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Antrag (Antrag bzgl. Einrichtung einer Elektroschrott-Annahmestelle im VZEK)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 336/2006 Az.: Amt: - 70 BeschlAusf.: - 70 Datum: 06.04.2006 Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 07.06.2006 Bemerkungen Antrag bzgl. Einrichtung einer Elektroschrott-Annahmestelle im VZEK Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 06.04.2006 Stellungnahme der Verwaltung: Am 24. März ist das Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) für die Entsorgung der Elektrogeräte aus Haushaltungen wirksam geworden, welches Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglicht, ihre Altgeräte kostenlos bei kommunalen Sammelstellen abzugeben. Die derzeitige Organisation der Entsorgung der Elektrogeräte entspricht der Beschlusslage zu V7/3392 und V8/0952 und basierte auf einer Kombination zwischen Bring- und Holsystem. Nach Wegfall der Mitbenutzung der „Gelben Tonne“ und Umsetzung des Elektro- und Elektronikgesetzes musste die Logistik für die Erfassung dieser Fraktion angepasst werden. Die Einrichtung einer Annahmestelle bei dem VZEK war eine der ersten Möglichkeiten, die von der Verwaltung mit der Firma Remondis diskutiert wurde. Die hohen Betriebskosten einer solchen Annahmestelle, die bei angenommenen 500 Anlieferungen (derzeit 300) per anno zu einem Stückpreis von etwa 81 EURO geführt hätten, wurden bereits damals in etwa beziffert. Aber auch die zusätzlichen Kosten für die erweiterte Annahme beim Schadstoffmobil waren in die Überlegungen mit einzubeziehen. Der Fachausschuss hat sich deshalb für eine Anpassung der Entsorgungskonzeption für den Elektroschrott zu folgendem kombinierten Hol- und Bringsystem entschieden: ¾ Bringsystem: Kleingeräte (etwa bis zur Mikrowelle / PC-Monitor) können bei den mobilen Sammelstationen für Schadstoffe abgegeben werden. ¾ Holsystem: Großgeräte werden gegen Entgelt (nur für Sammlung und Transport = 20 €) im bisherigen Verfahren am Haus (etwa wöchentlich) abgeholt. ¾ Bringsystem: Großgeräte können zusätzlich kostenlos bei der Anlieferungsstelle „Haus Forst“ sowie im Handel, in der Regel beim Neukauf, abgegeben werden. Diese Konzeption entspricht einer optimalen Lösung für eine Großflächenkommune und hat sich bereits seit 15 Monaten ohne Probleme bewährt. Aber auch der Einzelhandel bietet teilweise vor Ort die Serviceleistung der Rücknahme eines Altgerätes beim Kauf eines neuen Gerätes an. Die derzeit praktizierte Erfassung fördert damit indirekt den örtlichen Handel im Bereich Elektrogroßgeräte. Ein wesentliches Ziel des Gesetzes ist, die Menge des anfallenden Elektroschrotts deutlich zu verringern. Dies soll durch die stoffliche Verwertung (Recycling) des Elektroschrotts erreicht werden. Aber auch die Möglichkeit der Reparatur defekter Geräte kann einen wesentlichen Beitrag zur Abfallvermeidung leisten. Auch hier bietet der örtliche Einzelhandel oft kundenfreundlichere Leistungen als Großhandelsketten an, die vorteilhaft für die Umwelt und den Servieceanbieter vor Ort sind. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Erftstadt wurden neben den Hinweisen im Abfallkalender auch über ausführliche Informationen auf der Internet-Seite der Stadt Erftstadt, sowie über Pressemitteilungen auf die Änderungen aufmerksam gemacht. Die Umsetzung hat sich in der Praxis bewährt. Der Betrieb einer Annahmestelle bzw. eines Containerplatzes wurde dem Rhein-Erftkreis übertragen, der diese in der eigenen Anlage „Haus-Forst“ als registrierte Übergabestelle betreibt. Die Verwaltung hat die Hoffnung, dass der Kreis eine zweite Annahmestelle bei dem VZEK einrichtet, noch nicht aufgegeben. Diese für die Südkreiskommunen komfortable Lösung scheitert u.a. an den Bedenken der Nordkreiskommunen. Da nun von der CDU-Fraktion die Einrichtung eines Standplatzes beantragt wird, wurde die Firma Remondis gebeten, nunmehr ein entsprechendes Angebot nochmals schriftlich vorzulegen (siehe Anlage). Hinsichtlich der finanziellen und logistischen Gegebenheiten (Personalgestellung, Ausweiskontrolle, Registrierung) sind gegenüber der Beschlusslage keine gravierenden Änderungen eingetreten. Nach dem Ergebnis der letzten 12 Monate haben sich lediglich die Mengen der Großgeräte auf ca. 300 Stück verringert. Damit würde sich nach dem Angebot der Firma Remondis ein Stückpreis von 145 EUR ergeben (bei gleichbleibender Mengenzahl). Dem Angebot der Firma Remondis ist eine Mengenstatistik der letzten 12 Monate beigefügt. Die Finanzierung der beantragten Annahmestelle über die Abfallbeseitigungsgebühren würde z.B. bei den Abfallsäcken für Einpersonenhaushalte (vorwiegend Senioren) und bei der 80l-Restmülltonne zu jeweils ca. 2,60 EUR Mehrgebühren führen. (Bösche) -2-