlich für ein Kindergartenjahr festlegen. Diese Festlegung erfolgt durch einen Betreuungsvertrag mit dem jeweiligen Träger. Auf der Basis dieser Verträge werden die o.g. Anmeldungen bis zum 15.03.2008 erfolgen. Das Landesjugendamt plant für Januar 2008 auf der Grundlage der dann existenten Verfahrensverordnung entsprechende Informationsveranstaltungen für alle Jugendämter. Zur Zeit sind wir mit den freien Trägern im Austausch und stellen erste Planungsüberlegungen hinsichtlich des Elternbedarfs an. Mehr kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht mitteilen. Ich bedauere, Ihre konkreten Fragen, von daher noch nicht beantworten zu können. Mit freundlichen Grüßen I.V. (Erner) -2-