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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 145, E.-Blessem, Süd-Ost I. Beschluss über die Anregungen und Hinweise II. Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
18 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 145, E.-Blessem, Süd-Ost
I. Beschluss über die Anregungen und Hinweise
II. Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 145, E.-Blessem, Süd-Ost
I. Beschluss über die Anregungen und Hinweise
II. Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 145, E.-Blessem, Süd-Ost
I. Beschluss über die Anregungen und Hinweise
II. Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 145, E.-Blessem, Süd-Ost
I. Beschluss über die Anregungen und Hinweise
II. Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 610/2007 Az.: 61.21-20/145 Amt: - 61 BeschlAusf.: -61Datum: 15.11.2007 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 04.12.2007 Rat 18.12.2007 Betrifft: Bemerkungen Bebauungsplan Nr. 145, E.-Blessem, Süd-Ost I. Beschluss über die Anregungen und Hinweise II. Satzungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 15.11.2007 Beschlussentwurf: I. Beschluss über die Anregungen und Hinweise Über die während der Offenlage des Bebauungsplanes 145, E. – Blessem, Süd-Ost, gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S.2414) vorgebrachten Stellungnahmen (Anregungen und Hinweise) wird gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBL. I S. 3316) i. V. m. § 233 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wie folgt entschieden: I.1 Stadt Erftstadt, Amt 370, Feuerwehr- und Rettungsdienst Der Feuerwehr- und Rettungsdienst weist auf eine zügige Befahrbarkeit der Wohnstraßen auch mit Großfahrzeugen hin. Den Anregungen ist bereits im Planentwurf entsprochen. I.2 Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigung, Außenstelle Köln Der folgende Hinweis wird Bestandteil des Bebauungsplanes: Sollten in dem in Rede stehenden Bereich Erdarbeiten mit erheblicher mechanischer Belastung (z.B. Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten oder vergleichbare Arbeiten) durchgeführt werden, wird eine Tiefendetektion empfohlen. Zwecks Abstimmung ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst zu kontaktieren. I.3 GVG Gasversorgungsgesellschaft Rhein Erft, Postfach12 21, 50329 Hürth Die Hinweise, dass langfristig beabsichtigte oder eingeleitete Planungen zur Zeit nicht anliegen und das Plangebiet zu jeder Zeit mit Erdgas versorgt werden kann, wird zur Kenntnis genommen berücksichtigt. und im Rahmen der Vorhabenrealisierung entsprechend I.4 Stadt Erftstadt, Amt 51, Jugendamt Das Jugendamt weist darauf hin, das im Ortsteil Blessem ein Mangel an öffentlichen Spielflächen herrscht und der Bau eines Spielplatzes im Plangebiet deshalb notwenig ist. Der Hinweis ist berücksichtigt. I.5 Deutsche Telekom AG, T-Com Postfach 101042, 50450 Köln Der Hinweis, das die Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, TI NL West, PTI 22, möglichst frühzeitig vor Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Plangebiet zu informieren ist, wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Umsetzung des Bauvorhabens entsprechend berücksichtigt. I.6 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung VilleEifel, 53874 Euskirchen Die o.g. Fachbehörde weist darauf hin, das Aufschüttungen und Abgrabungen nicht im Abstand von weniger als 20 m errichtet werden dürfen. Um die Errichtung des vorgesehenen Lärmschutzwalls auch unter Brücksichtigung der Örtlichkeit sicherzustellen, ist ein Mindestabstand von 15 m vereinbart. Dieser wurde im Schreiben vom 19.11.07 durch den Landsbetrieb Straßen NRW bestätigt. I.7 Stadt Erftstadt, Eigenbetrieb Straßen Die Anregung, die Flächen für Baumfelder im städtischem Besitz zu belassen, wird bei der Realisierung der Planung berücksichtigt. Im nördlichen Bereich der Erschließungsschleife werden die im Entwurf vorgesehenen sechs Stellplätze in Paralellaufstellung durch 14 Stellplätze in Senkrechtaufstellung ersetzt. Die Standorte der Bäume bleiben weitgehend unverändert. