Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
18 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 610/2007
Az.: 61.21-20/145
Amt: - 61 BeschlAusf.: -61Datum: 15.11.2007
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
04.12.2007
Rat
18.12.2007
Betrifft:
Bemerkungen
Bebauungsplan Nr. 145, E.-Blessem, Süd-Ost
I. Beschluss über die Anregungen und Hinweise
II. Satzungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 15.11.2007
Beschlussentwurf:
I. Beschluss über die Anregungen und Hinweise
Über die während der Offenlage des Bebauungsplanes 145, E. – Blessem, Süd-Ost, gem.
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBI. I S.2414) vorgebrachten Stellungnahmen (Anregungen und Hinweise) wird gem. § 3
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBI. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBL. I
S. 3316) i. V. m. § 233 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wie folgt entschieden:
I.1 Stadt Erftstadt, Amt 370, Feuerwehr- und Rettungsdienst
Der Feuerwehr- und Rettungsdienst weist auf eine zügige Befahrbarkeit der Wohnstraßen
auch mit Großfahrzeugen hin. Den Anregungen ist bereits im Planentwurf entsprochen.
I.2 Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigung, Außenstelle Köln
Der folgende Hinweis wird Bestandteil des Bebauungsplanes:
Sollten in dem in Rede stehenden Bereich Erdarbeiten mit erheblicher mechanischer
Belastung (z.B. Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten oder vergleichbare
Arbeiten) durchgeführt werden, wird eine Tiefendetektion empfohlen. Zwecks Abstimmung
ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst zu kontaktieren.
I.3 GVG Gasversorgungsgesellschaft Rhein Erft, Postfach12 21, 50329 Hürth
Die Hinweise, dass langfristig beabsichtigte oder eingeleitete Planungen zur Zeit nicht
anliegen und das Plangebiet zu jeder Zeit mit Erdgas versorgt werden kann, wird zur
Kenntnis genommen
berücksichtigt.
und
im
Rahmen
der
Vorhabenrealisierung
entsprechend
I.4 Stadt Erftstadt, Amt 51, Jugendamt
Das Jugendamt weist darauf hin, das im Ortsteil Blessem ein Mangel an öffentlichen
Spielflächen herrscht und der Bau eines Spielplatzes im Plangebiet deshalb notwenig ist.
Der Hinweis ist berücksichtigt.
I.5 Deutsche Telekom AG, T-Com Postfach 101042, 50450 Köln
Der Hinweis, das die Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, TI NL West, PTI 22,
möglichst frühzeitig vor Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Plangebiet zu
informieren ist, wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Umsetzung des
Bauvorhabens entsprechend berücksichtigt.
I.6 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung VilleEifel, 53874 Euskirchen
Die o.g. Fachbehörde weist darauf hin, das Aufschüttungen und Abgrabungen nicht im
Abstand von weniger als 20 m errichtet werden dürfen. Um die Errichtung des
vorgesehenen Lärmschutzwalls auch unter Brücksichtigung der Örtlichkeit sicherzustellen,
ist ein Mindestabstand von 15 m vereinbart. Dieser wurde im Schreiben vom 19.11.07
durch den Landsbetrieb Straßen NRW bestätigt.
I.7 Stadt Erftstadt, Eigenbetrieb Straßen
Die Anregung, die Flächen für Baumfelder im städtischem Besitz zu belassen, wird bei der
Realisierung der Planung berücksichtigt.
Im nördlichen Bereich der Erschließungsschleife werden die im Entwurf vorgesehenen
sechs Stellplätze in Paralellaufstellung durch 14 Stellplätze in Senkrechtaufstellung ersetzt.
Die Standorte der Bäume bleiben weitgehend unverändert.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird im Eingangsbereich auf die Frauenthaler
Straße ausgedehnt.
II. Satzungsbeschluss
Gemäß § 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
21.12.2006 (BGBL. I S. 3316) i. V. m. § 233 Abs. 1 und 41 (1) der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) in der zuletzt
gültigen Fassung wird der Bebauungsplan 145, E. - Blessem, Süd-Ost, einschließlich der
aus dem Abwägungsprozess resultierenden Änderungen und Ergänzungen als Satzung
beschlossen. Die Begründung und der Umweltbericht sind Bestandteil der Satzung.
Begründung:
zu I.1
Das Erschließungskonzept sieht eine fünf Meter breite Mischverkehrsfläche ohne
Pafkmöglichkeiten im Straßenraum vor. Diese werden in ausreichender Zahl als
Sammelstellplätze vorgesehen, um den Parkdruck innerhalb des Quartiers zu vermeiden.
