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Beschlussvorlage (Sportlerehrung in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
21.11.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Sportlerehrung in Erftstadt) Beschlussvorlage (Sportlerehrung in Erftstadt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 567/2007 Az.: - 40 - Amt: - 40 BeschlAusf.: - - 40 - Datum: 29.10.2007 Beratungsfolge Sportausschuss Betrifft: Termin 21.11.2007 Bemerkungen Sportlerehrung in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Mittel müssen zur Verfügung gestellt werden. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 29.10.2007 Beschlussentwurf: Die Ehrung erfolgreicher Sportlerinnen und Sportler wird im Jahr 2008 von der Stadt Erftstadt in Zusammenarbeit mit dem Stadtsportverband im Rahmen einer Veranstaltung mit dem Titel: „Erftstädter Sportshow – Sportlerehrung im festlichen Rahmen“ durchgeführt. Entsprechende Mittel i. H. v. 5.000,00 € werden zur Verfügung gestellt. Begründung: Auf Anregung des am 05./06.05.2006 durchgeführten Sport-Workshops sowie der nachfolgenden Beratung im Sportausschuss hat sich ein Arbeitskreis gebildet, der Vorschläge für die Schaffung eines neuen Rahmens für die Sportlerehrung in Erftstadt erarbeitet hat. Der Arbeitskreis ist mit Vertreterinnen und Vertretern der Fraktionen, des Stadtsportverbandes (SSV) und der Verwaltung besetzt. Der Arbeitskreis ist inzwischen zweimal zusammen gekommen; ein weiteres Treffen ist für den 15.11.2007 vorgesehen. Der Arbeitskreis schlägt vor: • Die Sportlerehrung der Jahre 2007 und 2008 in Form einer festlichen Veranstaltung zu begehen. Als Termin wurde das erste Wochenende im Dezember 2008 festgelegt. • Der SSV ermittelt innerhalb der hiesigen Sportvereine und Schulen erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler sowie Mannschaften. Dabei sollen nicht nur Einwohnerinnen und Einwohner Erftstadts, sondern auch Mitglieder in Erftstädter Sportvereinen mit auswärtigem Wohnsitz für ihre sportlichen Erfolge geehrt werden. Die Kriterien für die Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten ergeben sich aus dem beigefügten Kriterienkatalog. • Ein aus neun Personen bestehendes Auswahlgremium trifft aus diesen Vorschlägen eine Vorauswahl, die den Bürgerinnen und Bürgern durch entsprechende Veröffentlichungen in den Medien vorgestellt wird. Im Rahmen eines Abstimmungsverfahrens (per Coupon und/oder online) kann dann der/die Sportler/Sportlerin/Mannschaft des Jahres direkt von der Bürgerschaft gewählt werden. Darüber hinaus sind weitere Preise denkbar, z. B. Schülerwettbewerbe, Sportabzeichen, Sonderpreis der Jury. • Das Auswahlgremium setzt sich zusammen aus je einem/einer Vertreter/Vertreterin der Fraktionen und der Medien, je zwei Vertretern/Vertreterinnen des SSV und der Verwaltung. • Entsprechende Mittel müssen i. H. v. 5.000,00 € zur Verfügung gestellt werden. Allerdings soll die Veranstaltung sich vorrangig über Sponsoren, Spenden und Eintrittsgeldern selber tragen. In Vertretung (Erner) -2-