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird im Eingangsbereich auf die Frauenthaler Straße ausgedehnt. II. Satzungsbeschluss Gemäß § 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBL. I S. 3316) i. V. m. § 233 Abs. 1 und 41 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) in der zuletzt gültigen Fassung wird der Bebauungsplan 145, E. - Blessem, Süd-Ost, einschließlich der aus dem Abwägungsprozess resultierenden Änderungen und Ergänzungen als Satzung beschlossen. Die Begründung und der Umweltbericht sind Bestandteil der Satzung. Begründung: zu I.1 Das Erschließungskonzept sieht eine fünf Meter breite Mischverkehrsfläche ohne Pafkmöglichkeiten im Straßenraum vor. Diese werden in ausreichender Zahl als Sammelstellplätze vorgesehen, um den Parkdruck innerhalb des Quartiers zu vermeiden. Wie in der Begründung zum Bebauungsplan dargelegt, sollen die Erschließungsstraßen als verkehrsberuhigte Bereiche ausgeschildert werden, um das Parkraumkonzept auch -2- verkehrsrechtlich zu untermauern. Von einer unzulässigen Verlängerung der Hilfsfristen in Notfällen ist also nicht auszugehen. zu I.2 Die Auswertung der Luftbilder ergibt im Umfeld Hinweise auf das Vorhandensein von Bombenblindgängern/Kampfmitteln. Da sich jedoch im unmittelbaren Bereich des Plangebietes keine Hinweise auf Kampfmittel ergeben, bestehen aus Sicht des Kampfmittelbeseitigungsdienstes keine Bedenken gegen die in Rede stehenden Maßnahmen. Eine Garantie der Freiheit von Kampfmitteln kann gleichwohl nicht gewährt werden. Aus diesem Grund sollte der o.g. Hinweis Bestandteil des Bebauungsplanes werden. zu I.3 Die Bereitstellung von technischer Infrastruktur zur Energieversorgung liegt im allgemeinen öffentlichen Interesse und wird dementsprechend im Rahmen der Ausbauplanung berücksichtigt. zu I.4 Im Zuge der Jugendhilfeplanung wird für den Stadtteil Blessem ein mangelndes Angebot an Spielflächen dargestellt. Diese Situation würde durch das geplante Quartier noch verschärft, da in Neubaugebieten erfahrungsgemäß mit einem zeitweise erhöhten Kinderanteil zu rechnen ist. Bereits in der Vorentwurfsphase wurde dieser Aspekt berücksicht und ein Spielplatz vorgesehen, der gem. Beschluß zu V 262/2007 in seiner Fläche vergrößert wurde (ca. 625 m²). Damit wird diese Fläche auch zu einem attraktiven Treffpunkt für die Bewohner des Gebietes und erhöht deutlich die Aufenthaltsqualtiät im Wohnumfeld. zu I.5 Die Bereitstellung von technischer Infrastruktur zur Energieversorgung liegt im allgemeinen öffentlichen Interesse und wird dementsprechend im Rahmen der Ausbauplanung berücksichtigt. zu I.6 Der vorgesehene begrünte Lärmschutzwall ist vorbeugend zur Sicherung der gesunden Wohnverhältnisse geplant. Aus Gründen der Einfügung in das Gesamtbild der Ortseinfahrt von Blessem ist eine Schallschutzwand als flächensparende Alternative ungeeignet. Da der Wall teilweise hinter einem schon bestehenden Wall angeschüttet wird, welcher unmittelbar an den Rand der Verkehrsfläche anschließt, ist von einer Beeinträchtigung der Zufahrtssituation der B 265 nicht auszugehen. zu I.7 Der Standort der Straßenbäume in Verlängerung der Außenkante der Verkehrsfläche gewährleistet zusammen mit der Auswahl von hochstämmigen und kleinkronigen Baumarten bei reduziertem Straßenquerschnitt die verkehrstechnische Funktionsfähigkeit des Gestaltungskonzeptes. Dessen Umsetzung ist nur durch entsprechende Eigentumsverhältnisse zu gewährleisten. -3- Das Erschließungskonzept sieht eine fünf Meter breite Mischverkehrsfläche ohne Pafkmöglichkeiten im Straßenraum vor. Diese werden gebündelt in Form von Sammelstellplätzen angeboten. Dieses beugt dem späteren Verlust von Stellplatzflächen durch zusätzliche Garageneinfahrten vor und erhöht vor allem für spielende Kinder die Aufenthaltsqualität im Straßenraum. Um die Funktionsfähigkeit dieses Parkraum-konzeptes zu sichern und einem evtl. Parkdruck durch zeitweise erhöhtes PKW-Aufkommen zu begegnen, soll die Parkplatzanzahl im nördlichen Bereich erhöht werden. Im Rahmen des Planverfahrens wurde intensiv die derzeitige verkehrliche Eingangssituatuion des Ortsteils Blessem diskutiert. In diesem Zusammenhang ist auch der Einfahrtsbereich in das neue Baugebiet angesprochen worden. Daher wird vorgeschlagen, die Frauenthaler Straße im betreffenden Bereich in den Bebauungsplan einzubeziehen. In der nachfolgenden Straßenplanung sind dann entsprechende Detailpläne zu erarbeiten, wobei auch Elemente der Verkehrslenkung bzw. - beruhigung einzubeziehen sind. zu II. Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 21.03.2006 die Aufstellung des Bebauungsplanes 145, E.Blessem, Süd-Ost beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 04.05.2005 bis 03.06.2005 und die frühzeitige Bürgerbeteiligung (Bürgerversammlung) gem. § 3 Abs. 1 BauGB am 26.10.2006. Die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 17.10.2007 bis einschließlich 16.11.2007 statt. Im Zuge des Abwägungsprozesses ergaben sich geringfügige Änderungserfordernisse, die nicht die Grundzüge der Planung berühren. Während der Offenlage wurden keine Stellungnahmen (Bedenken und Anregungen) von Bürgern vorgetragen. Aufgrund des Ergebnisses des Abwägungsprozesses kann nunmehr der Bebauungsplan 145, E. Blessem, Süd-Ost als Satzung beschlossen werden. (Bösche) Anlagen: Anlageplan Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentl. Belange gem. § 4(2) Baugestzbuch (BauGB) -4-