Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
24 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt
Herrn StV
Bernd Bohlen
Lambertusstraße 69
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Datum
Amt für Jugend, Familie
und Soziales
Holzdamm 10
Herr Brost
0 22 35 / 409-
-51- Bt.
13.10.2008
Ihre Anfrage vom 30.10.2007
Rat
Betrifft:
F 577/2007
18.12.2007
Anfrage bzgl. Auswirkungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) auf Erftstadt
Sehr geehrter Herr Bohlen,
das neue Kinderbildungsgesetz hat zweifelsohne mittel- und langfristig unterschiedliche
organisatorische und finanzielle Auswirkungen im Bereich der Kindertagesstätten. Ich bin
allerdings zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht in der Lage, diese Auswirkungen konkret zu
benennen.
Bisher gibt es für die Praxis mehr Fagen als Antworten. Klarheit erwarte ich von den zu
erstellenden Ausführungsbestimmungen. Diese sind für Mitte Dezember angekündigt. Danach wird
aber noch eine neue Personalvereinbarung zwischen der obersten Landesjugendbehörde und den
Spitzenverbänden der freien und der öffentlichen Jugendhilfe hoffentlich letzte Klarheit für den
Personalbedarf geben.
Gleichwohl stehen die Träger und die Jugendämter unter immensem Zeitdruck, denn dem
Ministerium müssen bis zum 15.03.2008 verbindliche Elternbedarfe und die Gruppenformen
angemeldet werden. Diese bilden die Grundlage für die Festsetzung der
Betriebskostenzuschüsse.
Das neue Gesetz eröffnet den Eltern die Wahlmöglichkeit unterschiedlicher Stundenbudgets. Sie
können bis zu 25, 35 oder 45 Wochenstunden „buchen“, müssen sich allerdings verbindlich für ein
Kindergartenjahr festlegen. Diese Festlegung erfolgt durch einen Betreuungsvertrag mit dem
jeweiligen Träger. Auf der Basis dieser Verträge werden die o.g. Anmeldungen bis zum
15.03.2008 erfolgen.
Das Landesjugendamt plant für Januar 2008 auf der Grundlage der dann existenten
Verfahrensverordnung entsprechende Informationsveranstaltungen für alle Jugendämter.
Zur Zeit sind wir mit den freien Trägern im Austausch und stellen erste Planungsüberlegungen
hinsichtlich des Elternbedarfs an.
Mehr kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht mitteilen. Ich bedauere, Ihre konkreten
Fragen, von daher noch nicht beantworten zu können.
Mit freundlichen Grüßen
I.V.
(Erner)
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