Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
21.11.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 567/2007
Az.: - 40 -
Amt: - 40 BeschlAusf.: - - 40 - Datum: 29.10.2007
Beratungsfolge
Sportausschuss
Betrifft:
Termin
21.11.2007
Bemerkungen
Sportlerehrung in Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel müssen zur Verfügung gestellt werden.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 29.10.2007
Beschlussentwurf:
Die Ehrung erfolgreicher Sportlerinnen und Sportler wird im Jahr 2008 von der Stadt Erftstadt in
Zusammenarbeit mit dem Stadtsportverband im Rahmen einer Veranstaltung mit dem Titel:
„Erftstädter Sportshow – Sportlerehrung im festlichen Rahmen“ durchgeführt. Entsprechende Mittel
i. H. v. 5.000,00 € werden zur Verfügung gestellt.
Begründung:
Auf Anregung des am 05./06.05.2006 durchgeführten Sport-Workshops sowie der nachfolgenden
Beratung im Sportausschuss hat sich ein Arbeitskreis gebildet, der Vorschläge für die Schaffung
eines neuen Rahmens für die Sportlerehrung in Erftstadt erarbeitet hat. Der Arbeitskreis ist mit
Vertreterinnen und Vertretern der Fraktionen, des Stadtsportverbandes (SSV) und der Verwaltung
besetzt. Der Arbeitskreis ist inzwischen zweimal zusammen gekommen; ein weiteres Treffen ist für
den 15.11.2007 vorgesehen.
Der Arbeitskreis schlägt vor:
•
Die Sportlerehrung der Jahre 2007 und 2008 in Form einer festlichen Veranstaltung zu
begehen. Als Termin wurde das erste Wochenende im Dezember 2008 festgelegt.
•
Der SSV ermittelt innerhalb der hiesigen Sportvereine und Schulen erfolgreiche
Sportlerinnen und Sportler sowie Mannschaften. Dabei sollen nicht nur Einwohnerinnen
und Einwohner Erftstadts, sondern auch Mitglieder in Erftstädter Sportvereinen mit
auswärtigem Wohnsitz für ihre sportlichen Erfolge geehrt werden. Die Kriterien für die
Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten ergeben sich aus dem beigefügten
Kriterienkatalog.
•
Ein aus neun Personen bestehendes Auswahlgremium trifft aus diesen Vorschlägen eine
Vorauswahl, die den Bürgerinnen und Bürgern durch entsprechende Veröffentlichungen in
den Medien vorgestellt wird. Im Rahmen eines Abstimmungsverfahrens (per Coupon
und/oder online) kann dann der/die Sportler/Sportlerin/Mannschaft des Jahres direkt von
der Bürgerschaft gewählt werden. Darüber hinaus sind weitere Preise denkbar, z. B.
Schülerwettbewerbe, Sportabzeichen, Sonderpreis der Jury.
•
Das Auswahlgremium setzt sich zusammen aus je einem/einer Vertreter/Vertreterin der
Fraktionen und der Medien, je zwei Vertretern/Vertreterinnen des SSV und der Verwaltung.
•
Entsprechende Mittel müssen i. H. v. 5.000,00 € zur Verfügung gestellt werden. Allerdings
soll die Veranstaltung sich vorrangig über Sponsoren, Spenden und Eintrittsgeldern selber
tragen.
In Vertretung
(Erner)
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