Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 336/2006
Az.:
Amt: - 70 BeschlAusf.: - 70 Datum: 06.04.2006
Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
07.06.2006
Bemerkungen
Antrag bzgl. Einrichtung einer Elektroschrott-Annahmestelle im VZEK
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 06.04.2006
Stellungnahme der Verwaltung:
Am 24. März ist das Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) für die Entsorgung der Elektrogeräte aus Haushaltungen wirksam geworden, welches Verbraucherinnen und Verbrauchern
ermöglicht, ihre Altgeräte kostenlos bei kommunalen Sammelstellen abzugeben.
Die derzeitige Organisation der Entsorgung der Elektrogeräte entspricht der Beschlusslage zu
V7/3392 und V8/0952 und basierte auf einer Kombination zwischen Bring- und Holsystem.
Nach Wegfall der Mitbenutzung der „Gelben Tonne“ und Umsetzung des Elektro- und
Elektronikgesetzes musste die Logistik für die Erfassung dieser Fraktion angepasst werden. Die
Einrichtung einer Annahmestelle bei dem VZEK war eine der ersten Möglichkeiten, die von der
Verwaltung mit der Firma Remondis diskutiert wurde. Die hohen Betriebskosten einer solchen
Annahmestelle, die bei angenommenen 500 Anlieferungen (derzeit 300) per anno zu einem
Stückpreis von etwa 81 EURO geführt hätten, wurden bereits damals in etwa beziffert. Aber auch
die zusätzlichen Kosten für die erweiterte Annahme beim Schadstoffmobil waren in die
Überlegungen mit einzubeziehen.
Der Fachausschuss hat sich deshalb für eine Anpassung der Entsorgungskonzeption für den
Elektroschrott zu folgendem kombinierten Hol- und Bringsystem entschieden:
¾ Bringsystem: Kleingeräte (etwa bis zur Mikrowelle / PC-Monitor) können bei den mobilen
Sammelstationen für Schadstoffe abgegeben werden.
¾ Holsystem: Großgeräte werden gegen Entgelt (nur für Sammlung und Transport = 20 €) im
bisherigen Verfahren am Haus (etwa wöchentlich) abgeholt.
¾ Bringsystem: Großgeräte können zusätzlich kostenlos bei der Anlieferungsstelle „Haus
Forst“ sowie im Handel, in der Regel beim Neukauf, abgegeben werden.
Diese Konzeption entspricht einer optimalen Lösung für eine Großflächenkommune und hat sich
bereits seit 15 Monaten ohne Probleme bewährt.
Aber auch der Einzelhandel bietet teilweise vor Ort die Serviceleistung der Rücknahme eines
Altgerätes beim Kauf eines neuen Gerätes an. Die derzeit praktizierte Erfassung fördert damit
indirekt den örtlichen Handel im Bereich Elektrogroßgeräte. Ein wesentliches Ziel des Gesetzes
ist, die Menge des anfallenden Elektroschrotts deutlich zu verringern. Dies soll durch die stoffliche
Verwertung (Recycling) des Elektroschrotts erreicht werden. Aber auch die Möglichkeit der
Reparatur defekter Geräte kann einen wesentlichen Beitrag zur Abfallvermeidung leisten. Auch
hier bietet der örtliche Einzelhandel oft kundenfreundlichere Leistungen als Großhandelsketten an,
die vorteilhaft für die Umwelt und den Servieceanbieter vor Ort sind.
Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Erftstadt wurden neben den Hinweisen im Abfallkalender auch über ausführliche Informationen auf der Internet-Seite der Stadt Erftstadt, sowie
über Pressemitteilungen auf die Änderungen aufmerksam gemacht. Die Umsetzung hat sich in
der Praxis bewährt.
Der Betrieb einer Annahmestelle bzw. eines Containerplatzes wurde dem Rhein-Erftkreis
übertragen, der diese in der eigenen Anlage „Haus-Forst“ als registrierte Übergabestelle betreibt.
Die Verwaltung hat die Hoffnung, dass der Kreis eine zweite Annahmestelle bei dem VZEK
einrichtet, noch nicht aufgegeben. Diese für die Südkreiskommunen komfortable Lösung scheitert
u.a. an den Bedenken der Nordkreiskommunen.
Da nun von der CDU-Fraktion die Einrichtung eines Standplatzes beantragt wird, wurde die Firma
Remondis gebeten, nunmehr ein entsprechendes Angebot nochmals schriftlich vorzulegen (siehe
Anlage). Hinsichtlich der finanziellen und logistischen Gegebenheiten (Personalgestellung,
Ausweiskontrolle, Registrierung) sind gegenüber der Beschlusslage keine gravierenden
Änderungen eingetreten. Nach dem Ergebnis der letzten 12 Monate haben sich lediglich die
Mengen der Großgeräte auf ca. 300 Stück verringert. Damit würde sich nach dem Angebot der
Firma Remondis ein Stückpreis von 145 EUR ergeben (bei gleichbleibender Mengenzahl). Dem
Angebot der Firma Remondis ist eine Mengenstatistik der letzten 12 Monate beigefügt. Die
Finanzierung der beantragten Annahmestelle über die Abfallbeseitigungsgebühren würde z.B. bei
den Abfallsäcken für Einpersonenhaushalte (vorwiegend Senioren) und bei der 80l-Restmülltonne
zu jeweils ca. 2,60 EUR Mehrgebühren führen.
(Bösche)
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