Wie in der Begründung zum Bebauungsplan dargelegt, sollen die Erschließungsstraßen als
verkehrsberuhigte Bereiche ausgeschildert werden, um das Parkraumkonzept auch
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verkehrsrechtlich zu untermauern. Von einer unzulässigen Verlängerung der Hilfsfristen in
Notfällen ist also nicht auszugehen.
zu I.2
Die Auswertung der Luftbilder ergibt im Umfeld Hinweise auf das Vorhandensein von
Bombenblindgängern/Kampfmitteln. Da sich jedoch im unmittelbaren Bereich des
Plangebietes keine Hinweise auf Kampfmittel ergeben, bestehen aus Sicht des
Kampfmittelbeseitigungsdienstes keine Bedenken gegen die in Rede stehenden
Maßnahmen. Eine Garantie der Freiheit von Kampfmitteln kann gleichwohl nicht gewährt
werden. Aus diesem Grund sollte der o.g. Hinweis Bestandteil des Bebauungsplanes
werden.
zu I.3
Die Bereitstellung von technischer Infrastruktur zur Energieversorgung liegt im allgemeinen
öffentlichen Interesse und wird dementsprechend im Rahmen der Ausbauplanung
berücksichtigt.
zu I.4
Im Zuge der Jugendhilfeplanung wird für den Stadtteil Blessem ein mangelndes Angebot
an Spielflächen dargestellt. Diese Situation würde durch das geplante Quartier noch
verschärft, da in Neubaugebieten erfahrungsgemäß mit einem zeitweise erhöhten
Kinderanteil zu rechnen ist. Bereits in der Vorentwurfsphase wurde dieser Aspekt
berücksicht und ein Spielplatz vorgesehen, der gem. Beschluß zu V 262/2007 in seiner
Fläche vergrößert wurde (ca. 625 m²). Damit wird diese Fläche auch zu einem attraktiven
Treffpunkt für die Bewohner des Gebietes und erhöht deutlich die Aufenthaltsqualtiät im
Wohnumfeld.
zu I.5
Die Bereitstellung von technischer Infrastruktur zur Energieversorgung liegt im allgemeinen
öffentlichen Interesse und wird dementsprechend im Rahmen der Ausbauplanung
berücksichtigt.
zu I.6
Der vorgesehene begrünte Lärmschutzwall ist vorbeugend zur Sicherung der gesunden
Wohnverhältnisse geplant. Aus Gründen der Einfügung in das Gesamtbild der Ortseinfahrt
von Blessem ist eine Schallschutzwand als flächensparende Alternative ungeeignet. Da der
Wall teilweise hinter einem schon bestehenden Wall angeschüttet wird, welcher unmittelbar
an den Rand der Verkehrsfläche anschließt, ist von einer Beeinträchtigung der
Zufahrtssituation der B 265 nicht auszugehen.
zu I.7
Der Standort der Straßenbäume in Verlängerung der Außenkante der Verkehrsfläche
gewährleistet zusammen mit der Auswahl von hochstämmigen und kleinkronigen
Baumarten bei reduziertem Straßenquerschnitt die verkehrstechnische Funktionsfähigkeit
des Gestaltungskonzeptes. Dessen Umsetzung ist nur durch entsprechende
Eigentumsverhältnisse zu gewährleisten.
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Das Erschließungskonzept sieht eine fünf Meter breite Mischverkehrsfläche ohne
Pafkmöglichkeiten im Straßenraum vor. Diese werden gebündelt in Form von
Sammelstellplätzen angeboten. Dieses beugt dem späteren Verlust von Stellplatzflächen
durch zusätzliche Garageneinfahrten vor und erhöht vor allem für spielende Kinder die
Aufenthaltsqualität im Straßenraum. Um die Funktionsfähigkeit dieses Parkraum-konzeptes
zu sichern und einem evtl. Parkdruck durch zeitweise erhöhtes PKW-Aufkommen zu
begegnen, soll die Parkplatzanzahl im nördlichen Bereich erhöht werden.
Im Rahmen des Planverfahrens wurde intensiv die derzeitige verkehrliche
Eingangssituatuion des Ortsteils Blessem diskutiert. In diesem Zusammenhang ist auch der
Einfahrtsbereich in das neue Baugebiet angesprochen worden. Daher wird vorgeschlagen,
die Frauenthaler Straße im betreffenden Bereich in den Bebauungsplan einzubeziehen. In
der nachfolgenden Straßenplanung sind dann entsprechende Detailpläne zu erarbeiten,
wobei auch Elemente der Verkehrslenkung bzw. - beruhigung einzubeziehen sind.
zu II.
Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 21.03.2006 die Aufstellung des Bebauungsplanes 145, E.Blessem, Süd-Ost beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte
in der Zeit vom 04.05.2005 bis 03.06.2005 und die frühzeitige Bürgerbeteiligung
(Bürgerversammlung) gem. § 3 Abs. 1 BauGB am 26.10.2006. Die Offenlage gem. § 3 Abs. 2
BauGB fand in der Zeit vom 17.10.2007 bis einschließlich 16.11.2007 statt. Im Zuge des
Abwägungsprozesses ergaben sich geringfügige Änderungserfordernisse, die nicht die Grundzüge
der Planung berühren.
Während der Offenlage wurden keine Stellungnahmen (Bedenken und Anregungen) von Bürgern
vorgetragen.
Aufgrund des Ergebnisses des Abwägungsprozesses kann nunmehr der Bebauungsplan 145, E. Blessem, Süd-Ost als Satzung beschlossen werden.
(Bösche)
Anlagen:
Anlageplan
Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentl. Belange gem. § 4(2) Baugestzbuch
(BauGB)
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